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218.000 € für Facebookparty

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 11. Februar 2013.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: 218.000 € für Facebookparty

    Facebook-Parties kann man mittlerweile schön als Waffe einsetzen. Es reicht aus, bei der Polizei in Magdeburg anzurufen, zu behaupten Eike würde am Wochenende eine Facebook-Party veranstalten mit 5000 Teilnehmern, abermals die Lokalzeitung darüber informieren - anonym natürlich - und schon kann Eike 200.000 EUR Einsatzkosten bezahlen. grins, grins.

    Die Generation Doof ist halt nicht nur die Jugend. Sondern auch durchgehend bei Polizei, Behörde und den Medien vertreten.
     
  2. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: 218.000 € für Facebookparty

    Natürlich hat er die zu zahlen wenn denn ein Beweis seiner Schuld
    gefunden wird. Z.B. Facebookeinträge etc die Ihn als Veranstalter
    überführen.

    Hab den Artikel kurz überflogen und er hat wohl auch gestanden,
    Beweise gibts wohl auch = schuldig & verantwortlich.

    Mit 20Jahren wohl auch strafmündig.

    Die geforderten Kosten werden wohl irgendwie zusammengerechnet
    sein, der eingeschaltete Anwalt kann die Kosten bestimmt
    aufdröseln.

    Selbst wenn an Ihm jetzt mit den 218000€ ein Exempel statuiert
    werden soll, zeigt das nur die Nachsichtigkeit in den vorherigen
    Fällen.

    Das andere Ende dieser Fahnenstange werden wir bald im Prozeß
    um die Loveparade Tragödie sehen.
    Es wird schon nach einem genügend großen Gerichtssaal gesucht.
     
  3. jukson

    jukson Senior Member

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    AW: 218.000 € für Facebookparty

    Nichts, ein Denkfehler, den ich nicht mehr aus der Welt schaffen konnte.
    Lies die ersten beiden Sätze einfach als:
    Eine Zahlungsplicht wird damit begründet das Ausschreitungen möglich waren? Man muss jetzt auch schon für etwas zahlen, das möglich gewesen wäre ?


    Indirekt ist das aber genau das Thema. Im Grunde ist doch alles was hier gelaufen ist ein gutes Beispiel.

    Ein delpatziertes Wort - Versicherung - das stand da - gut thematisch nicht ganz so stimmig aber eben für jeden der Inhaltlich anderer Meinung ist, auch geinladend unpassend ...

    Diese Formulierung war der "Aufhänger" der gesamten weiteren Diskussion - die mit dem eigentlichen Thema natürlich immer weniger zu tun hatte.

    Ich habe versucht alles tun, versucht es richtig zu stellen, zu erklären wie ich es meinte. Was kann man in einer solche Situation nocht tun, "sich kein machen", beweisen, das man keine Bedrohung ist - alles zugeben und sagen daß es einem Leid tut.
    Aber, ich konnte doch garnichts machen, ich weis nicht wie das mit der Versicherung gekommen ist. Ich wollte wirlich nichts böses und Ja ist hab es gepostet, das hätte ich nicht tun sollen - es tutr mirr leid.

    Nun so in beschis.sen läuft das manchmal, so ist es in dem FB-Fall auch gelaufen.

    Gut, die Party wurde abgesagt darum ist niemand hingegangen.
    Die Behörden haben nicht bei den Veranstaltern nachgefragt, wie die Planungen aussehen - warum auch?
    Die Erkenntnisse hat man einfacher durch Mitlesen der Kommunikation gewonnen.
    Die Veranstalter hätten von jedem vormals eingeladenen eine "ich komme nicht"-Mail vorlegen können - niemand hätte ihnen geglaubt.
    Die hätten ihre Facebookacounts vollständig löschen können - das Internet abmelden - ins Ausland auswandern.
    Nichts hätte geholfen, weil der Alarmknopf bereits gedrückt war.

    Und genau aus diesem Grund bin ich dafür, daß in dem Fall wo der Staat das Heft in die Hand nimmt, der Einzelne dagegen nichts mehr tun kann, der Staat auch die Zeche zahlt.

    Nicht mehr aber auch nicht weniger.
    Und das nicht nur im Fall von Facebook sondern generell, also aus Prinzip in allen Fällen wo er aus öffentlichem Interesse eine Ausnahmesituation erklärt oder so handelt als gäbe es eine solche Situation.




    ich könnte jetzt sagen ich darf ja eben nicht (dein Satz war auch zweideutig)
    Aber ich bin so fair, lediglich anzumerken, daß das Problem doch inzwischen darin besteht, daß es auf die Bombendrohung garnicht mehr ankommt. Das ist doch das Problem in der heutigen Zeit. Es genügt völlig sich zu erkundigen, wie so eine Bombendrohung eigentlich aussieht ...


    Stell dir vor: der eine simst "schei.ss Deutsche Bank" und der andere "stimmt, da müsste mal jemand ne Bombe reinwerfen." und das dann dummerweise in einer Zeit an einem Ort passiert, an dem die Lage etwas angespannter ist, sei es ob in Frankfurt schon mal eine Bombendrohung eingegangen ist oder im MD schon mal eine Party ausgewuchert ist, dann wird jemand hellhörig und es gibt eine Mitteilung "da könnte etwas sein." Das scheint schon zu reichen, das da was sein hätte können.

