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Absurd aber Realität

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von brixmaster, 26. Januar 2009.

  1. #67

    #67 Guest

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    AW: Absurd aber Realität

    Dann muß sich eben ein mutiger Angestellter finden, der den Blödsinn bis zum Bundesverfassungsgericht durchstreitet. Kein Angestellter muß die Feinheiten des Insolvenzrechtes kennen. Das wäre ein bißchen viel verlangt. Das Insolvenzrecht benachteiligt damit an dieser Stelle Arbeitnehmer einseitig. Das ist mindestens sittenwidrig.
    Im übrigen irrt der Anwalt dahingehend, daß es rechtlich korrekt gewesen wäre, die Arbeit einfach einzustellen.
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Absurd aber Realität

    Genau, das habe ich doch oben schon geschrieben.

    Irgendwie sind aber sehr viele anscheinend überaus blauäugig, oder sogar dumm, was das Verhalten gegenüber einem Chef anbelangt.
    Sieht man in letzter Zeit aber immer häufiger wenn es um Betriebe aus den gebrauchtbundesländern geht.
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2009
  4. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Absurd aber Realität

    Na wassn nu?
    Sind Arbeitnehmer nun allwissend oder nicht? :(
     
  5. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Absurd aber Realität

    Das muss kein Arbeitnehmer wissen. Soviel ist völlig klar.

    Selbst wenn irgendwann einmal irgendein Gericht zugunsten des Insolvenzverwalters entschieden hat, hat das überhaupt nichts zu sagen. IMO ist der Insolvenzverwalter hier total über das Ziel hinausgeschossen.

    Wie schon geschrieben, kein Arbeitnehmer ist in der Art über die finanzielle Situation des Arbeitgebers informiert, dass er selbst bei entsprechender Rechtskenntnis solche Schlüsse ziehen könnte.

    Abgesehen von der ganzen Sache. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird und keine Masseunzulänglichkeit besteht, bekommen die Arbeitnehmer ja ggf. noch einen quotalen Anteil. Manchmal, wenn die Insolvenz wegen nicht bezahlter entsprechend unsicherer Forderungen angemeldet worden ist und diese Forderungen im Laufe der Insolvenz trotzdem noch bezahlt werden, auch vlt. sogar 100%.
     
  6. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Absurd aber Realität

    Selbst wenn, wer will es den Leuten verdenken wenn sie einen Arbeitgeber die Treue halten bei den sie vieleicht lange Jahre im guten Verhältnis gearbeitet haben und nicht zuletzt hoffend das es wieder aufwärts geht.
    Denen dann noch Geld weg zu nehmen für das sie gearbeitet haben ist das letzte.
    Passt aber in unsere Zeit........:(
     
  7. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Absurd aber Realität

    Natürlich muss ein Arbeitnehmer so was nicht wissen. Das ist mir klar. Aber wenn die Firma nicht zahlt, Betriebsversammlung einberufen wird und dort gesagt wird, dass man auf Lohn verzichten soll bzw. Lohn wird irgendwann später überwiesen wird, dann gehe ich doch zum Rechtsanwalt um mich beraten zu lassen. Rechtsanwalt wird Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen und ich habe Anspruch auf Insolvenzgeld. Mehr braucht man nicht zu tun. Aber die Leute haben sich nicht richtig informiert, Insolvenzverschleppung betrieben und jetzt gibt man jemandem anderen die Schuld.

    Das es Rechtsanwälte gibt muss aber doch jeder Arbeitnehmer wissen, egal ob man im InsO bewandert ist oder nicht.
     
  8. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Absurd aber Realität

    Ja du hast recht. Das ist das Letzte.

    Um diesbezüglich Rechtssicherheit zu bekommen, sollte im § 130 InsO explizit die Nichtanwendbarkeit auf Entgelte aus Arbeitsverhältnissen ausgeschlossen werden oder zumindest ein Anwendungserlass verfasst werden. Der Gesetzgeber hatte beim Verfassen dieser Vorschrift mit Sicherheit nicht die Arbeitnehmer im Auge. Ein zufälliger Verstoß gegen den eigentlichen gesetzgeberischen Willen also.
     
  9. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Absurd aber Realität

    Die Arbeitnehmer haben über die Regelung im Insolvenzrecht nicht gewusst, aber die Zahlungsunfähigkeit wurde auf der Betriebsversammlung mitgeteilt und Arbeitnehmer haben auf Gehalt verzichtet ohne sich irgendwo beraten zu lassen. Das ist Dummheit pur!
     
  10. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Absurd aber Realität

    Die Arbeitnehmer können, sowenig wie jeder andere Gläubiger auch, keine Insolvenzverschleppung betreiben.