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OLG München: Hotels müssen TV-Programme bezahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. September 2011.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Das Oberlandesgericht München ist in dem langjährigen Rechtsstreit zwischen einem Düsseldorfer Hotel und dem Fernsehsender CNN zu einem Urteil gekommen. Dieses dürfte den Hotelbetreibern jedoch nicht gefallen.

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  2. MartinP

    MartinP Talk-König

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    AW: OLG München: Hotels müssen TV-Programme bezahlen

    Hmmm,
    müssen die Hoteliers jetzt auch Störsender für DVB-T aufstellen?
    In NRW wird CNN doch auch über DVB-T verbreitet.
    Womöglich bringt ein Gast noch einen Taschenfernseher mit, und sieht "schwarz".

    Was wohl die CNN-Werbekunden sagen, wenn auf einmal die Reichweite bei Kabelfernsehzuschauer gegen Null geht?

    Ist wenig Aufwand, CNN im Kabelfernsehen dunkel zu schalten...
     
  3. franzjaeger

    franzjaeger in memoriam †

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    AW: OLG München: Hotels müssen TV-Programme bezahlen

    CNN abschalten und zwar sofort. Und Tschüß und wech ...
     
  4. MartinP

    MartinP Talk-König

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    AW: OLG München: Hotels müssen TV-Programme bezahlen

    Wäre Schade um Jay Leno...
     
  5. Kellerkind

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    AW: OLG München: Hotels müssen TV-Programme bezahlen

    Wo bleibt die FDP wenn man sie mal braucht...
     
  6. kyagi

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    AW: OLG München: Hotels müssen TV-Programme bezahlen

    Schwachsinnig.
    Solange CNN noch FTA zu sehen ist, soll er auch kostenlos im Hotel zu sehen sein.

    Mal wieder einseitig die Rechteinhaber unterstützt.
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: OLG München: Hotels müssen TV-Programme bezahlen

    Als größerer Kabelnetzbetreiber, würde ich aber dem "Treiben" ein Ende setzen, durch Erhöhung der Einspeisegebühren, so dass es für den Kabelnetzbetreiber bei +-0 bleibt. Und flugs werden die sich das zwei mal überlegen.
     
  8. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    Das wäre NBC
     
  9. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: OLG München: Hotels müssen TV-Programme bezahlen

    Absurdistan Deutschland.
    Was diese Richter wieder mal geraucht haben ? :rolleyes:
     
  10. svenfl

    svenfl Senior Member

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    AW: OLG München: Hotels müssen TV-Programme bezahlen

    Streng genommen wäre nach dem Urteil also jede SAT Anlage mit der mehr als eine Wohneinheit versorgt wird betroffen.
    Besonders gilt das dann wenn die versorgten Räume gewerblich genutzt werden.(Kneipe, Restaurant aber auch vermietete Ferienwohnung)
    Unter Wohneinheit verstehe ich in diesem Fall also eine Wohnung/ein Einfamilienhaus welches einem einzelnen Eigentümer gehört. Innerhalb dieser Wohneinheit können allerdings beliebig viele Geräte stehen. Appartements und Ferienwohnungen sind ebenfalls jeweils eine WE.

    Ein Zweifamilienhaus wären dann schon zwei Wohneinheiten.


    Gruß Sven
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. September 2011