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ACHTUNG Abmahngefahr

Dieses Thema im Forum "Coole Seiten" wurde erstellt von Arwed, 11. März 2005.

  1. Arwed

    Arwed Senior Member

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    Ich habe mir jetzt einige der hier aufgeführten Homepages angesehen.
    Was mir sofort auffällt, bei den meisten fehlt ein gültiges Impressum.
    Das ist für Abmahnanwälte ein gefundenes Fressen.
    Auch private und nichtkommerzielle Homepages benötigen ein Impressum.
    Dieses muß von jeder seite mit maximal einem Klick erreicht werden können.
    In das Impressum gehören zwingend folgende Angaben.
    Verantwortlicher für das Medienangebot, Vollständiger Name
    Vollständige Postadresse
    Email Adresse
    Telefonnummer
    Achtung, fehlt das Impressum oder nur eine der obigen angaben so kostet das bei Abmahnung zwischen 250 und 400 Euro mindestens.
    Und es spielt absolut keine Rolle ob das Angebot geschäftlich oder rein privat und nichtkommerziell ist.
    Leute riskiert nicht eure Kohle beschissenen Anwälten in den Hals zu werfen.
     
  2. FilmFan

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Das sehe ich anders, nach meinem Informationsstand benötigt eine rein private, nicht kommerzielle Seite kein Impressum.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Ein eindeutiges Jaein. Wer eine einfache private Homepage anbietet, auf der er -- wie üblich -- sich und seine Hobbys vorstellt, fällt nicht unter diese Regelung. Wer z.B. einen Informatiosdienst anbietet, der schon -- selbst wenn dieser nichtkommerziell ist.

    http://www.teledienstgesetz.de/

    Also bitte nicht unnötg Panik verbreiten. Das ist derselbe Schwachfug wie mit der falschen Behauptung, dass man in Deutschland auch in gewerblich genutzten PKW Warnwesten mitführen muss.

    Gag
     
  4. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Haben wir gestern Planetopia Online geschaut ?
    Da ging es um genau das.

    Private Seiten brauchen kein Impressum.
    Aber sobald da Werbebannder drauf sind => Gewerblich => Impressumspflicht.
     
  5. TV.Berlin

    TV.Berlin Wasserfall

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    ...nur hält sich kein ******* dran....
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Was ist denn das für eine unsinnige Erklärung. "Gewerblich" erklärt sich aus dem Betreiben eines Geschäfts oder Handels mit Gewinnabsicht.
    Nur aus dem Vorhandensein von Werbebannern kann das jedoch in meinen Augen nicht abgeleitet werden, da es ja z.B. ettliche Provider gibt, bei denen man kostenlosen oder zumindest preiswerten Webspace erhält, wenn man Werbebanner zulässt. Von einem Gewinn kann dann hier wohl kaum die Rede sein, geschweige denn von einer Gewinnabsicht. Denn die ist nur dann vorhanden, wenn man diese Web-Site nur deshalb betreibt, weil man damit Kohle machen will.

    Gag
     
  7. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Ich meinte diese Banner, wo man für Klicks & Views Geld bekommt.
    Sobald man damit "regelmäßige" Einnahmen erziehlt, ist man automatisch Gewerblich.

    Die Zwangsbanner für Kostenlosen Webspace sind damit nicht gemeint.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Was ist, wenn man mit den Bannern die Kosten des Webspace deckt?

    Das kann kein Kriterium sein. Es zählt die Gewinnabsicht. Wenn ich bei eBay mein altes Sofa verchecke, das ich für 100 Euro von 'nem Kumpel bekommen hab, aber dann 300 Euro dafür bekomme, dann habe ich auch einen Gewinn gemacht. Aber ich habe nicht in Gewinnabsicht gehandelt, weil ich das Sofa ja nicht extra angekauft habe, um es mit Gewinn zu verkaufen.

    Und genauso sehe ich das bei einer Web-Site. Wenn ich da ein Webebanner draufkleistere, um meine Kosten zu senken, dann sollte das noch lange keine Gewinnabsicht sein.

    Wenn ich allerdings einen Internet-Auftritt aufziehe, um damit mir nebenbei was zu verdienen, dann steht eben der Gewinn durch die Werbeeinahmen (o.ä.) im Vordergrund.

    Allerdings gilt nach dem Telemediengesetz ja auch für nichtgewerbliche Informationsdienste die Impressumpflicht -- von daher ist diese Diskussion rein akademisch.

    Wer aber seine Linksammlung, das Fotoalbum vom letzten Spanienurlaub, die Vita des eigenen Hundes und vielleicht noch ein, zwei Files zum Runterladen auf seiner privaten Homepage hat, der braucht definitiv kein Impressum. Selbst wenn da ein Werbebanner drauf ist -- ob es nun vom Provider kommt oder nicht.

    Allerdings wird das manche Abmahngangster nicht davon abhalten. Und das ist der eigentliche Skandal an der Sache.

    Gag
     
  9. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Definition Gewerbe:

    Wer mit etwas regelmäßig Geld verdient, dazu gehört auch, wenn du oft bei Ebay was verkaufst, dann bist du gewerblich tätig.
    Wer gewerblich tätig ist, ohne dafür eine Gewerbeanmeldung zu haben, kann mit einem Ordnungsgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

    Ich weis das ganz genau, da ich das vor 2 Jahren bei uns auf dem Ordnungsamt besprochen habe. Damals bei meiner ersten Webseite war es auch nur ein Banner, der vieleicht 5 Euro pro Monat einbrachte. Aber als es dann paar mehr Euro waren, muste ich ein Gewerbe anmelden. Lieber mal beim Gewerbeamt vorsprechen, als dann zu *heulen* !!
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. März 2005
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Wer regelmäßig bei E-Bay etwas verkauft, handelt noch nicht gewerblich. Entscheident ist -- ich wiederhole mich erneut -- einzig und allein die Gewinnabsicht. Du kannst mir das ruhig glauben, da ich mich beruflich im Auftrag eines großen, deutschen Computermagazins mit dieser Thematik sehr ausführlich beschäftigt habe.

    Mein Freund Google hat hier noch eine passende Definition zum Begriff "Gewerbe" hervorgekramt:

    Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk.

    In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Gewerbe ist jede, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, selbstständige Tätigkeit, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt wird, mit Ausnahme der Urproduktion, Verwaltung eigenes Vermögens, wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Berufe sowie Dienstleistungen höherer Art.

    Quelle: http://www.lexikon-definition.de/Gewerbe.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. März 2005