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Länder für Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juli 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Befreiung des Rundfunkbeitrags bei einer Zweitwohnung rechnen die Länder mit einer Menge unterschiedlicher Fälle.

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  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ja, da werden sich eine Menge Schmarotzer melden. :ROFLMAO:
     
  3. RollinCHK

    RollinCHK Gold Member

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    Genau, einfach ARTE gucken ohne zu bezahlen...

    Nein im Ernst, was soll das Verwaltungsmonster? Man hat doch Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter. Warum sollen also irgend welche Nachweise erbracht werden? Vielleicht denke ich ja zu einfach, aber so sollte es doch sein:

    1. Beitragszahler mit der Beitragsnummer XYZ zahlt für Wohnung 1 und aktuell auch für Wohnung 2
    2. Der Beitragszahler stellt einen Antrag auf Befreiung für Wohnung 2 unter Verweis auf Wohnung 1 mit der entsprechenden Beitragsnummer.
    3. Der Beitragsservice prüft den Antrag anhand der Daten der Einwohnermeldeämter... Fertig!

    Das sollte doch nicht mehr Aufwand verursachen, als z. B. Befreiungsanträge von ALG 2 Empfängern oder Behinderten...
     
  4. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Es zeigt nur wieder auf, wie schwachsinnig das System ist. Aber es generiert halt fließende Gelder.
    Wenn man ein funktionierendes und vor allem gerechtes System einführen wollte, würde man den Beitrag vom Finanzamt einziehen lassen.
     
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  5. John22

    John22 Gold Member

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    Dann darf aber in der Zweitwohnung keine Person für länger wohne, die in einer anderen Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen müßte. Eigene Kinder, andere Verwandte und nicht verwandte Personen. Wenn die Zweitwohnung vom Eigentümer nur 4-6 Wochen im Jahr für Urlaub genutzt wird und sonst vermietet wird, dann beginnen die Probleme.
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ist doch relativ einfach. Wer bei der Steuer eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen angibt, und zudem Single ist und beide Wohnungen wechselweise alleine bewohnt. Der muss nur einmal zahlen. Wo ist das denn kompliziert?
    Sowie in einer der beiden Wohnungen eine andere Person gemeldet ist, muss für beide gezahlt werden.
     
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  7. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ja eben, "bei der Steuer". Warum soll dann nicht gleich das Finazamt den Beitrag erheben?
     
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  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Um Himmels Willen!
    Dann könnte doch der Eindruck entstehen, das Fernsehen wäre nicht vollkommen unabhängig von Politik und staatlichen Behörden.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Und warum muß sie das nicht, wenn beide Personen in einer (großen) Wohnung leben? Wo wir dann wieder dabei wären, daß die GEZ deutlich gerechter als die HHA war.
     
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  10. oasis1

    oasis1 Silber Member

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    Die HHA zahlst du doch gar nicht oder du musst nicht zahlen....
    Dafür hast du dich hier gebrüstet, dass du illegal die Sender von ORF und SF empfangen kannst.....