    Aber Nein ! Für das Auslösen eines Einsatzes mag das ausreichend sein - aber nicht als Begründung einer Zahlungspflicht.

    Niemand scheint sich mehr zu Fragen ob da überhaupt was war und wie groß die "Bedrohung" jemals war ob überhaupt zu irgend einem Zeitpunkt jemals jemand was böses vorhatte.

    Früher war das mal wichtig da musste das sogar bewiesen werden - das wird heute per Kostennote geregelt. Die Schuld erklärt das "Amt", weil die im Internet gelesen haben, das jemand gepostet hat, das es cool wäre wenn ...


    Mein Fazit:
    Der Staat hat schlicht zu viele Informationen. Bei deren Verarbeitung also Würdigung passieren Fehler und wenn daraus manchmal Kosten entstehen, weil auf einmal Militär- oder Polizeieinheiten völlig deplatziert in der Prärie landen, dann sind das Kosten, die die Allgemeinheit zu tragen hat und man sollte nicht versuchen sie durch "Es hätte sein können"- Konstruktionen irgendwo einzutreiben.
     
  4. Gag Halfrunt

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    Öffentliche Veranstaltungen sind mit den zuständigen Behörden abzusprechen. Wenn man das nicht tut, dann muss man eben damit rechnen, dass ein anderer den Aufwand "schätzt".

    So einfach ist das.

    Manchmal hilft es auch, vorher das Hirn einzuschalten.
     
  5. Martyn

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    Kostenrechnungen sind aber dafür da um die tatsächlich entstanden Kosten zu decken, und nicht um Exempel zu statuieren.

    Ob Ausschreitungen passieren oder nicht, hat ja nichts damit zu tun ob eine Veranstaltung gemeldet ist oder nicht.

    Falls man der Meinung ist das die Veranstaltung meldepflichtig gewesen sein, dann wäre das eine Ordnungswiedrigkeit und mit einem Bussgeld zu verfolgen.

    Aber dann sind die Einsatzkosten trotzdem nicht gerechtfertigt.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Wenn du eine Veranstaltung ordnungsgemäß anmeldest, bekommst du, entsprechend der Einschätzung der Gefährdungslage, Auflagen auferlegt. Kannst du diese nicht erfüllen, darfst du die Veranstaltung nicht ausrichten.

    Sofern es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, käme das noch hinzu.
    Selbstverständlich sind sie gerechtfertigt. Hättest du dich an die Spielregeln gehalten und die Veranstaltung angemeldet, wäre diese Einsatzkosten u.U. vermeidbar gewesen.

    Wenn du falsch parkst und der Wagen soll abgeschleppt werden, so hast du auch neben der Ordnungswidrigkeit die Kosten für das Abschleppen zu tragen. Selbst dann, wenn du den Wagen vorher noch weg fährst, aber der Abschlepper bereits unterwegs war.
     
  7. hopper

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    Äh, nein. Wieso? Ein Anmeldung (und Genehmigung) spart nur das Bußgeld für eine ansonsten fällige Ordnungswidrigkeit.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Nun, wenn der Veranstalter konkrete Informationen über die Form und den Umfang der Veranstaltung macht, müssen das Ordnungsamt und die Polizei nicht vom Schlimmsten ausgehen. Zudem bekommt der Veranstalter ja entsprechende Auflagen, die er zu erfüllen hat.

    Auf dieser Basis kann er dann entscheiden, inwieweit er die Veranstaltung in dem ursprünglich geplanten Rahmen ausführen möchte oder nicht.

    Unterm Strich dürfte eine durch den Veranstalter geordnete Veranstaltung weniger Kosten verursachen, als wenn nach Guerilla-Manier einfach aufgerufen wird und die Polizei dann mit 'ner Hundertschaft aufkreuzt. ;)

    Sinngemäß um beim Auto-Beispiel zu bleiben: Wenn du dein Auto ins Parkhaus stellst statt ins Halteverbot, sind die Parkgebühren günstiger als die Owi und das Abschleppen. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2013
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    Irrelevant. Wenn die Polizei mit Hundertschaft auftaucht, dann machen die das. Sowas entscheidet kein Ordnungsamt. Dass das weniger Kosten verursacht ist ein Gerücht. Die Kosten sind da reine Willkür - bzw. wegen der "Gebührenordnung" ist die Einsatzstärke reine Willkür. Die Abrechnung ist willkürlich, da die Polizei keine nachweispflichtige "Abrechnung" erstellen muss. 20 Polizisten, 1000 Einsatzstunden. An einem Samstag Abend. Das ganze geht ohne Gerichtsbeschluss, d.h. die Polizei prüft überhaupt nicht vorher, ob tatsächlich eine unerlaubte Veranstaltung stattfindet. Anonymer Fakeanruf um den Nachbarn zu ärgern reicht völlig aus, dass der über 7200 EUR Einsatz bezahlen muss.

    Den Spaß hab ich mir schon mal gemacht, da waren's aber nur so um die 1000 EUR für 2 Polizeieinsatzwagen und 1 Feuerwehrzug.
     
  10. FilmFan

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    :eek: :eek: