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Ablaufdatum bei Aufnahme der "Eisenbahnromantik"

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von Worringer, 16. März 2008.

  1. Jamask

    Jamask Senior Member

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    AW: Ablaufdatum bei Aufnahme der "Eisenbahnromantik"

    Wie soll denn bitte schön der SWR so ein Signal mitsenden? Und warum ausgerechnet bei dem brisanten Thema der "Eisenbahnromantik? Das macht doch überhaupt keinen Sinn.
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Ablaufdatum bei Aufnahme der "Eisenbahnromantik"

    DVB definiert sowas nicht und Humax kann sicherlich genauso wenig dafür. Keiner Schuld. - Sag ich doch.


    Problem gelöst.
     
  3. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Ablaufdatum bei Aufnahme der "Eisenbahnromantik"

    Definitiv!
    Ich habe nichts dagegen, daß die Quelle mit einem Wasserzeichen versehen wird, aber der Blödsinn, daß man Aufnahmen nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr sehen/hören bzw. überspielen kann, ist totaler Nonsens.

    Ich habe jedenfalls heute Morgen Deinen Rat, Usul, befolgt und Humax angeschrieben. Nun bin ich gespannt, was von denen kommen wird, vermutlich werden sie auf den Sender verweisen und das irgendwas in meiner Anlage kaputt ist.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Ablaufdatum bei Aufnahme der "Eisenbahnromantik"

    CGMS wird von DVB aber auch unterstützt und da gibts auch ein entsprechendes Ablaufdatum (bei Bedarf).

    Sinn macht das bei so einer Sendung allerdings nicht.
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Ablaufdatum bei Aufnahme der "Eisenbahnromantik"

    CPCM heißt's hier. Ist aber kein Teil des DVB-Standards.
     
  6. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Ablaufdatum bei Aufnahme der "Eisenbahnromantik"

    Humax hat mir geantwortet und die haben natürlich auch keine Schuld. Somit ist es so wie es hopper im Beitrag 12 sagte.

    Fazit: SWR hat keine Schuld, Humax hat keine Schuld, ich habe keine Schuld. Somit ist der Eintrag im Empfänger eine Veralberung. Doof nur, daß die Aufnahme nach dem Ablaufdatum weg war.
     
  7. Victoria

    Victoria Silber Member

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    AW: Ablaufdatum bei Aufnahme der "Eisenbahnromantik"

    Das wäre auch meine Frage gewesen: Die Aufnahme ist also wirklich automatisch gelöscht gewesen?

    Ich habe den Technisat HD S2. Hier ist mir dieses Problem bisher noch nicht aufgefallen.

    Offenbar hängt das doch mit dem Receiver zusammen.
     
  8. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Ablaufdatum bei Aufnahme der "Eisenbahnromantik"

    a) Auch die ÖRs arbeiten am Verschlüsselungswahn mit, das ZDF untersagt zum Beispiel den ORF ausdrücklich die unverschlüsselte Ausstrahlung von ZDF und ZDF/ORF-Koproduktionen. Also warum sollten die ÖRs da Probleme mit DRM haben?

    b) Möchte der SWR vielleicht ganz kapitalistisch DVDs verkaufen, gegen youtube geht man übrigens auch vor.
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Ablaufdatum bei Aufnahme der "Eisenbahnromantik"

    Eine Verschlüsselung ist doch etwas ganz anderes als ein Kopierschutz...
     
  10. Jamask

    Jamask Senior Member

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    AW: Ablaufdatum bei Aufnahme der "Eisenbahnromantik"

    Die ÖR-Rundfunkanstalten müssen sich natürlich an die vertraglichen Lizenzbedingungen halten. Wenn der ORF keine europaweiten Ausstrahlungsrechte vom ZDF erwirbt, hat das ZDF das Recht, dem ORF die Ausstrahlung im Ausland zu verbieten. Da sehe ich keine Probleme und diese Praktiken sind durchaus üblich. Eine weitere dieser lizenzrechtlichen Probleme kann man im Internet anhand der ZDF Mediathek erkennen. Sport wird dort bspw. nicht zum Abruf reingestellt und ein Download ist erst Recht nicht möglich. Auch bei ZDF Eigenproduktionen wie die Heute Sendungen. Aber all dies hat wenig zu tun, mit der Entwicklung und Nutzung eines DRM Systems, dass Flags im Sendesignal mitsendet, um in einzelnen Receivern die Nutzungsrechte von eigenen Mitschnitten einzuschränken. Es ist schlicht nicht geplant, und politisch nicht gewollt, dass die Programme des ÖRR verschlüsselt ausgestrahlt werden. Ähnlich sieht es sicherlich mit DRM Systemen aus, die nur den Zuschauer verärgern würden und die ÖR in Argumentationsnöte vor dem Zuschauer bringen würde, da Mitschnitte bzw. private Kopien gesetzlich erlaubt sind.

    Youtube, bzw. derjenige der die urheberrechtlich geschützten Filme ungefragt einstellt, macht sich strafbar. Denn Mitschneiden ist erlaubt, erst die unerlaubte Verbreitung oder der Verkauf dieses Materials ist strafbar. Aber dies hat auch wenig mit den legalen Sendemitschnitten des Zuschauers für den privaten Gebrauch zu tun. Gegen die hat der ÖRR nichts und stören ihn auch nicht.