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Abzocke bei Kündigerrückgewinnung

Dieses Thema im Forum "Amazon Prime und Netflix" wurde erstellt von User64, 30. September 2019.

  1. BerlinHBK

    BerlinHBK Lexikon

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    Ah, also hat man die Wahl gehabt. Dann wurden also die Pakete (wie eigentlich vor einer Bestellung üblich), die entsprechenden Preise angezeigt und zusätzlich (Fußnote ?) das man nicht berechtigt wäre. Dann hat uns der Thread-Ersteller ja doch etwas vorenthalten. So sieht die Sache m.M.n. wieder anders aus. Und wer dann noch auf bestellen klickt , der ist doch eindeutig selbst schuld.
     
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  2. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Wer in Werbe-Dingen etwas erfahren ist, für den ist der Fall aber klar:

    Es drängt sich auf, dass du nicht berechtigt bist.

    Zweck der Werbung ist - wie sehr häufig - deinen Sucht-Faktor zu testen:

    Wie süchtig bist du? :confused:

    Du musst dich entscheiden: willst du das Produkt haben oder nicht?

    Wenn ja, bist du denen in die Falle gegangen und darfst die 12 Euro zahlen. Sieh es als Lehrgeld:

    There ain't no such thing as a free lunch. :cool:

    Wenn du das Produkt nicht haben willst, kannst du widerrufen. Was sagt das Fernabsatzgesetz? Bist du noch in der gesetzlichen Widerrufsfrist?

    Wenn ja, kommst du aus dem Vertrag problemlos heraus - ohne schwarze Liste.

    Machst du denen Ärger, mit Anwaltsschreiben etc., dürfen sie dich auf ihre schwarze Liste setzen und dir zu einem späteren Zeitpunkt ihrerseits den Vertragsabschluss verweigern.

    Hier Netflix öffentlich niederzumachen, bringt nichts. Es geht um deinen persönlichen Suchtfaktor.

    Du hast das Produkt haben wollen. Deshalb hast du auf den Bestell-Button geklickt.

    Kläre das mit deinem Suchtberater. Aber bitte nicht hier im Forum herum heulen.

    Wer süchtig ist, wird von seinen Dealern abgezockt. Das ist die Realität.

    Ich werde von Netflix nicht abgezockt. Und von Sky auch nicht.

    Wir haben eine totale Überversorgung mit Unterhaltungsangeboten. Ich habe 300 Free-TV-Programme über Satellit. Wann soll ich das gucken?

    Netflix? Braucht man das? :confused:

    Ich habe kein Netflix, aber ich habe mir Star Trek Discovery auf DVD gekauft.

    Bei DVD-Verkäufen weiß man, dass Regisseure, Schauspieler und andere Künstler zumindest zu einem kleinen Teil an den Verkaufserlösen beteiligt werden.

    Wenn du die 12 € Netflix gibst, kommen jedenfalls ein paar Cent bei den Künstlern an.

    Also entscheide dich pro oder gegen Netflix - noch lebst du in einem freien Land. Aber dass diese US-Firma dich abgezockt hätte - das vermag ich nicht zu erkennen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2019
  3. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Das

    ist dann der zutreffende Teil das „Geschwafels“.
     
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  4. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Gleich 2 x Quatsch. 1.) Die Überschrift Kundenrückgewinnung ist absolut zutreffend. In unserer westlichen Welt geht es immer nur um Geld. Netflix möchte Geld haben, und ob ein Account inaktiv oder gelöscht ist, spielt keine Rolle. In beiden Fällen fließt kein Geld.
    2.) Hätte er für einen neuen Account seine normale E-Mail Adresse genutzt, hätte es keinen Freimonat gegeben. Das stand im Text. Blöd sind die nicht.
    @DVB-T2 HD: machst du jetzt meinen Sekretär und gibst meinen Beiträgen Feinschliff? :eek:
     
  5. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Willst wieder unbedingt recht haben.
    Die Überschrift ist Blödsinn, davon bringst du mich auch nicht ab. Wenn der Account gelöscht ist, dann kannst du deine Netflixdaten nicht mehr aufrufen, daher nicht mehr aktivieren. Du brauchst einen neuen Account.
    2. Wenn man so bescheuert ist, seine alte Mail zu benutzen, dann kann ich denjenigen auch nicht helfen. Du kannst heute jede beliebige email Adresse benutzen, um einen neuen Account zu starten.
    Wenn du diese simplen Dinge nicht weisst, kann ich dir auch nicht helfen.
     
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  6. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Wenn du es für bescheuert hältst, im Geschäftsleben mit einer E-Mail Adresse zu agieren, dann kann ich dir nicht helfen. :p

    Und dass du nicht zugeben würdest, dass du Quatsch geschrieben hast, war mir auch klar. Man kennt sich ja in diesem Forum. :winken:

    Und jetzt ... [Schilder-Smilie für Friedenspfeife gerade nicht greifbar] :cool:
     
  7. BMG forever

    BMG forever Foren-Gott

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    Finde ich auch nicht in Ordnung,wie das Netflix abgezogen hat , ich wäre vielleicht auch drauf rein gefallen :rolleyes:
    Aber es ist jetzt kein Vermögen und ich habe kein Jahresabo an der Backe , also ärgern und sofort wieder kündigen, fertig.;)
     
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  8. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Ich habe schon eine email Adresse für alle wichtigen Dinge. Wenn man aber unbedingt wieder 1 Monat kostenlos haben will, dann löscht man seinen Account, nimmt ne neue email Adresse und fängt wieder bei null an. Ganz simpel. Du gibst ja selbst zu, Netflix nicht zu nutzen, also hör auf von Dingen zu schreiben, von dem du anscheinend keine Ahnung hast.

    Anscheinend ist dein Suchtfaktor immens hoch. :LOL:
     
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  9. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Es macht schon rein vertragsrechtlich einen wesentlichen Unterschied, ob ich einen Vertrag gekündigt habe oder ihn nur ruhen lasse. Einen nicht gekündigten Vertrag, der nur ruht, kann man nicht mit einer „Kündigerrückgewinnung“ zurückholen wollen. Da müsste schon der Vertrag vorher gekündigt worden sein. Der ruhende Vertrag kann nur wieder zu eventuell anderen Konditionen fortgesetzt werden. Man beachte das „eventuell“, was man vor der Vertragsfortsetzung geklärt haben sollte.
     
  10. XenTis

    XenTis Neuling

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    vielleicht kann die verbraucherzentrale oder dein rechtsanwalt eine abmahnung wegen wettbwerbsverzerrung erzielen?