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Abzweiger / Verteiler / Maximaler Pegelunterschied

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Andiadm, 13. Dezember 2006.

  1. kopernikus23

    kopernikus23 Platin Member

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    AW: Abzweiger / Verteiler / Maximaler Pegelunterschied

    Das kann man natürlich nicht reklammmieren, sondern normal.

    Normal daher, dass die unteren Frequenzen weniger als die höheren Frequenzen durch das verwendete Kabel gedämpft werden. Je besser das verwendete Kabel ist, desto geringer diese Unterschiede. Natürlich ist dies abhängig von der verlegten Kabelstrecke (Abstand vorheriger Linienverstärker zum eigenem HÜP).

    Die entsprechende Schräglage wird dann mit einem Verstärker (HVA) ausgeglichen, der neben dem Pegelsteller auch einen Entzerrer besitzt, der diese Schräglage beseitigen sollte.
    In dem hier genannten Beispiel ist es bei einem ausgebautem Netz wichtig, dass der HVA ausreichende groß (Verstärkung) ist um die mit der Entzerrung verbundene Absenkung (Drehpunkt der Entzerrung) des Pegels ausgleichen zu können.

    Laut Frequenzangabe werden diese Frequenzen für analoge Angebote genutzt - stimmts?
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2006
  2. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Abzweiger / Verteiler / Maximaler Pegelunterschied

    Nach der Vorschrift 1R8-15 darf in analogen Kabelnetzen eine maximale Pegeldifferenz von 5 dB zwischen den Nutzkanälen vorhanden sein. Das muss der Anbieter durch entsprechende Entzerrerverstärker gewährleisten.
    Es kann nicht Aufgabe des Kunden sein, durch entsprechende technische Maßnahmen hinter dem HÜP die Pegelunterschiede anzugleichen.
     
  3. kopernikus23

    kopernikus23 Platin Member

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    AW: Abzweiger / Verteiler / Maximaler Pegelunterschied


    Die Richtlinie sollte so stimmen.
    Da in aller Regel der Netzbetreiber nur bis zum HÜP zuständig ist, obliegt es dem Nutzer selbst sein Hausverteilnetz auszustatten u. zu betreiben.
    Es gibt natürlich auch andere Kabelnetze bei denen der Betreiber bis zur Dose zuständig ist, dann nur dann trifft oben zitierte Aussage zu.

    Wo dies nicht der Fall ist, ist der Hauseigentümer in der Pflicht oder er beauftragt eine Fa. damit.
    Es ist ganz normal, dass vom letzten Linien- bzw. Streckenverstärker bis zum HÜP ein Leistungs- (Pegelabfall) auftritt und div. Schräglagen (wie bereits beschrieben) vorhanden sind.
    Wird nun ein ganz normaler HAV ohne Entzerrer verwendet, so bleibt diese Schräglage bestehen. Daher ist hier die Verwendung wirklich geeigneter u. richtig eingestellter Verstärker notwendig. Techniker des Netzbetreibers messen in bestimmten Situationen auf Kundenwunsch, aber ansonsten ist stets der Eigentümer zuständig.