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50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von gabel84, 26. Januar 2007.

  1. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: 50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

    @Komiker, sicher könnten das die Richter, bloss der einzelne abgemahnte weiss ja in der Regel nichts von den anderen und dass irgendein Gericht wegen solcher Sachen von selber tätig wird halte ich für recht unwahrscheinlich. Das würde doch im Ernstfall nen Berufskollegen treffen.

    Dehlya hat insofern recht, weil die Abmahnung eigentlich eine kostenpflichtiger Hinweis auf ein Fehlverhalten ist. Prinzipiell hat da der Geschädigte nichts davon. Allerdings, da ein Anwalt das nicht ohne Aufforderung des Unternehmens machen darf, geh ich davon aus, dass die betreffende Firma da unter der Hand schon gut mitverdient. Schliesslich wurden die Einnahmen ja erst durch den Auftrag der Firma möglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Januar 2007
  2. gdlanges@compus

    gdlanges@compus Gold Member

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    Wird etwas teurer!

    Pro Titel 10000 Euro!

    Mein Bekannter hat 600=6.000.000!

    Man gibt sich aber mit einmaliger Zahlung von 5.000 zufrieden!

    Da wird aber schnell das Sparbuch geplündert!
     
  3. zacman

    zacman Senior Member

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    AW: 50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

    Du kannst eine zweite Abmahnung nur dann "abwehren", wenn Du davor die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen hast. Und das hast Du nur, wenn Du gegenüber dem ersten Abmahner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hast.