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Böhmermann: Erdogan-Anwalt will bis in die letzte Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. April 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Während der Skandal um das von Jan Böhmermann vorgetragene Schmähgedicht Bundeskanzlerin Angela Merkel unter Druck setzt, hat der Satiriker nun die nächste Ausgabe vom "Neo Magazin Royale" abgesagt. Erdogans Anwalt will derweil bis in die letzte Instanz gegen ihn vorgehen.

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  2. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    das war auch ein komisches Gespräch im ZDF. Der Anwalt hat ja kaum nen Satz sagen wollen oder können.
     
  3. uklov

    uklov Platin Member

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    Von seinem Standpunkt aus gesehen mehr als verständlich.
     
  4. KLX

    KLX Lexikon

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    Geile Homepage dieses Michael-Hubertus von Sprenger.

    RA v. Sprenger
     
  5. picard1

    picard1 Gold Member

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    Ja, das war eine komische Aufzeichnung dieses Interviews...
    Es ging wohl sehr spontan zu.
    Selbst das Mikrokabel von Herrn Kleber guckte vorne aus seiner Kleidung heraus.
    Es war so gestellt.
    Der Anwalt sagte stehts präzise einen Satz.

    Startseite - ZDF Mediathek
     
  6. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Der hier u.a. diskutierte §103 ist der Majestätsbeleidigungsparagraph.
    Seit wann ist ein Präsident eine Majestät?
    Ich assoziiere mit diesem Begriff Majestät eher Könige oder Kaiser.
     
  7. John22

    John22 Gold Member

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    Nur weil es umgangssprachlich "Majestätsbeleidigungsparagraph" heißt, gilt der nicht nur für Majestäten:

    § 103 - Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

    (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
     
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  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    War der Erogan zeitlich passend in amtlicher Eigenschaft in Deutschland?

    Nein?

    Erledigt, der nächste bitte...
     
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  9. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    Man sollte dem die Anwaltslizenz entziehen!
     
  10. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Heißt, wären die Plakate damals vor dem Besuch des Schahs hochgehalten worden, wäre es zu keiner Verfolgung gekommen?