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Abriegelung von Mecklenburg Vorpommern rechtens?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Nur_leser, 24. März 2020.

  1. NFS

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    Wir bekommen noch Berliner Verhältnisse wie 1961 bis 1990!
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    Daran zweifle ich! Denn wenn die Politier und Virologen ihren Plan durchziehen, dann bleiben wir erstmal 2 Jahre eingesperrt, und danach erwartet und mindestens 10-20 Jahre Armut.

    Und wenn es dann vielleicht ab 2035 vielleicht besser wird hätte ich nichts mehr davon!
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Wie mommst Du auf diese Idee? Nicht mal China macht das,
     
  4. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Und die nächste Klage gescheitert, gut so!

    OVG: Reiseverbot nach Schleswig-Holstein bleibt
    Der für das Gesundheitsrecht zuständige 3. Senat des Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts hat über erste Eilanträge entschieden, die sich gegen das Reiseverbot nach Schleswig-Holstein unter anderem aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken richten. Die Anträge blieben ohne Erfolg.
    Ein Antrag wurde bereits als unzulässig verworfen, weil er sich noch gegen die Verordnung vom 2. April 2020 richtete, diese aber zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung von der neuen Verordnung vom 8. April 2020 abgelöst worden war, ohne dass der Antragsteller dies berücksichtigt hatte.

    Einen weiteren Antrag lehnte der Senat als unbegründet ab, da sich die angegriffene Regelung im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach als rechtmäßig erweisen werde. Bei dem Reiseverbot handele es sich um eine notwendige Schutzmaßnahme, wie sie nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes erlassen werden dürfe. Auch sei es zulässig, das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit durch eine Verordnung einzuschränken und dabei nicht nur Reisen, sondern auch vermeidbare Tagesausflüge – etwa zum Spazierengehen oder Angeln in der Ostsee – zu verbieten. Niemand könne ausschließen, dass er dabei nicht doch einmal Kontakt zu einem Dritten aufnehmen müsse. Eine Diskriminierung der Hamburger Bevölkerung sei damit nicht bezweckt, da das Verbot für alle Menschen von außerhalb des Landes gelte. Das Grundrecht auf Freizügigkeit sei bei einem solchen Anliegen von vornherein nicht betroffen.

    Die Beschlüsse (Az. 3 MR 2/20 und 3 MR 4/20) sind unanfechtbar.
     
  5. Gorcon

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    Warum die nächste? In MV hat man das Reise Verbot leider gekippt.
     
  6. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Nein, das wurde nicht gekippt. Was gekippt wurde: Dass Leute, die in MVP wohnen, über Ostern an den Strand dürfen! Aus einem anderen Bundesland darf man immer noch nicht aus touristischen oder anderen privaten Gründen nach MVP oder S-H ... wird auch noch kontrolliert.
     
    Winterkönig und Gorcon gefällt das.
  7. Gast149901

    Gast149901 Guest

    So abwegig ist das gar nicht.
    O-Ton Merkel:"Pandemie wird nicht verschwinden, bis wir wirklich einen Impfstoff haben"
    "Wir werden noch lange mit der Pandemie leben müssen"

    Nur wer einen Immunitätsbeleg vorweisen kann, wird demnächst noch ein Hotel oder einen Flug buchen können.
    Wird wohl auch bei Massenveranstaltungen, wie Konzerten oder Fußballspielen der Fall sein.
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    Das würde dann aber wahrscheinlich dazu führen das sich viele Leute absichtlich infizieren würden um die Freiheit schnellstmöglich wieder zu erlangen.

    Ausserdem würde das erst Sinn machen wenn mindestens etwa die Hälfte der Bevölkerung immun ist. Denn solange nur 5% immun sind, gäbe es für die meisten Veranstaltungen garnicht genug Publikum.
     
  9. NFS

    NFS Institution

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    Bei Vorsatz ist die Ansteckungsgefahr ohnehin geringer.