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4. Mahnung Sky

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von kleinschnee, 12. Januar 2010.

  1. Jaral

    Jaral Junior Member

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    AW: 4. Mahnung Sky

    Mit der Haltung steht zackig der Gerichtsvollzieher bei Dir vor der Tür und dem ists relativ egal, ob Du im Recht bist oder nicht... :winken:
     
  2. Frank S

    Frank S Gold Member

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    AW: 4. Mahnung Sky

    Ganz direkt: Blödsinn.

    Erst wenn man auf einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagiert, dann kommt vielleicht ein Gerichtsvollzieher ins Spiel.
     
  3. Jaral

    Jaral Junior Member

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    AW: 4. Mahnung Sky

    Dann nehme ich alles zurück...
    Wieviele Mahnungen gibts denn? Dann gerichtlicher Mahnbescheid oder tritt Sky die Forderungen vorher ab?
     
  4. Frank S

    Frank S Gold Member

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    AW: 4. Mahnung Sky

    Null Mahnungen sind möglich (Miete, Stromkosten), sonst eine bis unendlich.
     
  5. Heidenreich

    Heidenreich Senior Member

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    AW: 4. Mahnung Sky

    Man könnte auch wenn man will eine Mahnung wieder zurück geben. ;)
    Mittels Anwalt könnte man eine Feststellung machen. Oder ich guck mal in die Bücher von Sky. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Januar 2010
  6. Zubbler

    Zubbler Senior Member

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    AW: 4. Mahnung Sky

    nicht dass du hinterher nen schufaeintrag an der backe hast
     
  7. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: 4. Mahnung Sky

    Nur bei rechtsgültiger Forderung die nicht bezahlt wird.
     
  8. HSVL!VE

    HSVL!VE Senior Member

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    AW: 4. Mahnung Sky

    auf ger. Mahnbescheid antworten, und die Forderung von SKY als nicht gerechtfertigt ablehnen, und das wars.
    Dann muß SKY klagen
     
  9. fcsh

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    AW: 4. Mahnung Sky

    Und auch nur dann wenn du aufgrund des vom Amtsgerichts erlassenen Vollstreckungsbescheids nicht zahlst.

    Konkret läuft das so ab:

    1. Sky beantragt über das Amtsgericht einen Mahnbescheid, der dir zugestellt wird. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung berechtigt ist.
    2. Man muss innerhalb 14 Tage darauf reagieren (Vordruck liegt bei) - > wenn die Forderung unberechtigt ist einfach widersprechen.
    3. Hat man der Forderung widersprochen wird sky vom Gericht informiert und hat dann nur noch eine Möglichkeit: Klage einreichen. Hat man allerdings nicht reagiert kann sky einen Vollstreckungsbescheid beantragen und die Forderung ist damit zur Zahlung fällig und kann ggf. vom Gerichtsvolllzier eingetrieben werden. Auch hier kann man jedoch weiterhin mit sky über einen Vergleich verhandeln.

    Übrigens: ein Schufaeintrag kann erst dann rechtmäßig erfolgen, wenn sky einen Vollstreckungstitel erworben hat = Vollstreckungsbescheid erhalten. Dieser Eintrag bleibt bis zu 3 Jahren nachdem die Forderung bezahlt wurde.

    Firmen können zwar auch vorher vertragswidriges Verhalten, Kreditkündigung, usw. eintragen lassen, sofern sie Mitglieder der SCHUFA sind. Diese Einträge kann man allerdings bis zur Klärung sperren lassen, wenn du der SCHUFA gegenüber erklärst, dass der Eintrag unberechtigt ist. Allerdings arbeitet sky meines Wissens immer noch mit Infoscore zusammen und sofern sie nicht auch Mitglied bei der SCHUFA sind können sie dort nichts eintragen lassen.
     
  10. fcsh

    fcsh Board Ikone

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    AW: 4. Mahnung Sky

    Wenn es aber zum Vollstreckungsbescheid kommt kann auch dieser eingetragen werden, auch wenn man daraufhin sofort zahlt. Der Eintrag wird dann spätestens nach drei Jahren automatisch gelöscht.