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BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Juni 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Bundesgerichtshof wird am 11. Juni über drei Filesharing Verfahren verhandeln, wobei ein neues Grundsatzurteil erwartet wird. Es soll geklärt werden, wie viel Schadensersatz die Medienindustrie von Internetnutzern grundsätzlich verlangen kann, wenn diese illegal Musik oder Filme im Internet verbreitet haben.

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  2. 4players

    4players Silber Member

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    ,, verlangt die Musikindustrie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 3454,60 Euro sowie einen Lizenzschaden von 3000 Euro für 15 getauschte Lieder,, Die haben doch einen Schaden die Musikindustrie totale Abzocker.
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Aber wer heute noch Filesharing nutzt, der ist entweder
    ggf. über sichere Alternativen nicht informiert, oder handelt bewusst unklug.

    Oder will armen Abmahnanwälten ihr Einkommen sichern. :D
    Aber da sollte derjenige besser direkt an die Anwälte spenden.
    Kontodaten sind auf jeder Anwaltsseite ersichtlich.
     
  4. 4players

    4players Silber Member

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    Music gibt für 10 Euro im Monat über Spotify
    oder mit One Click Hoster (Upload.net,Share-Online) Premium 10 Euro im Monat
    und ist ziemlich sicher und schnell weil ich nur downloade nicht hochlade
    und man kann auch noch einen VPN benutzen.
     
  5. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Trotzdem sollten keine Fantasiezahlen gefordert werden.
    Aber die MAFIA sorgt schon dafür, dass man wegen einem kleinen Fehltritt für sein Leben lang runiert ist.
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Der entscheidende Punkt ist doch der Nachweis der Schuld!
    Es kann doch nicht sein dass irgendjemand anhand einer Liste von Uhrzeiten und IP Adressen, die niemand kontrollieren kann, einfach die Behauptung aufstellt "Der wars!" und schon wird jemand verurteilt.
    Ich erwarte vom Bundegerichtshof nicht weniger als einen vollständigen Freispruch des Angeklagten, da schlicht der Nachweis fehlt, dass er die Tat begangen hat derer man ihn beschuldigt.
     
  7. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet


    Man könnte das ebenso machen wie beim Zigarettenschmuggel.
    Kaufpreis + nochmal Kaufpreis als Strafe.

    GEMA und anders Abzockzeugs werden natürlich abgeschafft, sonst hätte man für die Kopie ja schon bezahlt.
     
  8. 4players

    4players Silber Member

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    tja er hätte einen VPN benutzen sollen wie z.B hide.me
    Dann wäre die wahrscheinlichkeit sehr gering erwischt zu werden.
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Tja, was ist aber der Kaufpreis?:rolleyes:

    Bei Amazon kosten .mp3 0,99€. Nimmt man also nochmal 0,99€ als Strafe sind das insgesamt 1,98€ ! Ob die Contentmafia das nicht gleich sein läßt...? :D
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Es gibt ja mittlerweile Angebote von denen für unbedarfte Nutzer nicht klar ersichtlich ist dass diese auf Filesharing beruhen; wie z.B. Popcorn Time
    oder Websites die Live-Sport übertragen.
    Man denkt es sei Streaming, aber in Wiklichkeit steckt Filesharing-Technologie dahinter.

    Das eigentlich teure ist nicht dass man die Inhalte selber heruntergeladen hat sondern dass man die Inhalte selber weiter verbreitet.
    Das reine Herunterladen wird derzeit überhaupt nicht verfolgt. Der Schaden berechnet sich auf der Grundlage dass man die Inhalte selber weiter verbreitet – da Filesharing.
    Für eine reine Privatkopie müsste man sicherlich deutlich unter 100 € zahlen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juni 2015