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Abmahnung wg. Nennung des Hersteller-Namens?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worldwide, 22. Dezember 2005.

  1. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

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    AW: Abmahnung wg. Nennung des Hersteller-Namens?

    Falsch. CableDX hat recht.
    Sobald du z.B. schreibst "Receiver X der Marke Z stürzt permanent ab und die Bedienung ist hahnebüchend", dann kriegsten Abmahn-Brief reingewürgt, in dem steht, dass irgendein Sachverständiger das Gerät als 'funktionierend' beglaubigt hat und deine öffentlichen Ausführungen somit unwahr und geschäftsschädigend sind und damit strafrechtlich geahndet werden, sofern sie nicht sofort entfernt und richtiggestellt werden. Ich hab die Erfahrung..
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Abmahnung wg. Nennung des Hersteller-Namens?

    "Receiver der Marke XYZ sind grenzenlos genial. Die ständigen Abstürze sorgen für zusätzliche Bewegung; gut für die Gesundheit. Auch als Zusatz für eine Ärgerbewältigungstherapie sind sie hervorragend geeignet. Die Bedienung selbst ist beispielhaft. Das hochkomplexe und überlogische Bediensystem sorgt auch im Alter noch für hohen Denksport. Keine Frage, der Receiver sticht durch seine überragenden Entwickler deutlich aus der Masse hervor." :D
     
  3. bambi05

    bambi05 Junior Member

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    AW: Abmahnung wg. Nennung des Hersteller-Namens?

    OK, dann kenne ich Deinen Fall jetzt wohl.

    Hattest Du Kontakt zu einem Anwalt oder hast Du die Unterlassungerklärung einfach so unterschrieben? Wie ich schon sagte, ist so etwas in meinen Augen (und in den Augen der h.M.) ein sog. Werturteil und keine Tatsachenbehauptung. Du könntest auch schreiben, "Der Hersteller Z ist doch ein Abzocker". Auch das ist ein Werturteil. In Deinen Augen ist er ein Abzocker und objektiv ist nicht nachweisbar, dass es nicht so ist. Daher besteht kein Unterlassungsanspruch.
     
  4. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

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    AW: Abmahnung wg. Nennung des Hersteller-Namens?

    Ich hab einen Brief von einem Anwalt bekommen, in dem steht, dass meine Seite voll von geschützten Eigennamen (wie z.B. Herstellerlogos ) und Begriffen wär, für deren Verwendung ich keinerlei Erlaubnis hätte. Genauso hätte ich keine Veröffentlichungsrechte für die TV-Screenshots und Logos. Ebenfalls hätte ich keine Bevollmächtigung Werturteile über irgendwelche Geräte oder Systeme abzugeben.
    Gut, ich hatte bei betreffenden Herstellern auch nicht nachgefragt, da ich eigentlich davon ausging, dass dies bei einer nicht-kommerziellen Seite egal wäre, schliesslich ist es ja sogar noch kostenlose Werbung. Dem war offenbar nicht so.

    Schliesslich bekam ich die Aufforderung, die Seite entsprechend umzuändern oder vom Netz zu nehmen. Aber was soll so eine Seite dann bringen, wenn man nicht mal den Begriff "Astra" benutzen darf, ohne schon in rechtlichen Grauzonen zu kommen. Also hab ich die Domain gekündigt, keine 3h später wurde sie bereits von einem anderen kommerziellen Unternehmen übernommen. Vor etwa 3 Tagen ist die Domain nun endlich frei (weil das Kommerzielle Unternehmen wohl gemerkt hat, dass mit dieser Domain wohl nix mehr verdienen kann).
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Abmahnung wg. Nennung des Hersteller-Namens?

    Den Anwalt hätte ich verklagt wegen Amtsanmaßung. Wenn mich mal so ein Wurm abmahnt, werde ich dafür sorgen, dass der den Tag der Geburt seiner Großmutter verflucht. :D
     
  6. dehlya

    dehlya Silber Member

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    AW: Abmahnung wg. Nennung des Hersteller-Namens?

    Hast Du da konkrete Ideen/Erfahrungen/Hinweise Hopper?
    Mich würde brennend interessieren, wie man mit diesen Abwahn Heinis umgeht.

    Frohes Fest,dehlya
     
  7. Course

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    Sat-Anlage:
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    DM 7000-S (250GB HDD)
    Nokia dbox 2
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    Homecast S 5001 CI
    Technisat DigiBox Beta 2
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    AW: Abmahnung wg. Nennung des Hersteller-Namens?

    In einem Auto-Tuning-Forum wurde immer wieder über die schlechte Verarbeitung von Teilen eines bestimmten Herstellers diskutiert. Irgendwann bekam der Admin deshalb die Aufforderung, alle negativen Beiträge zu löschen. Dies hat er getan und die User darüber informiert, dass auch zukünftig solche Diskussion zu unterlassen sind. Dies hatte zur Folge, dass auch der letzte gemerkt hat, wie schlecht die betreffende Firma wirklich ist. :D
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Abmahnung wg. Nennung des Hersteller-Namens?

    Ich wurde mal abgemahnt, da meine Domain ein "-bb.de" drin hat.
     
  9. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Abmahnung wg. Nennung des Hersteller-Namens?

    BlackWolf, darf man fragen, wie teuer es für Dich war, Dich in diesem Fall von einem Anwalt vertreten zu lassen bzw was hat der Anwalt für seinen gesamten Schriftverkehr so kassiert?
    :eek:
     
  10. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

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    AW: Abmahnung wg. Nennung des Hersteller-Namens?

    Der war mit 200€ noch sehr human. Hab halt das unterschrieben, dies künftig zu unterlassen, 200€ an den überwiesen, Kopie des Einzahlungsbeleg samt der Erklärung in nen Einschreiben kuvertiert und ab damit.

    Ich denke, das war der Weg des geringsten Übels, denn das Anfechten und selbst Anwälte zu beauftragen schafft nur weitere Kosten und benötigt Zeit, die ich nicht habe. Und so viel Wert war die ganze Sache mir nicht, daher hab ich das Ding halt abgeschaltet.