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85% der KDG Kunden zwangsverkabelt !

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Terranus, 1. November 2008.

  1. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: 85% der KDG Kunden zwangsverkabelt !

    Sagt einer, der Premiere abonniert hat...:)
     
  2. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: 85% der KDG Kunden zwangsverkabelt !

    Eike gehörst wie die meisten hier zur Minderheit allerdings hat er auch nicht KD;)
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: 85% der KDG Kunden zwangsverkabelt !

    Die Zahl der Leute die an PAY-TV interessiert sind ist noch geringer wie die Zahl der Leute die digitales TV vom Kabelanbieter beziehen wollen.
    Terranus hats schon richt zitiert. Wenn auch ohe Quellenangabe.
    @Terranus, mach mal bitte... ;)
     
  4. Discone

    Discone Institution

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    AW: 85% der KDG Kunden zwangsverkabelt !

    @Hose
    Tolle Anwort, das nach einer Abmeldung bei der GEZ die Rundfunkgebühren entfallen, weis ich auch! Der Kabelanschluss ist nicht unwichtig, der kostet nähmlich bei den angemeldeten Nutzern auch Geld. :eek:

    Hier geht es ja um den Kabelanschluss mit Zwangs-Kabelgebühren!

    Meine Frage in Verbindung mit der GEZ-Abmeldung ist, ob der Mieter (oder der Wohnungsbesitzer in einer Eigentümergemeinschaft) dann auch von den monatlichen Kabelgebühren befreit ist ?
    Es gibt ja dann eigentlich keine rechtliche Begründung zur Entrichtung der Kabelgebühren, es sei denn der Richter entscheidet, dass die Kabelgebühr zu den Grundkosten im Haus zählt; ähnlich wie die Aufzugsgebühren, die auch beim Erdgeschoßbewohner anfallen.

    Wenn es in Verbindung mit der GEZ-Abmeldung juristische Entscheidungen zur Abwehr der Kabelgebühren und damit zu Gunsten des Wohnungsnutzers gäbe, könnte dies Signalwirkung für die DVB-T Nutzer haben, die zwangsverkabelt sind.

    ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. November 2008
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: 85% der KDG Kunden zwangsverkabelt !

    Die GEZ hat doch mit den Kabelgebühren rein gar nichts zu tun.
    Warum wird das immer wieder in Zusammenhang gebracht ?

    Wenn man kein Empfangsgerät hat, muss man keine GEZ zahlen, ganz einfach.
    Da kann man 10 Satspiegel, nen Kabelanschluss und sonst was haben, solange man kein Empfangsgerät hat, keine GEZ. Klar, ist natürlich erstmal Blödsinn, Kabel oder nen Satspiegel zu haben und keinen Fernseher, rein juristisch aber egal. Keinen Empfänger, keine GEZ.

    Es kann doch zB vorkommen, dass jemand in ein Haus zieht/kauft, wo schon ne Satanlage installiert ist, derjenige ist aber TV Hasser und hat keinen TV. Dann muss er keine GEZ zahlen, obwohl er ne Satanlage hat.

    Beim Zwangs-Kabel ist das ja genau das Problem: vieler Vermieter schreiben die Kabelgebühr vor, weil sie "Sammelverträge" mit der KDG oder den anderen Großkablern haben. Sprich, wenn man die Kabelgebühr vermeiden will, muss man nen Wohnung suchen, wo das nicht so ist. Tja, nur kann man da in vielen Gegenden Deutschlands lange suchen, gerade in größeren Städten.
    Und da kann es durchaus vorkommen, dass man die 5 Euro oder so im Monat zahlt, ohne einen Fernseher zu haben und ohne GEZ zu zahlen.... das ist der Missstand.

    Meiner Meinung nach gehört es grundsätzlich verboten, dass Vermieter zwingend Servicedienste wie Kabel zur Wohnung dazugeben. Eine Wahlmöglichkeit gibt es wie gesagt in vielen Gegenden Deutschlands nicht.

    quelle: www.dehnmedia.de
     
  6. Batman 63

    Batman 63 Talk-König

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    AW: 85% der KDG Kunden zwangsverkabelt !

    Über was ihr so alles nörgelt. :rolleyes:

    Ich bezahle zwar die Kabelgebühr selber, dafür ist aber der Fahrstuhl in der Miete mit drin. Obwohl ich im 3. Obergeschoss wohne und meistens die Treppe nehme habe ich mich aber noch nie über die Kosten für den Fahrstuhl aufgeregt. Das die Kabelgebühr in der Miete mit drin ist gehört halt zum Gesamtservicepaket.
     
  7. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: 85% der KDG Kunden zwangsverkabelt !

    Fahrstuhl ist Teil der Bausubstanz, das ist doch was anderes...
     
  8. LHB

    LHB Institution

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    AW: 85% der KDG Kunden zwangsverkabelt !

    der anteil derer, die garkein fernsehn haben, dürfte gering sein. und schüssel darf man nicht anbringen in mietshäusern. und wenn man keinen balkon hat, dann ist es eh unmöglich. und DVB-T ist auch keine alternative. von den öffis mal abgesehn gibts da fast nur schrottsender. eurosport mal ausgenommen. aber die bildqualität ist grausam bei DVB-T ! lediglich die öffis gehn okay !
     
  9. Batman 63

    Batman 63 Talk-König

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    AW: 85% der KDG Kunden zwangsverkabelt !

    Und die Kabelanlage ist ein Teil von was?

    Immerhin geht der Vermieter oder KNB damit in Vorleistung. Was wenn man die erst legen würde wenn sich genügend Mieter für einen Anschluss finden?

    Was wenn der KNB sagt das die Gegend zu unergiebig ist für eine Kabelverlegung? So wie es die Telekom mit den DSL-Anschlüssen macht. Die gibt es hier nämlich immer noch nicht.
    Hat halt alles seine Vor- und Nachteile.
     
  10. Discone

    Discone Institution

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    Terranus:
    Die GEZ hat doch mit den Kabelgebühren rein gar nichts zu tun.
    Warum wird das immer wieder in Zusammenhang gebracht ?

    Discone:
    Keine Kabelgebühren ohne GEZ, bei Nutzung vom Kabel also immer zweimal Kosten, bei dieser Konstellation besteht ein Zusammenhang, nur bei Abmeldung von der GEZ hat man Kabelgebühren ohne Nutzen.
    GEZ ohne Kabelgebühren gibt es natürlich, bei DVB-T oder SAT.


    Terranus:
    Beim Zwangs-Kabel ist das ja genau das Problem: vieler Vermieter schreiben die Kabelgebühr vor, weil sie "Sammelverträge" mit der KDG oder den anderen Großkablern haben.
    Und da kann es durchaus vorkommen, dass man die 5 Euro oder so im Monat zahlt, ohne einen Fernseher zu haben und ohne GEZ zu zahlen.... das ist der Missstand.

    Discone:
    Und da müssten Mieter, die sich bei der GEZ abgemeldet haben einen Prozess gegen den Vermieter führen (notfalls durch alle Instanzen), wenn eine gute Rechtschutzversicherung besteht.
    Nach gewonnenem Prozess hätte das dann eine Signalwirkung für ähnliche Streitigkeiten.
    Fehlt ein Zahlender in der Wohngemeinschaft, dann muss eben vom Vermieter der Umlageschlüssel / die Kostenaufteilung angepasst werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. November 2008