1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

ab wann gilt 14 tägiges rückgaberecht für arena???

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von lebeau47, 26. Juli 2006.

  1. UT-BreweR

    UT-BreweR Silber Member

    Registriert seit:
    22. Mai 2006
    Beiträge:
    656
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    AW: ab wann gilt 14 tägiges rückgaberecht für arena???



    nette idee, mit ein paar kleinen fallstricken:

    widerruft man das online geschäft und geht danach in den laden, kann es sein, dass arena den neuen vertrag nicht akzeptiert.

    holt man sich das prepaid und wiederruft dann, kann folgendes passieren:
    a.) arena annuliert beide verträge (subsummierte verträge)
    b.) arena widerspricht der widerrufskündigung, weil kein im gesetz angegebener grund mehr vorliegen kann (nichtgefallen, unbrauchbarkeit, umentscheidung...). ein anderer preis ist kein hinreichender grund.


    b klingt unwahrscheinlich, gibt es aber (gerne genutzte praxis von div. handyfirmen.)
     
  2. easytv

    easytv Gold Member

    Registriert seit:
    7. Oktober 2003
    Beiträge:
    1.392
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: ab wann gilt 14 tägiges rückgaberecht für arena???

    Widerruf nach Fernabsatzvorschriften bedarf keinerlei Gründe und dafür sind auch keine Gründe im Gesetz vorgeschrieben.
    Ein Widerruf auf einen bestimmen Vertrag kann sicher nicht auf alle bestehenden Verträge einseitig ausgedehnt werden.
     
  3. UT-BreweR

    UT-BreweR Silber Member

    Registriert seit:
    22. Mai 2006
    Beiträge:
    656
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: ab wann gilt 14 tägiges rückgaberecht für arena???


    ...ein widerruf bedarf nicht der angabe von gründen....diese gründe gelten rechtlich lediglich als anzunehmend und müssen nicht aufgeführt werden.

    subsummierung: nehmen wir an, du bestellst irgendein produkt und irgendeine dienstleistung bei einem vertragspartner.
    nach BGB wird der erste vertrag durch lieferung (oder durch AGB abweichend) und der zweite durch durchführung wirksam.
    spätestens jetzt sind beide verträge subsummiert; es handelt sich nicht um eine einseitige ausdehnung.


    ...um mal aus diesem kuddelmuddel rauszukommen: man könnte den 2. vertrag natürlich auf einen anderen namen ausstellen.....
     
  4. nevers

    nevers Gold Member

    Registriert seit:
    2. Mai 2002
    Beiträge:
    1.360
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: ab wann gilt 14 tägiges rückgaberecht für arena???

    Wenn du etwas kaufst, dann möchtest du es doch auch. Wieso sollte man also widerrufen?
     
  5. easytv

    easytv Gold Member

    Registriert seit:
    7. Oktober 2003
    Beiträge:
    1.392
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: ab wann gilt 14 tägiges rückgaberecht für arena???

    @UT-BreweR
    Vielleicht solltest du mal die Fernabsatzvorschriften im BGB nachlesen.
     
  6. UT-BreweR

    UT-BreweR Silber Member

    Registriert seit:
    22. Mai 2006
    Beiträge:
    656
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: ab wann gilt 14 tägiges rückgaberecht für arena???


    ...haben (und mussten) wir.
    ohne es jetzt auf die spitze zu treiben: es ist allgemein üblich, widerrufskunden zu blacklisten -> der zweite vertrag...

    was subsummierte (verbundene) verträge betrifft, haben wir bislang noch immer recht bekommen - das neue verbraucherschutzrecht und fernabsatzrecht ist vieles: kompliziert, aufwändig und handwerklich ... nun, sagen wir mal naja. aber eines ist es nicht: verbraucherfreundlich.
     
  7. Klabautermann

    Klabautermann Gold Member

    Registriert seit:
    27. April 2006
    Beiträge:
    1.753
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: ab wann gilt 14 tägiges rückgaberecht für arena???

    Ich möchte die Bundesliga, nicht Arena. Ich habe momentan Premiere abonniert und wenn sich noch ne Lösung findet in nächster Zeit das man Arena über Premiere abonnieren kann (SAT) dann wäre mir das natürlich lieber. Also abonniere ich jetzt Arena online und bis ich dann die Karte habe und danach noch die zwei Wochen Widerrufsrecht hab ich noch Zeit falls sich in diese Richtung noch was entwickeln sollte.
     
  8. easytv

    easytv Gold Member

    Registriert seit:
    7. Oktober 2003
    Beiträge:
    1.392
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: ab wann gilt 14 tägiges rückgaberecht für arena???

    Warum sollten zwei getrennt abgeschlossene Verträge verbunden sein?
    Einen Prepaidvertrag ablehnen macht auch keiner. Das wäre ein Fressen für die Verbraucherschützer.
     
  9. singulusus

    singulusus Senior Member

    Registriert seit:
    12. Juli 2006
    Beiträge:
    460
    Zustimmungen:
    14
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: ab wann gilt 14 tägiges rückgaberecht für arena???

    sehe das genauso. Ich bin allerdings bei iesy . Ich habe dann 2 Abos . Fußball int. über Premiere und Bundesliga über Arena. Es soll ja bei iesy Kombiprodukte aus Bundesliga und Premiere geben, so daß ich alles aus einer Hand uns somit nur eine Karte habe. Glaube nicht , daß Premiere und iesy das hinkriegen bei 2 Verträgen das auf eine Karte freizuschalten. Außerdem hoffe ich noch auf ein günstigeres Kombipaket über iesy für Bundesliga und Fußball int. .Denke , das wird es aber nicht geben.
     
  10. UT-BreweR

    UT-BreweR Silber Member

    Registriert seit:
    22. Mai 2006
    Beiträge:
    656
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: ab wann gilt 14 tägiges rückgaberecht für arena???


    ...ist ja auch nicht das problem. hol ich mir halt nen abo auf nen anderen namen.
    das problem besteht im widerrufsrecht. im bgb wird dieses bei fernabsatz eindeutig mit der fehlenden informationsmöglichkeit des kunden über den erworbenen vertragsgegenstand begründet.
    fällt dies weg, so kann auch das widerrufsrecht wegfallen. im konkreten beispiel hat der kunde im laden alle möglichkeiten, die das gesetz vorsieht, sich über den vertragsgegenstand zu informieren, so dass das widerrufsrecht nicht zum tragen kommt.
    da es sich aber um das identische produkt handelt, würde ich als unternehmer es bei einem widerruf des anderen vertrages jetzt mal drauf ankommen lassen - und zwar sehr gelassen.