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Abriss von Mietshäusern

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Lord Dragon, 20. Juli 2009.

  1. SvenC

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    AW: Abriss von Mietshäusern

    Wie meinst Du das?
    Ich gehe davon aus, die Genossenschaft baut vor allem, weil sie mehr Kohle will und nicht, weil sie in "günstigen Wohnraum" investieren möchte.
    Der Neubau wird in ein paar Jahren sich rentieren, denn die Miete wird sicherlich "doppelt" so hoch sein, wie bisher. :winken:
    Aus Jux und Dollerei machen die das bestimmt nicht.
    Von daher ist es für den Mieter eine "Zwangsausweisung" die sicherlich kaum berechtigt ist. Aber ich bin kein fachmann.
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Abriss von Mietshäusern


    Hm, das versteh ich jetzt nicht. Der Vermieter muss eine Ersatzwohnung stellen? Folglich bis ans Lebensende? Also wenn jemand eine Wohnung mal mietet dann trifft er auf seinen Lebensvermieter, der auf Ewigkeit Wohnungen zur Verfügung stellen muss? Oder wie? Wie wird ein Vermieter mal einen Mieter los?
     
  3. SvenC

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    AW: Abriss von Mietshäusern

    Den hatte ich schon halb zitiert. Vor allem 2.3. müsste bewiesen werden.
    Und wenn bei 2.4. alles voll ist, dann würde der auch nicht greifen.

    2.2. Gilt auch nimmer, wurde schon oftmals revidiert die "Eigenbedarfsache"
    2.1 Gilt auch nicht
    da bleibt dann nimmer viel
     
  4. SvenC

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    AW: Abriss von Mietshäusern

    Steht in der Abrisskündigung SO

    Heisst also, dem Mieter muss eine adäquate Wohnung besorgt werden, aber nur in dem Falle, wenn überhaupt die unteren Punkte greifen.... Ansonsten hat der Mieter wohl seine gewohnten rechte.
     
  5. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Abriss von Mietshäusern

    Eigentlich sollte ein Vermieter doch einen Mieter nicht loswerden wollen. Wenn der Mieter die Miete pünktlich zahlt und kein Ärger macht.
     
  6. SvenC

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    AW: Abriss von Mietshäusern

    Im Normalfall recht schwer, wenn der Mieter alles "richtig" macht. ;)
    Gott sei Dank.
     
  7. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Abriss von Mietshäusern

    Wenn also Haus bewohnt ist, dann muss der Vermieter einer andere Wohnung zur Verfügung stellen?
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Abriss von Mietshäusern

    Natürlich nicht. Aber es gibt nicht nur unmögliche Wohnungsbaugestellschaften. ;)

    Gute Mieter zu finden ist Glückssache.
     
  9. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Abriss von Mietshäusern

    @hopper: Meinst du etwa, der Vermieter sagt, ich reisse ab und sieh zu, was aus dir wird? Lies mal im Internet ein wenig nach, so einfach geht s nun wirklich nicht. Bei meiner Großmutter wurde das Haus aus Altersgründen abgerissen und später dort ein Neubau errichtet. Man musste ihr eine Ersatzwohnung anbieten. Kostenübernahme für Umzug etc. auch.

    Was ist daran bitte schön für dich unverständlich? Ist doch wohl logisch, dass für den Mieter ein "Ersatz" gestellt werden muss.
     
  10. SvenC

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    AW: Abriss von Mietshäusern

    Nein, dann greift der eine zitierte Punkt schon gar nicht und der Mieter kann in der Wohnung bleiben. SO verstehe ich zumindest das BGB.
    Also, wenn das Haus voller Mieter ist, dann kann der Vermieter z.B. deswegen nicht ordentlich kündigen (also für diesen Punkt). Die and. Punkte müsste man dann halt Punkt für Punkt durchgehen und schauen, was er da reinschreibt.

    Aber ich würde zur Not evtl. einen Anwalt oder so hinzuziehen und mich beraten lassen.

    Was ich damit sagen möchte. Der Vermieter kann nicht einfach Euch kündigen, das geht nicht. Wenn, dann wird er sowieso Ersatzwohnungen anbieten wollen, da
    a) Rechtsstreits mit Mietern angesagt sein werden
    b) die Mieter sicher so lange drinnen bleiben, bis der Streit geklärt ist
    c) das alles Kohle kostet, da sie nicht eher anfangen können zu arbeiten
    d) um so später neue Mieten einnehmen können

    Ich denke mir nicht, dass ein Vermieter zickt, wenn das ganze Haus voller Mieter ist.
    Was anderes wäre es, wenn Deine Familie in einem grossen Haus ALLEINE wohnen würdet, dann würde er sicher a) auf sich nehmen und e) er wohl mit dem Recht durchkommen, dass das Haus leer ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2009