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Urteil: Sozialamt muss nicht für DVB-T2-Kosten aufkommen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. März 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Umstieg auf den neuen digital-terrestrischen Standard DVB-T2 ist mit einigen Mehrkosten für Hardware und das private Programm verbunden. Sozialhilfeempfänger müssen allerdings auf behördliche Unterstützung verzichten, wie das Sozialgericht Berlin entschied.

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  2. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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    DVB-C: Vodafone-Kabel mit Humax PR 2000c, Sky W+C+S+B+HD, Kabel Digital Home
    DVB-T2HD: Strong SRT 8540
    Eye-TV-Hybrid-Stick für DVB-C (und DVB-T)
    Freenet-TV-Stick
    Verständnisfrage: Würden denn die Kosten für den Empfang der Öffentlich-Rechtlichen getragen? Also die für einen Free-TV-Receiver?
     
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  3. che42

    che42 Guest

    ... wahrscheinlich verlangen diese Schmarotzer, demnächst, auch noch einen neuen 60 Zöller dazu. Alte, Kranke und Kinder ( in besonderen Fällen auch deren Mütter ) gehören unterstützt, der Rest soll sehen wo er bleibt - was glaubt ihr wie schnell die dann ihre Ärsche bewegen.
     
  4. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    das ist doch nur logisch, dass das Amt das nicht übernimmt. Was glauben die den wer sie sind.
     
  5. Volkmar60

    Volkmar60 Senior Member

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    Uneingeschränkter TV Empfang ist halt nicht vorgesehen - vielleicht ändert sich das aber noch im laufe der Jahre. Das Sozialsystem tut sich auch schwer wirkliche Bedürftigkeit von Schmarotzertum zu unterscheiden. Die Behörden sind sowieso chronisch unterbesetzt.

    In einem Sozialstaat muss man halt akzeptieren daß Leute die keine Lust auf Arbeit haben sich in die Hängematte legen und sich oft durch nicht ganz legale Tätigkeiten dann noch ein Zubrot verdienen.

    [​IMG]
     
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  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Wer bezahlt eigentlich das "Zubrot"? Sind das Leute, welche sich über die Schmarotzer aufregen? :D
     
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  7. Roadrunner113

    Roadrunner113 Gold Member

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    Jeder darf sich in die Hängematte legen. Problematisch wird es wenn er dafür auch noch bezahlt werden will.
     
  8. Genom Inc

    Genom Inc Neuling

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    Da hat mal wieder jemand den Artikel nicht gelesen und ist nur am hetzen . Im Artikel steht das sie schwerbehindert ist.
     
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  9. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Das manche sich nicht einfach nur schämen. Das ist schon echt erbärmlich. Wir gehen arbeiten und die wollen auch noch, dass wir Ihnen das Pay-TV bezahlen. 30 Euro für einen Receiver werden Sie wohl noch selber vom Hartz4 aufbringen können und dann können Sie ja am gesellschaftlichen Leben auf der ARD und dem ZDF kostenlos Teilnehmen.

    Schlimm genug das der Staat diese sinnlose Klage bezahlen muss.
    Sorry kein Verständnis für sowas, auch wenn die Klägerin schwerbehindert ist. Als nächstes ist Sie Fußballfan und will auf ein Sky-Abo Klagen
     
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  10. haeberlein

    haeberlein Senior Member

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    Bezahlt das Amt nicht auch die GEZ Gebühren? Was würde dagegen sprechen jeden Bedürftigen (der es fordert) einen 40 Euro Free Empfänger (ohne Privates Pay TV) zur Verfügung zu stellen? Sonst bräuchte man doch eigentlich auch keine GEZ übernehmen ,oder verstehe ich da was falsch?
     
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