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Abo-Preiserhöhung um 50% - Sonderkündigungsrecht?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Daniel, 19. April 2008.

  1. emailer

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    AW: Abo-Preiserhöhung um 50% - Sonderkündigungsrecht?

    Bin mir nicht ganz sicher, aber hat nicht ein Gericht Premiere hinsichtlich dieser Möglichkeit zur Preiserhöhung die AGB "um die Ohren gehauen?"
     
  2. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Abo-Preiserhöhung um 50% - Sonderkündigungsrecht?

    Da ging es darum, dass ich Premiere die Möglichkeit vorbehalten hat, die Preise jederzeit um bis zu X % zu erhöhen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.

    Hier ist der Fall anders, es ist für 24 Monate ein Sonderpreis vereinbart worden, der dann in einen regulären Abopreis zu den dann akutellen Bedingungen mutiert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt...
     
  3. Berliner

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    AW: Abo-Preiserhöhung um 50% - Sonderkündigungsrecht?

    Na hoffentlich steht im damaligen Begrüßungsschreiben drin, dass sich das Abo für teuer Geld verlängert. Sonst besteht Sonderkündigungsrecht wegen einseitiger Vertragsänderung.

    Wenn er z.B. ein Journalistenabo hat, steht das mit dem teuer Geld vermutlich nicht drin. :p Und dann muss die Preiserhöhung mind. 8 Wochen vor Vertragsende angekündigt werden, sonst wäre es ja witzlos, wenn die Info erst nach Ablauf der Kündigungsfrist kommt.
     
  4. arcade99

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    AW: Abo-Preiserhöhung um 50% - Sonderkündigungsrecht?

    Wenn das wirklich so ist und auch in der späteren Bestätigung von Premiere nach Annahme des Angebots nichts von einer Laufzeit steht, dann würde ich das an deiner Stelle nicht so hinnehmen. Vorher solltest du dir aber lieber noch mal alle Schreiben von Premiere in diesem Zusammenhang genau durchlesen. Vor allem die Auftragsbestätigung.
     
  5. Daniel

    Daniel Junior Member

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    AW: Abo-Preiserhöhung um 50% - Sonderkündigungsrecht?

    So... da ich nicht alles abtippen wollte, hab ich das damalige Schreiben abfotografiert und online gestellt *klick mich*

    Da ich damals schon gekündigt hatte, hab ich die Hotline angerufen und die Kündigung rückgängig gemacht, und seitdem 19,99 Euro bezahlt.

    Also meiner Meinung nach habe ich ein außerordentliches Kündigungsrecht... oder erkennt von euch jemand eine Beschränkung? Wenn ich damals geahnt hätte, daß dieses neue Aktionsangebot ebenfalls wieder nur ein Jahr geht, hätte ich natürlich längst gekündigt.
     
  6. arcade99

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    AW: Abo-Preiserhöhung um 50% - Sonderkündigungsrecht?

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    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2008
  7. arcade99

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    AW: Abo-Preiserhöhung um 50% - Sonderkündigungsrecht?

    In dem Schreiben steht doch ganz deutlich, dass es wieder nur um 12 Monate geht.

     
  8. Daniel

    Daniel Junior Member

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    AW: Abo-Preiserhöhung um 50% - Sonderkündigungsrecht?

    Naja, meiner bescheidenen Meinung nach (bin kein Jurist), bezieht sich das nur auf die reine Vertragslaufzeit, nicht aber auf den Preis. Ich hab das so verstanden: Abo läuft 12 Monate weiter, und verlängert sich danach halt wieder um 12 - aber nicht daß die dann beliebig den Preis erhöhen können.
     
  9. arcade99

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    AW: Abo-Preiserhöhung um 50% - Sonderkündigungsrecht?

    Die Premiere AGB sagen sinngemäß, dass sich ein Abo nach Ablauf der Vertrgslaufzeit automatisch zu den dann gültigen Standardkonditionen verlängert. Nach Aussage eines hier bekannten Premiere CCAs ist das seit kurzem bei jetzt vorgenommenen Vertragsverlängerungen nicht mehr so. Würdest du also heute ein vergünstigtes Abo abschließen, dann würde das nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht mehr auf die Standardpreise umgestellt. 2007 war das aber eben noch anders. Wobei dein neuer Preis ja auch kein Standardpreis ist, wie von einigen Usern hier schon angemerkt wurde.

    Versteh mich bitte nicht falsch, ich kann deinen Ärger schon verstehen. Dennoch ist das eben das übliche Vorgehen bei Premiere.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2008
  10. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Abo-Preiserhöhung um 50% - Sonderkündigungsrecht?

    In dem Schreiben steht doch ausdrücklich drin, das dieses Angebot ab 1.6.
    bei Widerruf Deiner Kündigung, was Du getan hast, für weitere 12 Monate
    verlängert wird. Und diese 12 Monate sind am 1.6. eben vorbei.

    Insofern selbst schuld, das du nicht 6 Wochen VOR dem 1.6. gekündigt hast. Diesen Kündigungstermin hat man abgewartet und schickt Dir nun
    das Schreiben, das ab 1.6. für dich 29,90 gelten. immer noch ein Vorteil
    für Dich drin! Alles ganz korrekt.