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Abmahnung wegen geschütztem Nicknamen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von rscowl, 12. Juni 2005.

  1. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: Abmahnung wegen geschütztem Nicknamen

    Ich muss dich enttäuschen, Rechtschutz nützt dir hier gar nix.
    Rechtschutz ist nur dafür da, um dir zu deinem Recht zu verhelfen, also wenn du von einem was willst.

    Hier ist es ja der umgekehrte Fall, hier will jemand was von einem anderen.
    Da wimmelt dich deine Rechtschutz ab, hab das selbst schon erlebt.

    Die müsten dieses Abmahnen mal irgendwie eingrenzen, denn irgendwie ist das nicht mehr lustig.
     
  2. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Abmahnung wegen geschütztem Nicknamen

    Im Bundestag sitzen zu viele Juristen eher werden die Abmahnmöglichkeiten erweitert. Lobbygesetzgebung erster Güte, wie sowas geht hat man am Urheberrechtsgesetz gesehen.:rolleyes:
     
  3. SVB2001

    SVB2001 Senior Member

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  4. MAx87

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    AW: Abmahnung wegen geschütztem Nicknamen

    Wie war der Nick eigentlich???
    Vielleicht Allianz? Wegen "Versicherungswesen"
     
  5. Nala

    Nala Silber Member

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    AW: Abmahnung wegen geschütztem Nicknamen

    Voll okay, der Anwalt des Forenbetreibers. So, und zwar genauso hätte jeder wirklich gute Gegenanwalt darauf reagieren müssen. Gut auch, das ihm der völlig überzogene Gebührensatz von 1,8 aufgefallen ist. Und dann seine köstliche Gegenrechnung, die er mit dem korrekten Satz von 1,3 abrechnet.

    Einfach stark. Solche Anwälte lassen mein Herz höher schlagen. :winken:
     
  6. Radiator2k

    Radiator2k Silber Member

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    AW: Abmahnung wegen geschütztem Nicknamen

    Bist du zufällig auch im Bereich der Justiz tätig ?
     
  7. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Abmahnung wegen geschütztem Nicknamen

    Wenn deine Rechtschutz dir solch einen Mist erzählt solltest du sie kündigen und dir eine anständige suchen.
    Meine ist bis jetzt jedenfalls immer eingesprungen.

    Dem schliese ich mich voll an :winken: :winken:
     
  8. Randfichte

    Randfichte Wasserfall Premium

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    AW: Abmahnung wegen geschütztem Nicknamen

    Meine erzgebirgische "Holzmichl-Band" wird doch hoffentlich nichts dagegen haben, wenn ich bisschen Werbung für sie mache ?!
     
  9. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Abmahnung wegen geschütztem Nicknamen

    Meine Frau hat letztens "Randfichten-Schmalz" aus dem Erzgebirge gekauft.

    Pass bloß auf! :winken::D
     
  10. Trooper

    Trooper Senior Member

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    AW: Abmahnung wegen geschütztem Nicknamen

    alpha-lex

    die abmahnung ist sowieso quark. der name wurde '99 als markenname registriert und seitdem nicht genutzt. nach 4 jahren nichtnutzung kann sich dann jede firma den namen greifen und die löschung der alten marke beantragen. alles andere hat der anwalt ja schon geschrieben. im prinzip ist das alles wieder einmal ein grosse luftblase um die sauregurkenzeit bei heise zu überbrücken