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Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Oktober 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Prozess gegen zwei Helfer des illegalen Streaming-Portals Kino.to hat am Montag überraschend ein Ende genommen: Die Angeklagten gestanden die Tat. Ins Gefängnis müssen sie aber nicht.

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  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis

    "Der 29-Jährige muss zudem 75 000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1500 Euro. Die Differenz geht vor allem auf die Einkommensverhältnisse zurück."

    Peanuts, wer so lange Kino.to geleitet hat dürfte locker Millionär geworden sein. Warum so viel Milde?
     
  3. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis

    Ein Fehlurteil!

     
  4. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis

    Der Unterschied zwischen Konsumieren und Verteilen ist dir durchaus bewusst? Was genau hat das Urteil hier damit zu tun, dass Streaming in Deutschland nicht illegal ist? :confused:

    Wurden die beiden Angeklagt weil Sie zu viele Filme und Serien geschaut haben :confused:
     
  5. picard1

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    Vor allem wird zu Unrecht darauf rumgeritten, daß Kino.to tot ist...
    Einen Tag später gab es die Seite ja schon wieder.
    Sie hat nur einen Buchstaben mehr im Namen...
     
  6. Gorcon

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    AW: Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis

    Das bezweifele ich denn mit Werbung wird man kein Millionär. Die Filme zu verteilen bringt ja kein Geld ein. Das würde niemand bezahlen!
     
  7. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis

    DU scheinst keine Ahnung zu haben was Power Uploader bei Uploaded und Co. im Monat an Einkommen generieren. Diese 75.000€ sind Peanuts glaub es mir einfach mal ;)
     
  8. körper

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    AW: Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis

    Das Geld geht aber an den Betreiber des Hoster und nicht an die Plattform selbst.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis

    Die Einnamen bekommt aber nicht die Anbieter Seite der Filme! ;)
     
  10. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis

    Wenn es sich nicht finanziell irgendwie auszahlen würde, gäbe es solche Linkseiten auch nicht.