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Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 10. Dezember 2013.

  1. th60

    th60 Gold Member

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Hallo Electrohunter,

    auf echte Abmahnungen (und die kommen in der Tat per Post) musst du reagieren, auf Fakes, Spam und Virenträger solltest du hingegen keinesfalls reagieren. Wenn du dieser Kanzlei einen Gefallen tun willst (wenn...), dann kannst du deren Bitte um Weiterleitung natürlich erfüllen. Das mit dem Absender ist Quatsch, der ist so gut wie sicher gefälscht.

    Gruß
    th60
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Kannst du ignorieren. Die Mail an Urmann + Collegen weiterzuleiten würde dir zwar keinerlei Nachteile einbringen, aber vermutlich auch keine Vorteile. Kannst du machen wie du willst.

    Was man keinesfalls machen soll, das ist Anhänge öffnen (wahrscheinlich vierenverseucht) oder in der Mail irgendwelche Links anklicken (im schlimmsten Fall kommst kommst du dann auf eine scriptverseuchte Webseite wo dir einige Trojaner untergeschoben werden, im Besten Fall wird deine Mailadresse dadurch nur verifiziert und du bekommt noch mehr Spam. Letzteres kann auch passieren wann man sich die Elemente eine HTML-Mail anzeigen lässt.
     
  3. Sauerbraten

    Sauerbraten Senior Member

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Ein Einschreiben, eine Postzustellungsurkunde (gelber Brief), Gerichtsbote, das alles sind Briefe, wo der Absender nachweisen kann, dass der Empfänger diese auch bekommen hat.

    Dass U + C sich jetzt als Opfer sehen, da kann ich nur lachen. :LOL: Wenn das allerdings Spammer für ihre Zwecke missbrauchen und Leute finden, die dann zahlen, das ist dann nicht lustig. Oftmals steht da, dass man die Forderung per Paysafecard begleichen kann und wo man diese bekommt.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Ich habe jetzt auch eine entsprechend Spam-Mail bekommen:
    Man beachte das dokumentierte Datum - Minority Report läßt grüßen. :rolleyes: :D :eek: :eek:
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2013
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite


    Da gibt es schon gegenteilige Meinungen.
     
  6. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Danke für eure Anworten, das hat mich jetzt doch etwas beruhigt, weil auch andere darüber berichten.

    Meine Angst kommt daher, weil ich vor ca. 3-4 Monaten auf meinem Smartphone eine E-Mail hatte, mit dem Betreff: Foto, eBay, Abmahnung etc.

    Ohne sie zu öffnen, hatte ich sie gleicht gelöscht, weil ich dachte, dass wäre nur Spam. Paar Tage später bekam ich wieder diese E-Mail, die ich dann auch gleich wieder gelöscht hatte. Weitere paar Tage später war dann ein Brief in meinem Briefkasten von einem Rechtsanwalt. Dann hatte ich mich an diese Mail erinnert und habe sie dann doch noch gelesen. In der Mail und im Brief stand das gleiche, ich hätte ein Foto aus dem Internet benutzt, was deren Mandat gehören würde und die nun von mir über 700 € haben wollen.

    Dann schaute ich mir das Foto und die Website an, wo das Foto angeblich drauf wäre. Und dann viel es mir wieder ein, ich hatte mal ein Samsung Tablet auf eBay verkauft. Bin damals einfach auf Google, dann auf Bilder und habe da ein Tablet Foto gesucht. Es wurden unzählige Fotos angezeigt und ich nahm einfach eins. Ich weiß, sollte man nicht machen, aber ich hatte es halt gemacht, mein Pech.

    Darauf hin bin ich zur Verbraucherzentrale und sprach mit denen. Das Ganze endete damit, dass ich 125 € zahlen musste anstatt den 700 €.

    Jetzt habe ich Angst, dass ich nicht doch noch was schriftliches wegen dieser Pornoseite bekomme. Okay, ich war nicht auf dieser Seite und der Anschluss läuft über meine Freundin, also wenn was kommen würde, dann müsste sie ja was bekommen, oder? Ich denke aber es dürfte nichts kommen.
     
  7. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Laut deren Aussage, reicht heute ein Versenden eine E-Mail? Nur wie beweisen die, dass die diese E-Mail wirklich verschickt hatten?
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Ist man heutzutage nicht schon fast strafbar wenn man, und sei es aus versehen, einen Porno runterlädt in dem die Akteure erschreckend unter 18 sind?


    Auf Grund der, zu recht, flächendeckenden Überwachung in diesem Bereich würde ich die Finger von Grauzonen lassen.
    Euren "Notporno" könnt ihr doch im Schrank zu stehen haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2013
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

    Wie gesagt:
    Die Abmahnungen per Mail sind reiner SPAM und der Anhang enthält zusätzlich einen Trojaner. Also in den Mailpapierkorb damit und den Anhang auf keinen Fall öffnen!

    Was die echten Abmahnungen betrifft, so wurde mittlerweile Anzeige gegen die abmahnende Kanzlei erstattet:
    Abmahnungen wegen Redtube-Porno-Streaming: erste juristische Gegenwehr | heise online

    Solltet ihr eine echte Abmahnung von der Kanzlei erhalten auf gar keinen Fall zahlen und auf gar keinen Fall die beiliegende Verpflichungserklärung ausfüllen und zurück senden!
     
  10. Rohrer

    Rohrer Guest