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Abmahnung wegen Besuch einer Pornoseite

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 10. Dezember 2013.

  1. KTP

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    So 'ne Abzock-Heinis sollten sich mal bei mir melden,denen würde ich so den Marsch blasen,das die nicht mehr wüsten ob sie Männlein oder Weiblein sind !
     
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Ach, einfach nicht darauf reagieren, sonst riskiert man eine Anzeige wegen Beleidigung (oder was du sonst so unter Marsch blasen verstehst). Reagieren muss man erst, wenn was vom Gericht kommt.
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich fürchte, das ist ein Irrtum.
     
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Wieso? Wenn man sich sicher ist, dass die Ansprüche die gestellt werden nicht zutreffend sind? Ich denke mal den Marsch blasen, wäre da deutlich ungünstiger. ;)
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

  6. dittsche

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    Die Chance, eine einstweilige Verfügung zu kassieren ist am besten, wenn man gar nichts macht ;)

    Man muss der Gegenseite schlicht eine modifizierte ( harmlose ) Unterlassungserklärung schicken. Dann geht es nur nur um die Kohle. Da heißt es sachlich und geschickt zu argumentieren.

    Ist ja bereits eine Sache der Statisik. Die big Player im Abmahnbereich bearbeiten im Monat tausende Fälle. Nur ein Bruchteil wird eingeklagt. Deshalb ist es von Vorteil, wenn man sich im Vorfeld seriös, aber auch hartnäckig zeigt. Dann suchen die weiter unten im Stapel, wenn es den einen Fall zu suchen gilt, den man vor Gericht bringen will :whistle:
     
  7. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    Man muß garnichts,außer der Gegenseite anschaulich vor Augen führen,das ihre gesamten Maßnahmen ins Nichts führen,dann hört man nie mehr was von denen !
     
  8. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    ... aber nur für die Gegenseite !
     
  9. NFS

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    Unterlassungserklärung? Auf gar keinen Fall!
    Beim nächsten Verdacht gäbe es dann richtig Ärger.
     
  10. siri 66

    siri 66 Silber Member

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