1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

4. Mahnung Sky

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von kleinschnee, 12. Januar 2010.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.635
    Zustimmungen:
    32.348
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    AW: 4. Mahnung Sky

    War eigentlich unnötig. Zumindest bietet Du nun erste Angriffsflächen und seien es Formulierungen. Gewitzte Rechtsverdreher bauen daraus die seltsamsten Konstrukte.
     
  2. mph

    mph Junior Member

    Registriert seit:
    24. Oktober 2009
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    13
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: 4. Mahnung Sky

    Guten Morgen, Berliner!

    Ja, das stimmt schon, jedoch habe ich mich kurz gehalten und nur das Wesentliche (nochmals) begründet. Die von dir benannte "Gefahr" ist mir bekannt... aber da ist nichts rechtszuverdrehen. Es ändert ja nichts an den Fakten, die nach wie vor belegbar sind.

    Gruß, mph
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.635
    Zustimmungen:
    32.348
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: 4. Mahnung Sky

    Na mal sehen was wird. Bin schon gespannt.
     
  4. [FFD]M1

    [FFD]M1 Junior Member

    Registriert seit:
    8. August 2006
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    Technisches Equipment:
    Loewe Compose 40
    Alphacrypt Light
    AW: 4. Mahnung Sky

    Hallo zusammen.
    Da bin ich ja froh, dass ich nicht er einzige bin der Probleme mit Sky hat.

    Könnt Ihr Euch das bitte mal durchlesen, mein letzter Brief an Sky:

    "Ihr Schreiben vom 12.08.2010

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Vertrag mit der Kundennummer xxxxxxxxxxxxxx wurde durch Sie zum 30.06.2010 gekündigt (Anlage1).

    Am 13.06. wurde mir telefonisch eine Verlängerung angeboten, die ich auch bestätigte und am 14.06. telefonisch und schriftlich Widerrufen habe (Anlage 2) Faxprotokoll (Anlage 3)

    Da ich keinerlei Bestätigung meines Widerrufs erhalten habe hatte ich zahlreiche Gespräche mit Ihren Mitarbeitern geführt, unter anderem:

    22.06.2010 Frau XXXXXX: „Bestätigung kommt umgehend per Post „

    Da dann am 06.07.2010 trotzdem 55,34 € für den Monat Juli + anteilige Kosten des Widerrufenen Pakets für Juni abgebucht wurden habe ich wieder bei Ihnen angerufen:

    06.07.2010 Frau XXXXXXXX: „Geld wird Ihnen selbstverständlich auf Ihr Konto zurück überwiesen“

    Ich habe Frau XXXXXXXX noch gebeten bitte bis spätestens Anfang August das Geld auf mein Konto zu überweisen, da ich sonst eine Rücklastschrift über die Bank einleiten werde. Darauf Frau XXXXX: „So langsam arbeiten wir nicht - was denken Sie denn von uns?“

    Nachdem am 26.07.2010 immer noch kein Geldeingang bei mir zu verbuchen war, habe ich nochmals, diesmal schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass ich Anfang August die 55,35 € über meine Bank zurück holen werde (Anlage 4) Faxprotokoll (Anlage 5).

    Am 09.08.2010 habe ich über meine Bank die 55,34 € zurück geholt, da dies bald nicht mehr möglich ist (6 Wochen).

    Heute kam Ihr Brief, dass Sie 68,35 € von mir haben möchten, da die Rücklastschrift nicht korrekt war! (Anlage 6 und 7).

    Was hätte ich Ihrer Meinung noch alles machen sollen?

    unzählige Anrufe im Juni und Juli, über 10,-€ Telefonkosten nur um die Sache mit dem Widerspruch zu klären
    zweimal schriftlich per Fax auf das Problem hingewiesen

    Ich sehe die Sache als erledigt an, da ich alles was in meiner Macht steht getan habe um die Rücklastschrift zu verhindern.

    Wenn Sie anderer Meinung sind werde ich die Unterlagen an meinen Anwalt weitergeben.

    Sie können mich sehr gerne auch telefonisch kontaktieren: XXXXXXXXXXX oder XXXXXXXXXX

    Mit freundlichen Grüßen"

    Jetzt kam letzte Woche die 2.Mahnung :-(
     
  5. fcsh

    fcsh Board Ikone

    Registriert seit:
    13. September 2002
    Beiträge:
    4.399
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: 4. Mahnung Sky

    Du hast richtig gehandelt. Dieses Schreiben solltest du aber - falls nicht geschehen - auch direkt an die Geschäftsleitung schicken. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit dann schnell geklärt wird.
     
  6. [FFD]M1

    [FFD]M1 Junior Member

    Registriert seit:
    8. August 2006
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    Technisches Equipment:
    Loewe Compose 40
    Alphacrypt Light
    AW: 4. Mahnung Sky

    Heute Anruf und Mail von Sky: Fehler liegt bei uns entschuldigung........

    Gott sei Dank ist die Sache erledigt :winken:
     
  7. mph

    mph Junior Member

    Registriert seit:
    24. Oktober 2009
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    13
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: 4. Mahnung Sky

    Hallo an alle!

    Neuer Brief von Hass und Kollegen... es geht nicht wirklich weiter, die drehen sich im Kreis: :eek:

    "Sehr geehrter Herr xxxxx,
    wir beziehen uns auf den Widerspruch gegen den Mahnbescheid vom xx.08.2010, Amtsgericht Coburg, Geschäftsnummer xxxxx.
    (...)
    Den Eingang der Gesamtforderung in Höhe von 6xx,xx EUR erwarten wir bis spätestens xx.09.2010.
    (...)
    Sollten Sie die Gesamtforderung nicht in einer Summe begleichen können, sind wir auch mit monatlichen Raten von 50,00 EUR, ab dem oben genannten Termin einverstanden. (...) Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie den Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurücknehmen. Bitte senden Sie die beigefügte Widerspruchsrücknahmeerklärung innerhalb der gesetzten Frist an das zuständige Amtsgericht. Zur Absicherung der Forderung wird dann noch von uns der Vollstreckungsbescheid beantragt und Ihnen zugestellt werden. Bitte legen Sie gegen diesen Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein. Andernfalls wird die Ihnen angebotene Ratenzahlung unwirksam und die Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig.

    Sollten die Frist ungenutzt verstreichen, so werden wir die Klage begründen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hass und Kollegen
    (...)"

    Anmerkung:
    ohne Unterschrift!

    Den Satz: "Sollten die Frist ungenutzt verstreichen, so werden wir die Klage begründen" lese ich inzwischen zum dritten Mal von denen.

    Dazu fällt mir nicht mehr viel ein. :winken:

    Ich denke damit hat es sich erledigt... :D hier noch mal zu antworten ist m.E. reine Zeitverschwendung. Berliner hatte also schon vor 2 Wochen Recht...!

    Gruß,
    mph
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.635
    Zustimmungen:
    32.348
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: 4. Mahnung Sky

    Na dann kommen jetzt alle 4 Wochen Bettelschreiben, doch bitte zu bezahlen, sonst wird Haas&Co. ganz dolle böse :D
     
  9. tesky

    tesky Talk-König

    Registriert seit:
    30. Juni 2009
    Beiträge:
    5.324
    Zustimmungen:
    434
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: 4. Mahnung Sky

    Heißt der wirklich "HASS" ?
     
  10. mph

    mph Junior Member

    Registriert seit:
    24. Oktober 2009
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    13
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: 4. Mahnung Sky

    Nein, ich habe mich "verschrieben", er heißt Rainer Haas.

    "Reiner Hass" ist nur sein Spitzname (aus anderen Foren im www) :love: