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Abschaltung analog S4/S5 bei KDG

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Marc!?, 8. Juli 2010.

  1. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Abschaltung analog S4/S5 bei KDG

    Leute fakt ist, dass nach der Norm jeder VHF Kanal 7 Mhz hat. Natürlich kann man eine neue Norm definieren.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Abschaltung analog S4/S5 bei KDG

    Ja, das kann passieren. DVB2000 findet sie generell nur manuell.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Abschaltung analog S4/S5 bei KDG

    ... nenn' mir Ort und Uhrzeit ...
     
  4. Der Falke

    Der Falke Platin Member

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    AW: Abschaltung analog S4/S5 bei KDG

    Das war doch stets die entsprechende Grundaussage.;) Was bisher war und größtenteils noch ist, kann bzw. wird sich in naher Zukunft ändern.:D

    Jeder (!) ordentliche DVB-C-Receiver bedarf nicht der NIT und findet auch ohne diese alle Angebote problemlos!:D Hier zeigt sich entsprechende Qualität.

    Das hat sich jemand noch nie mit dieser Problematik beschäftigt, aber großspurig über Normen schreiben.:( Dies ist hier in diesem Land leider üblich/ Normalfall.:rolleyes:

    Der Falke
     
  5. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Abschaltung analog S4/S5 bei KDG

    @ Der Falke, lass es, bringt sowieso nichts mehr.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Abschaltung analog S4/S5 bei KDG

    @Der Falke

    ... was bedeudet denn "ordentlicher" DVB-C-Receiver ? Es gibt zwar eine DVB-C-Norm, aber was den Sendersuchlauf angeht, kocht doch jeder Hersteller sein eigenes Süppchen.
    Mit dem NIT-Suchlauf (kann sich auch unter "automatischer Suchlauf" oder "Quick-Scan" verbergen) findet jeder Receiver alle Programme und da können z.B. Frequenzen oder Symbolraten noch so "krumm" sein.
    Voraussetzung ist natürlich eine korrekte NIT.
    Ein Beispiel für "krumme" Symbolrate ist Primacom, die früher bei den digitalen ÖR-Kanäle SR6956 verwendeten. Aber auch diese "krumme" Symbolrate ist absolut standardkonform.

    Bei DVB-C gibt es kein vorgeschriebenes Kanalraster. Im Prinzip kann jeder Kabelnetzbetreiber die Kanalbandreite frei definieren. Alleridngs sollten die Kanäle nicht schmaler als 2MHz und nicht breiter als 8MHz sein, denn sonst kann es Probleme mit diversen Receiver geben, weil sie mit der Baudrate nicht klarkommen.

    Anders sieht es bei der analogen Verbreitung aus. Hier sind die Bandbreite genormt.
    Im VHF-Bereich wird in Deutschland das System B verwendet und hier schreibt die Norm ein Kanalraster von 7MHz vor. Im UHF-Bereich wird das System G verwendet, das eine Kanalbandbreite von 8 MHz vorschreibt. Bei der analogen Verbreitung sind diese Normen bindend.

    In Deutschland wurde nun beschlossen, dass zum Ende des Jahres im Kabel auch der Frequenzbereich von 125 - 137 MHz nicht mehr für die Verbreitung von analogen Programmen genutzt werden darf. Davon betroffen sind die Kanäle S4 (125 - 132MHz) und S5 (132 - 139 MHz).
    Die Kanäle dürfen unter Einhaltung bestimmer Grenzwerte aber digital genutzt werden.

    Aufgrund dieser neuen Bestimmung wird eine Bandbreite von 14 MHz frei; nicht mehr und nicht weniger.
    Am analogen Frequenzraster kann nchts geändert werden, denn sonst hätten die meisten TV-Geräte-Probleme alle TV-Programme zu finden.
    Wenn eine Bandbreite von 14 MHz zur Verfügung stehen, wie können daraus 2 8MHz breite Digital-Kanäle entstehen ?
    2 * 8 ist 16 und 16 ist nunmal mehr als 14.
     
  7. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Abschaltung analog S4/S5 bei KDG

    Die Grenzwerte der Störstrahlung diverser Inhouseverteilnetze werden doch jetzt schon massiv überschritten. Genaugenommen dürften die Kanäle im sensiblen Flugfunknavigationsbereich und auch im Amateurfunkband (S6) überhaupt nicht im Kabel verwendet werden.
     
  8. Der Falke

    Der Falke Platin Member

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    AW: Abschaltung analog S4/S5 bei KDG


    Wo D u Recht hast, da soll man dies auch zugeben/ schreiben!:winken:

    Unser UM- Spezi scheint bestens geschuld zu sein die Leute hier und anderswo mit immer neuen ... in die Irre führen zu wollen.:eek:

    Obwohl ich ansonst nicht zu schnell bereit bin zu kneifen bzw. solche abwegigen Aussagen hier unwidersprochen stehen zu lassen, ist mir die Zeit doch zu schade! Daher beherzige ich dies.:winken:

    Der Falke
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    @Der Falke
    ... in einer Diskussion solltest du dich mit dem Thema selbst und nicht mit den einzelnen Nutzer selbst auseinandersetzen. Aber offensichtlich reicht dein "Fachwissen" nicht aus, um mit Argumenten zu antworten und versuchst nun andere Nutzer zu diskreditieren. :eek:

    Das ist unterste Schublade und ich werde mich mit Sicherheit nicht auf dein Niveau herablassen. :winken:

    Aber immerhim zeigt Beitrag #69 in diesem Thread, dass du nicht der einzige, der sich auf einem solch' niedrigen Niveau bewegt.
     
  10. Robert Schlabbach

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    AW: Abschaltung analog S4/S5 bei KDG

    Könntest Du diese Norm bitte benennen?

    Ich schaue in ETSI EN 300 429 (DVB-C) und ETSI EN 300 468 (DVB-SI) und finde da keine Beschränkung der Kanalbandbreite auf 8 MHz. In ETSI EN 300 429 Annex B sind sogar Beispiele für DVB-C Parameter aufgeführt, die 4 und 2 MHz Bandbreite benötigen.

    Und ETSI EN 300 468 legt fest, dass die DVB-C Trägerfrequenz in Einheiten von 0,1 Hz und die Symbolrate in Einheiten von 0,1 Symbolen/s angegeben wird. Also nach dieser Norm kann man durchaus ungerade oder gar Frequenzen mit 0,25 MHz verwenden.