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Zu Überwachungszwecken: Posteo muss IP-Adressen aushändigen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Januar 2019.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der E-Mail-Provider Posteo weigert sich grundsätzlich, die IP-Adressen seiner Anwender zu protokollieren. In einem Strafverfahren sollte der Provider gezwungen werden, die Daten doch herauszurücken.

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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Schön blöd vom Anbieter die Daten nach der Androhung nicht einfach zu löschen.
     
  3. whitman

    whitman Wasserfall

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    Welche Daten? Bisher loggt Posteo nicht die IP-Adressen der Kunden, genau darum ging es in dem Urteil.
     
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  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    So wie ich es verstehe, gibt oder gab es gar nicht s zum Löschen, weil die IP Adresse nicht gespeichert wurde.

    Posteo zeigte sich von dem Urteil "sehr überrascht". Die Entscheidung stelle die bisherige rechtliche Auskunftssystematik auf den Kopf. "Bisher war unbestritten, dass sich die Auskunftspflicht nur auf Daten bezieht, die bei TK-Anbietern nach § 96 TKG tatsächlich auch vorliegen. Nun sollen Daten auch alleinig zu Ermittlungszwecken erhoben werden: Daten, die beim TK-Anbieter im Geschäftsbetrieb nachweislich so gar nicht anfallen – und die er für im Geschäftsbetrieb auch nicht benötigt", argumentierte Posteo.
     
  5. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Den Sinn der Speicherung von IP-Adressen verstehe ich nicht so wirklich, Emails über Posteo haben eine richtige Verschlüsselung (also nicht nur die Transportverschlüsselung sondern auch noch eine Inhaltsverschlüsselung) und ausser Betreff und Emailadresse ist alles verschlüsselt.