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4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von x-man, 11. Oktober 2008.

  1. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    frage: was wäre gewesen wenn x-men seinen februar lohn im März bekommen hätte? hätte er dann für März auch kein ALG 2 Bekommen.

    ich nehme mal an das x-men, laut seiner aussage, bis ende Februar arbeit hatte und dann noch im Februar seinen lohn bekommen hat. hätte er den im März überwiesen bekommen ,wäre er ja auch im März nicht berechtig gewesen oder wie wird das gehandhabt in so einem speziellen fall?
     
  2. silberfinger

    silberfinger Senior Member

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Wenn er seinen Februar-Lohn im März bekommen hätte, wäre dieser im März angerechnet worden, was zur Folge gehabt hätte, dass für März kein ALG II fällig gewesen wäre.

    Das ist ja das Problem, einige AG zahlen zum 15. des Folgemonats, andere wiederum am Ende des laufenden Monats.
     
  3. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Verstösst diese Methode der Rückforderung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz ? Es kann doch nicht sein, dass einzig und allein nach solch einer "Stichtagsregelung" die Rückforderung erfolgt oder nicht. Hätte sich die Bank bei der Gutschrift nur um einen Tag verspätet, dann hätte er sich "in's Fäustchen" lachen können ?

    Im übrigen gibt es - meines Wissens nach - einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, der besagt, dass das Geld spätestens am letzten Tag des Monats auf dem Konto gutgeschrieben sein muss. Dass hängt damit zusammen, dass die meisten Zahlungen (Miete, etc, pp.) üblicherweise zum 1. des Folgemonats abgebucht werden. (Ansonsten müsste der AG ja im allerersten Monat der Tätigkeit am 15. eine "Abschlagszahlung" leisten.)
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2008
  4. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    das haben wir hier schon erörtert! da gibt es keinen Rechtsanspruch. bei mir ist es Tariflich so geregelt das bis zum 15. des folge Monats das Gehalt überwiesen sein muss.... bei Handwerker mit Stundenlohn dürfte das die Regel sein.
    und du hast deswegen am 1. auch keine Probleme weil wenn das Gehalt immer am 15. überwiesen wird, ist am 1. das konto gedeckt... ;) zumindest bei mir!
    man kann ja bei sein neuen chef mal anfragen wegen vorschuß

    aber

    a) was macht das für einen eindruck?
    b) welche Chef zahlt einen neuen Arbeiter einfach so den Gehalt im voraus? üblicherweise hat man ja eine Probezeit man jederzeit raus geworfen werden kann, falls man nichts taugt.... man muß sich ja zuerst mal bewähren...
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2008
  5. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Aber sicher doch... §614 BGB

    Das Entgelt ist in der Regel (in Deutschland gemäß §614 BGB ) im Nachhinein – also bei Monatsvergütung zum Monatsende – zu entrichten. Gelegentlich, aber immer seltener, finden sich in Arbeits- oder Tarifverträgen andere Fälligkeitszeitpunkte, z. B. in der Monatsmitte oder die Vorauszahlung am Monatsanfang bei Beamten (Quelle :Wikipedia)

    Wie man sieht, eine Tarifvertragliche Regelung, aber es gibt sicherlich auch soviele Tarife bei den Handwerkern wie Gewerke !

    Also dein Tarifvertrag entbehrt wenigstes nicht eines gewissen Charmes.
    X-men hätte nicht mit einer Rückforderung der Arge rechnen müssen, da das Geld ja erst im Folgemonat auf dem Konto gelandet ist.:D
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2008
  6. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Das wurde doch weiter oben schon beantwortet: Jede Einnahme innerhalb des Bedarfszeitraums wird gegengerechnet. Dabei ist es unerheblich, dass es sich evtl. um eine nachträgliche Lohnzahlung handelt. Das Thema ging auch sehr oft durch Presse und Fernsehen.
     
  7. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    @pavel, du zitierst beitrag 61 von mir und in beitrag 62 wird meine frage bereits von einem arge mitarbeiter beantwortet. :confused:
    ich wollte darauf hinaus das, wenn man pech hat, fast 2 Monate gar kein Geld bekommt
    sprich, Februar lohn bei seiner alten Firma Anfangs März, April lohn bei seiner neuen Firma ende April.... ;)
     
  8. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Mit einem Stundenlohn kann man davon ausgehen das man kein Beamter ist. ;) ich nehme auch an Beamte kommen selten in die Lage ALG 2 beantragen zu müssen.

    was heißt Gelegentlich??
    meine Kollegen und ich bekommen den lohn seit das ich arbeite (20 jahre) im Monat darauf. auch bei meinem Bruder ist es so, bei meinen Kumpels usw. Natürlich alles Handwerksberufe. bei Angestellten, Beamten, Professoren und der gleichen mag das anders sein, es ist aber durch aus nicht selten und völlig normal im Monat darauf seinen lohn zu bekommen.... nur das will ich klar stellen ;)
     
  9. strunz77

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    M.E. ist es lt. dargestelltem Gesetzestext absolut korrekt, dass im Folgemonat gezahlt wird, da es ausdrücklich heißt, dass nach Ablauf des Abschnitts gezahlt wird. Nach Ablauf des Monats März bedeutet eindeutig und zweifelsfrei im Monat April.

    Und wenn man den Monat März arbeitslos ist, jedoch seinen Februarlohn im März bekommt und seinen April-Lohn im April, hat man keinen Anspruch auf ALG2. Frage: Wie sieht es in dem Fall während der Arbeitslosigkeit mit der Krankenversicherung aus? Muss man sich in dem Fall im März freiwillig und auf eigene Kosten (ca. 140,-- Euro) versichern als Dank dafür, dass man ein volles Monatsgehalt weniger hat?