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2x Schwarz gefahren jetzt Strafverfahren!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Ghost99, 10. Juli 2006.

  1. EinBerlinerKunz

    EinBerlinerKunz Junior Member

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    AW: 2x Schwarz gefahren jetzt Strafverfahren!

    :D Daran hatte ich auch erst gedacht.
    Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, sprich Führerschein gleich "Schwarzfahren".;)
     
  2. SvenC

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    AW: 2x Schwarz gefahren jetzt Strafverfahren!

    /edit
    Meinung geändert, da and. Sachverhalt :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juli 2006
  3. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: 2x Schwarz gefahren jetzt Strafverfahren!

    Oops. Ich auch. Man sollte doch erstmal den Thread zu ende lesen. :eek:

    Dennoch. Wenn man schonmal erwischt wurde, ist es reichlich dämlich dann nochmal schwarz zu fahren.
    Bei uns kontrollieren sie recht häufig. Würde nicht mal Sinn machen, überhaupt daran zu denken. ;)
     
  4. mentos

    mentos Junior Member

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    AW: 2x Schwarz gefahren jetzt Strafverfahren!

    Schwarzfahren ist eine ganz klare Strafhandlung!
    ich verstehe es nicht,erst zweimal sich bei einer Strafhandlung erwischen lassen ( und das auch noch in relativ kurzen abständen ) und dann noch jammern.
    Mir fällt dazu nix mehr ein.
     
  5. wolfgang1979

    wolfgang1979 Junior Member

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    AW: 2x Schwarz gefahren jetzt Strafverfahren!

    Ich finde das immer faszinierend, wenn ach so "schwerwiegende" Vergehen, wie Schwarzfahren hier und natürlich anderswo als Verbrechen, Straftat, etc. gebranntmarkt werden und ZeroTolerance Strategien gefahren und unterstützt werden.

    Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Straftatbestände sind ihrem rechtstheoretischen Ursprung nach etwas ganz anderes, von der Wertungsfrage bei Schwarzfahren einmal ganz abgesehen.

    Hier handelt es sich um ein drohendes Verwaltungsstrafverfahren und die Tatsache, dass der Delinquent zum zweiten Mal in kurzem Abstand erwischt wurde, läßt in keinster Weise a priori auf Vorsatz schliessen.