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Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Februar 2011.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass ein Fernsehgerät nicht zur Erstausstattung einer Wohnung gehört. Die Jobcenter müssen daher Arbeitslosengeld-2-Empfängern kein Geld für ein TV-Gerät zur Verfügung stellen.

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  2. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Dann wird der ALG-2 Empfänger wenigstens nicht durch das Fernsehprogramm abgelenkt, wenn er seine Bewerbungen schreibt.
     
  3. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    SKANDAL! So wird das nie etwas mit Sky!
     
  4. franzjaeger

    franzjaeger in memoriam †

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    :winken: und wer bezahlt dann das SKY HD ABO ? :(
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Ich dachte die Hartz IV Sätze würden wegen HD+ um 5 Euro pro Monat erhöht? :eek: ;)
     
  6. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Interessant finde ich das in Bezug auf die GEZ... klar, ALGII Empfänger sind in aller Regel befreit, ich meine aber eher, wie man argumentieren kann, dass das ÖR Fernsehen Grundbedarf sein soll, der Fernseher - den man ja zweifelsfrei dafür braucht - aber nicht...

    Entweder oder, meine Damen und Herren Richter.
     
  7. austrojerk

    austrojerk Gold Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Gute Entscheidung.
     
  8. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Die Daumenschrauben immer schön anziehen.
     
  9. Satikus

    Satikus Guest

    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. Februar 2011
  10. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Warum keine Mittellösung? Es muss immer alles oder nichts sein. Ich wäre dafür, Grundbedarfsempfängern um 200 EUR für einen gebrauchten Fernseher zu genehmigen. Ein neuer Fernseher muss es nun wirklich nicht sein. Es gibt viele Geringverdiener, die sich auch keinen neuen Fernseher leisten können aber doch einen gebrauchten Fernseher.