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4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von x-man, 11. Oktober 2008.

  1. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    jedes Monat ist doch nicht gleich. einmal sind mehr tage, dann weniger. dann gibt es doch ein paar Schwankungen in den stunden und ja, her mit der kohle zum Anfang des Monats (dann gleich krank melden ) .... ;)

    dann hat man ja auch noch andere Zahlungen. bin ich auf Montage, gibts Auslöse, arbeite ich zu hause, komme also jeden tag heim zu Mama, gibts nur wegegeld. bin ich aber der Busfahrer, bekomme ich zusätzlich Busfahrer Geld. fahre ich nicht bus, gibts schlafzulage (gelogen)

    Ich hab mal bei einer Firma in der Großstadt gearbeitet, da gabs am ende des Monats immer einen Vorschuss, dann am 15. den rest des Lohns. fällt mir grad ein. ich war da fast ein Jahr, das wurde aber dann abgeschafft. war etwa 1994.

    es ist ganz einfach, du wirst für deine arbeit erst im nachhinein bezahlt. sehr viele Firmen sind auch schneller mit dem bezahlen als meine. offiziell muß er bis zum 15. bezahlen, oft ist es darüber. mein Kumpel aber hat ca. am 7. schon sein Gehalt auf dem Konto...
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2008
  2. x-man

    x-man Gold Member

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Könntest du vielleicht bitte nochmal mal deine Schwester fragen ob es wirklich so ist? Wäre dir sehr dankbar!

    Irgendwie habe ich nämlich noch das Gefühl, dass es im Ermessen des Sachbearbeiters liegt und dieser nach Sachlage entscheiden darf.

    Bin aus folgenden Gründen etwas mißtrauisch:
    Meine Sachbearbeiterin hatte von Anfang an versucht mir mit allen Mitteln das Leben schwer zu machen. Desweiteren steht im Schreiben, dass ich erhalten habe, dass ich angeblich keine Einwände gegen die Rückzahlung geäußert hätte.
     
  3. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    ich hab sie ja kurz angerufen aber eigentlich deinen Beitrag nicht richtig gelesen. ich ging davon aus das du eben im Mai den lohn bekommen hast, aber du hast im ersten Beitrag ja geschrieben das du ende april den lohn bekommen hast und das hab ich ihr so nicht gesagt. sie hat sich nämlich das nicht recht vorstellen können warum man dir den april wieder abziehen will...

    meine schwester würde dir genau so das Leben schwer. das ist deren beruf, das sind nicht deine freunde ;)

    ich frag aber morgen mal nach...

    ich hab mich hier nur mit eingemischt weil ich genau um dieses Thema mal mit ihr diskutiert hab. ich hab mir das so vorgestellt wie bei ALG 1. also wenn man arbeit hat, ist schluß mit den Zahlungen und sie hat mir eben erklärt das dies nicht so ist.

    Nachtrag:


    ich hab noch ein wenig im netz gestöbert, ich denke das es so ist wie deine Sachbearbeiter schreibt.

    ließ dir mal diesen fall durch! da bekommt man schon dein eindruck das es wichtig ist, wann der lohn überwiesen wird. dort wäre aber auch die rede davon das du evtl. Überbrückungsgeld bekommen hättest das man nicht zurückzahlen muss...

    http://www.sozialleistungen.info/fo...hnung-von-algii-bei-arbeitsaufnahme-4954.html

    und

    http://www.sozialleistungen.info/fo...uebergangsgeld-nach-arbeitsaufnahme-4844.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2008
  4. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Es ist doch in jeder Branche das Gleiche. Du arbeitest 20-23 Tage pro Monat und bekommst beim verstetigten Gehalt jeden Monat den Durchschnitt bezahlt (4,348 Wochen). Und ob du krank bist oder nicht, ist völlig unerheblich bei einer Lohnfortzahlung von 6 Wochen im Krankheitsfall (gesetzlich vorgeschrieben meine ich).

