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Gegen Willen der Mieter: Vermieter darf Kabelanbieter wechseln

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Januar 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Auch wenn die Mieter dagegen sind, darf der Vermieter den Kabelanbieter wechseln - selbst wenn auf die Bewohner höhere Kosten zukommen. Darauf weist der Eigentürmerverband Haus & Grund hin.

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  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Es geht halt nichts über SAT.
     
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  3. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Es geht halt nichts über Wohneigentum.
     
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  4. timecop

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    Darf dann aber auch keine Eigentumswohnung sein. ;)
     
  5. joegillis

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    Allen wäre geholfen, wenn §2 Abs. 15b der BetrKV mal gestrichen würde. Dann gäbe es keine Zwangsverkabelung mehr.

    Aber was mich mal interessieren würde: Wechsel des Kabelanbieters? Die Anzahl der Häuser bei denen HÜPs von zwei KNBs liegen dürfte doch eher im Promillebereich liegen. Oder geht es hier um solche Geschichten wie die Deutsche Annington, die aus IPTV ein Kabelsignal macht?
     
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  6. timecop

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    Bei mir wurde das ausgegliedert, will ich TV per Kabel, muss ich selbst einen Vertrag abschließen, finde ich auch die bessere Alternative.
     
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  7. joegillis

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    Ist es auch. Aber letztendlich ködern die KNBs die Hausverwaltungen mit unschlagbaren Deals: KNB kümmert sich um die hausinterne Verkabelung und die Hausverwaltung stimmt einem neuen 10 oder 15 Jahresvertrag zu, den dann die Mieter über die Nebenkostenabrechnung bezahlen müssen. Hausverwaltung muss sich um nichts mehr kümmern und es kostet die Hausverwaltung nix (mal abgesehen vom Erstellen der Nebenkostenabrechnung, aber das macht die Software).
     
  8. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
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    Bei mir auch. Dafür zahle ich dann aber auch deutlich mehr.
     
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  9. timecop

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    Nee da gibt es keine Position in der BK Abrechnung mehr, dass ist so wie Pete Melman schreibt, wenn ich einen TV Kabelvertrag abschließen möchte, schlägt Vodafone noch die Kosten für die Grundversorgung drauf, da ich keinen Vertrag abgeschlossen habe, zahle ich da auch nix für.
     
  10. Kai F. Lahmann

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    Richtig, denn in dem Falle hat der einzelne Eigentümer nicht mehr Rechte als ein Mieter – wenn die Mehrheit der WEG entscheidet, kann er nix machen. Und selbige entscheidet beim Thema Fernsehen meist fern jeder Sachkompetenz…

    JA!
    Warum kann man es nicht wie beim Telefon machen? Die Leitungen müssen gelegt werden, aber ob und mit welchem Anbieter diese genutzt werden, überlässt man den Bewohnern der einzelnen Wohnungen.
     
    DocMabuse1, Televisio, player495 und 2 anderen gefällt das.