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Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 10. Dezember 2013.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Ach es gab schon Rentner die Abmahngebühren zahlen durften, obwohl die keinen Rechner oder Internet haben.
     
  2. dittsche

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    Müssen ? Müssten tut man, wenn es in einem rechtskräftigen Urteil so drin steht. Vorher muss man gar nichts.

    Jeder Rentner, der redlich ist und sich anwaltich beraten lässt, bekommt solche Fälle ohne Probleme ( spätestens bei der Verhandlung ) weg.
     
  3. kingbecher

    kingbecher Platin Member

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    So bald sie eine IP Adresse von dir haben obwohl du nur IP Telefonie machst biste dran. Sozusagen Freifartschein zum Antanken.;)

    PS: Ganz der unschuldige bin ich nun auch nicht :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2015
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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  5. Gorcon

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    Genau das funktioniert aber nicht genau genug.
    Ohne Router wird aber auch keine IP Adresse vergeben.

    Die Dame sollte da dann ihren Anbieter verklagen der ihr ein Gerät angedreht hat das sie nicht benötigt. (und die Gebühren müsste sie dann auch nicht dafür zahlen)
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    So kann nur ein Anwalt reden.
     
  7. dittsche

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    Woher hast Du die Gewissheit, dass diese Rentnerin die Wahrheit sagt :whistle:

    Ist "vor Gericht lügen" das Privileg von jungen und gesunden Menschen ? Das Gericht wird sich schon mit den einzelnen Argumenten befasst haben. Ein Urteil enthält auch eine Begründung, bei welcher der jeweilige Sachvotrag bewertet wird.

    In diesem Fall wird es schlicht so sein, dass die Rentnerin entweder für das Gericht unglaubwürdig war oder eben formale Fehler gemacht hat ( unterbliebener Sachvortrag, fehlende Beweisangebote usw. ).

    Dieser Bericht gibt über den Verfahrensgang null her. Hast auch die Entscheidung dazu ? Wieso geht die Anwältin nicht in die nächste Instanz ? Bei diesem Streitwert doch ein leichtes ohne großes Kostenrisiko ;)

    Ganz allgemein:
    Wenn Du 100.000 Ahmahnung nimmst, sind 98 % der Fälle ohne jeden Zweifel auf den ersten Blick begründet. Begründet im Sinne von "irgendjemand hat was gezogen".

    Sicher gibt es wenige Fehlerquellen. Die sind dann aber der sechser im Lotto. Dann muss man es vor Gericht sportlich nehmen und der sekundären Beweislast halt nachkommen.
     
  8. dittsche

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    Wieso ?

    Wann sonst bist Du denn verpflichtet, etwas zu zahlen ? Erst wenn es ausgeurteilt wird.

    Wer sich heute noch von einer Abmahnung einschüchtern lässt und die paar Hundert € ohne weiteres abdrückt ohne nähere Prüfung, dem ist auch nicht mehr zu helfen...
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Nur hat man in den meisten Fällen dafür überhaupt keinen Beweis!
     
  10. dittsche

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