    Sonderzahlungen kommen dann mit dem Folgegehalt. Letztlich ist es bei längerer Beschäftigung aber auch egal, wann man bezahlt wird, sobald es sich eingespielt hat.

    Bezahlt werden muss prinzipiell spätestens zum im Arbeitsvertrag oder angewendeten Tarifvertrag festgelegten Zahltag!
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2008
  5. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    krankegeld ist bei uns nur 80 %, außer bei Arbeitsunfall
    ja könnte man.... aber wenn man nicht muss, macht das natürlich keiner. warum auch??
    späterstens der 15. so ist das bei uns. und nun verklag mal deinen chef wenn das geld am 18 kommt...

    ich hab ja nix dagegen wenn der lohn schon vor der arbeit kommt, aber darum gehts ja nicht! die Realität ist im Handwerk eine andere und schlussendlich ist das wichtigste das der Lohn überhaupt kommt...
     
  6. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Was hast du denn mit dem letzten Gehalt aus dem Vorherjob gemacht?
    Doch nicht etwas im März das Februargehalt und das Märr-Harzt-IV ausgegeben?

    Mit deiner Argumentation müsstest du auch fordern, dass man im ersten Arbeitslosigkeitsmonat nichts bekommt. Du hast ja noch das Gehalt vom Vormonat....

    Edit: Sehe gerade, dass Tonvati das ja schon in #18 geklärt hat. Hätte die Moderation schon längst schließen können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2008
  7. horud

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Doch, der Regelfall im Mittelstand ist eher zwischen dem 1. und dem 10. des Folgemonats, zumindest bei Stundenlöhnern.

    Nur bei Gehaltsempfängern gibt es das oft zum letzten des Monats.

    Oder beim Staat oder ehem. Staatsbetrieben schon zum 15. des lfd. Monats.
     
  8. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Ist korrekt!
    ;)
     
  9. AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Oder (bei neueren Verträgen) zum 1. des Folgemonats.

    Privatfirmen kenne ich auch zum 15. des Folgemonats, vorausgesetzt pünktlich, wenn überhaupt.:)
     
  10. silberfinger

    silberfinger Senior Member

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    AW: 4 Wochen arbeitslos gewesen: BAGIS möchte Geld zurück

    Hi,

    dann will ich mal etwas Licht ins Dunkel bringen.

    Ich arbeite zufälligerweise in einer ARGE als Leistungssachbearbeiterin und kann dir daher 100 prozentig sagen, dass die Rückforderung rechtens ist.

    Im ALG II gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Das besagt, dass Einkommen in dem Monat anzurechnen ist, in dem es zufließt (also aufm Konto ankommt).

    Wenn du deinen Lohn spätestens am 30.04.08 auf dem Konto hattest, hast du sozusagen Pech gehabt und musst das ALG II für April zurückzahlen.
    Wäre dein Lohn erst am 01.05.08 auf dem Konto gewesen, hättest du das ALG II nicht zurückzahlen müssen.

    Klassischer Fall von dumm gelaufen, und ich kann dir sagen, dass die meisten ALG II Sachbearbeiter diese Regelung auch blöd finden, da das für uns sehr viel Arbeit ist - so ein Rückforderungsbescheid muss auch erstmal geschrieben werden.

    Alternativ kann man für den Monat der Arbeitsaufnahme auch vorab ein Darlehen mit dem Kunden abschließen, aber meistens erfahren wir die Arbeitsaufnahme erst, wenn die Zahlungen für den Folgemonat schon gebucht sind, denn die Buchungen gehen bei uns schon immer recht früh raus, damit alles pünktlich zum 30. auf den Konten ankommt.

    Achja, du kannst übrigens eine Ratenzahlung vereinbaren.

    Das ganze kannst du übrigens hier nachlesen (auf Seite 4 in § 2 Abs. 2):

    http://www.harald-thome.de/media/files/SGB II DA/DA_11_-_20_07_2008.pdf
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2008