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Ab wann und wie kann ich einen Rückpro wandeln, also zurück geben und oder umtauschen

Dieses Thema im Forum "HILFE!!!! Alles kaputt???" wurde erstellt von xsearchx, 22. Januar 2008.

  1. xsearchx

    xsearchx Silber Member

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    @All

    Hoffe Ihr könnt mir da einen Tip geben. Mein Sony 50" HD Ready Rückpro hat jetzt zum 4'ten oder 5'ten mal einen störenden Pipton der mal lauter und mal leiser ist. Bisher wurde da jedesmal was repariert, meistens der Lüfter, aber es scheint immer wieder zu kommen.

    Da jetzt die Gewährleistung im Mai ausläuft und ich befürchte das ich dann richtig viel Geld rein stecke wollte ichmal fragen ob und wenn ja wie ich das Teil wandeln kann bei Sony. Habt Ihr da Tips für mich?

    Sony gibt ja 24 Monate Vorortservie, den so geannten INHOME Service, werend der Garantiezeit von 24 Monaten. So stehts auf deren Homepage also habe ich doch 24 und nicht nur 12 Monate Garantie von Sony.Oder? So müßte ich mich doch an Sony direkt wenden. Richtig?
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2008
  2. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Ab wann und wie kann ich einen Rückpro wandeln, also zurück geben und oder umtaus

    Vielleicht mal als kleine Erläuterung...

    Wenn du Neuware von einem Händler kaufst, hast du automatisch eine Gewährleistungspflicht von 24 Monaten ab Übergabezeitpunkt der Ware.
    Vollkommen unabhängig vom Kaufvertrag oder zusätzlichen Garantiebestimmungen des Herstellers.
    Nur bei gebrauchter Ware kann diese Gewährleistungspflicht auf 12 Monate reduziert werden.
    Ausgenommen sind nur so genannte Privatverkäufe wo garkeine Gewährleistungspflichten einzuhalten sind.

    Wenn du nun Gewährleistungsansprüche anzumelden hast, ist dies immer über den Händler abzuwickeln, bei dem du die Ware gekauft hast. Der Hersteller ist außen vor und muss sich deiner Probleme nicht selber annehmen.
    Außerdem gilt ab dem 7. Monat die so genannte Beweislastumkehr, sprich DU musst beweisen, daß das Gerät schon beim Kauf die entsprechenden Mängel hatte, die damals nur noch nicht so offensichtlich waren.
    Meist ist dies nur schwierig, und unter Hinzuziehung eines teuren Sachverständigen möglich.
    Oft kann man deshalb ab dem 7. Monat nur noch auf die Kulanz des Händlers bauen...

    Falls du allerdings deine Ansprüche irgendwann in diesen 24 Monaten geltend machen kannst, darf der Händler genau EINMAL die defekte Ware reparieren oder austauschen. Besteht das Problem danach weiterhin oder tritt kurze Zeit später erneut auf, hast du die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten oder eine Minderung/Wandlung zu fordern.

    Diese Gewährleistung hat allerdings nichts mit einer Garantie zu tun.
    Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers oder Herstellers, die in Leistungsumfang und Laufzeit in den jeweiligen Garantiebestimmungen genau definiert ist.

    Garantieansprüche haben immer Vorrang vor Gewährleistungsansprüchen und so kann man bei einer Herstellergarantie seine Mängel auch direkt vom Hersteller beseitigen lassen, selbst wenn dieser auf Behebung durch den Händler verweisen sollte.
    Trotz allem hat man als Käufer aber immer noch die Möglichkeit sich auf die Gewährleistungspflicht zu berufen und die Ware somit direkt vom Händler reparieren oder umtauschen zu lassen.

    Gruß Indymal