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Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Berd Feuerstein, 2. Juni 2010.

  1. Maycroft

    Maycroft Master of Disaster

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Also Leute, es kann doch nicht sein das man sich hier streitet warum und wieso und es geht ja nicht bla bla bla.

    SKY hat das Recht innerhalb der Verjährungsfrist seine Rechnungen einzutreiben, dabei ist es vollkommen egal ob sie im ersten Monat merken das eine Rechnung noch offen steht oder erst nach fünf Monaten, solange diese Rechnung in der Frist liegt muß die Rechnung bezahlt werden, egal ob das nun einigen hier passt oder nicht.

    Genau solches denken wie hier einige an den Tag legen, sorgt dafür das kleine und mittelständische Betriebe pleite gehen, weil genau solche Leute meinen irgendwie mit Tricks usw. ihren Rechnungen zu entkommen.

    Fakt ist ein Service wurde genutzt und dafür hat man zu bezahlen und fertig.
     
  2. fcsh

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Genauso ist es, aber leider wollen manche das nicht verstehen, z.B. weil es nicht genauso in den AGB steht. Darüber streiten muss man sich in der Tat nicht.
     
  3. ingohsv

    ingohsv Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Und genau soches Denken wie Du es hier vorgibst ist das was mich aufregt. Man kann Sky doch nicht mit irgendeinem kleinem oder mittelständischen Unternehmen vergleichen das aufgrund der Zahlungsmoral seiner Kunden am Abgrund steht. Das finde ich absolut am Thema vorbei.

    SKY ist einfach zu dämlich monatlich die berechtigten Forderungen von seinem Kunden ordnungsgemäß einzuziehen. Das hat ja wohl nichts mit der schlechten Zahlungsmoral von irgendwelchen Kunden kleiner Unternehmen zu tun.

    Richtig ist SKY hat eine berechtigte Forderung die man jetzt aufgrund eigener Versäumnisse wenig kundenfreundlich durchsetzt.

    Eigentlich bin ich keiner der hier viel schreibt aber bei solchen posts wie von @Maycroft mußte das mal raus ...
     
  4. ChiefWiggum

    ChiefWiggum Junior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Stimmt, das hast Du nicht geschrieben, für mich hat es sich nur so gelesen die Infaltion rechtfertigt den heutigen T€uro und dies wären dann tsd oder x Inflation :D. Sicherlich wären auch bei der DM die Preise weiter gestiegen aber m. E. nicht in diesem Ausmaß. Nur ein Bsp., die Hotel/Gastronomie jammern seid Jahren auf hohen Niveau dabei waren sie einer der ersten die 1:1 ihre Preise verändert haben und jetzt bekommen diese Versager auch noch dafür Vergünstigungen von unseren Ver..echern :mad::wüt:

    Sodele und bevors nun haue gibt zurück zum Thema.

    Hier sind wohl einige sooo sauer auf skylein, daß sie ALLLES zu ungunsten von sky auslegen :LOL: die Gescheiten hier haben bereits zig mal alles richtig erklärt wers immer noch nicht kapieren will ein Tipp, Murmelspielen soll wieder in sein :p
     
  5. rico106

    rico106 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Aber nicht auf dem Wege einer Lastschrift im Sinne ihrer eigenen AGB, auf denen der Vertrag zwischen Sky und Kunde basiert. Und genau das wird hier diskutiert. Hier bestreitet niemand die Forderung an sich.
     
  6. fcsh

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Warum nicht über Lastschrift? Wo steht das?
     
  7. rico106

    rico106 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Sky regelt in den AGB eindeutig die Abbuchunsmodalitäten. Alles was nicht drin steht, ist nicht Vertragsgegenstand. Logisch, oder? Aber wenn du uns jetzt genau den Passus zitierst, der die Abbuchung dieser Forderung legitimieren würde, lasse ich mich gern von Gegenteil überzeugen. Ich sehe jedenfalls keinen.
     
  8. fcsh

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Nicht logisch, nein.

    In den AGB steht nirgendwo, dass sky die Beträge einmal im Monat abbuchen muss, sondern lediglich, dass die Beträge im voraus zu bezahlen sind. Das bezeichnet lediglich eine Pflicht des Kunden, im voraus zu bezahlen. Diese Pflicht hat der Kunde durch Erteilung der Einzugsermächtigung erfüllt. Es steht in den AGB ferner, dass die Bezahlung im Lastschriftverfahren erfolgt. Wann abgebucht wird steht jedoch nicht drin, und in der Einzugsermächtigung an sich ist dies ebenfalls nicht festgelegt, da gar nicht möglich.
     
  9. rico106

    rico106 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    "Muss"? Sorry, aber wenn wir hier interpretieren anstatt uns an Wortlaute zu halten, ist die Diskussion sinnlos. Wenn man Sky abonniert akzeptiert man das hier:

    "Bankeinzugsermächtigung Sky
    Ich ermächtige die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG widerruflich, die Gebühren für Sky Select und Sky Select+ Freischaltungen sowie die monatlichen Abobeiträge und sonstigen Gebühren im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Sky von meinem angegebenen Bankkonto einzuziehen. Die von mir erteilte Einzugsermächtigung umfasst auch Forderungen, die vertragsbedingt mit der Abwicklung und Abrechnung im Zusammenhang mit Vertragsende entstehen können. Die Einziehung der Abobeiträge und der sonstigen Gebühren erfolgt monatlich im Voraus. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung auf Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen."

    Mehr nicht.
     
  10. fcsh

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Ja, trotzdem kann man beim Latschriftverfahren keine Beträge und keine Termine verbindlich festlegen. Das muss wenn in den AGB erfolgen. Frag mal deine Bank.

    > Die Einziehung der Abobeiträge und der sonstigen Gebühren erfolgt monatlich im Voraus.

    So steht es auch in den AGB, aber wenn man sich genau an die Wortlaute hält, darf sky nur am 1. des Monats abbuchen und nur den Betrag für den aktuellen Monat. Änderungen und nachträgliche Zubuchungen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Oder wie siehst du das?

    In vielen Einzugsermächtigungen steht "die Beträge bei Fälligkeit einzuziehen". Heisst das dann, wenn das Unternehmen eine Woche oder sogar einen Monat später abbucht, dass diese Abbuchung nicht rechtens ist?

    Ich möchte mich nun wirklich nicht darüber streiten, aber ich kann immer noch nichts finden, was sky vertragsrechtlich daran hindern sollte, später abzubuchen.