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218.000 € für Facebookparty

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 11. Februar 2013.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: 218.000 € für Facebookparty

    Dann ist es aber eine komplett geschlossene Veranstaltung - und das ist ja oft nicht erwünscht.

    Wenn man aber jetzt nicht nur seine engsten Freunde und Bekannten einladen will, sondern auch entferntere Bekannte, dann wäre das ein riesiger Aufwand, da erstmal alle Kontaktdaten zu ermitteln und individuelle Einladungen zu versenden.

    Wer eine Party organisiert weis wieviel Arbeit das schon so ist. Gerade im Privatbereich oder bei nichtkommerziellen Vereien oder auch bei Kleinunternehmen kommt man da schnell an die Ressourcengrenze.

    Konsequenz könnte dann nur sein das es garkeine Partys mehr gibt. Und das ist auch nicht erstrebenswert.
     
  2. Gag Halfrunt

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    Ja, und?
    Aha. Also weil du zu faul bist, soll der Steuerzahler am Ende für Schäden, Einsatzkosten, usw. bei möglichen Ausschreitungen aufkommen?

    Du hast da eine sehr interessante Rechtsauffassung.
     
  3. jukson

    jukson Senior Member

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    :confused:

    Eine Zahlungsplicht wird damit begründet das Ausschreitungen möglich waren? Man muss sich jetzt also auch schon gegen etwas versichern, das möglich gewesen wäre ?

    Überhaut der "Veranstalter" soll zahlen ...
    Veranstalter wovon? Von einer aufgrund eines Verbots nicht stattfindenden Veranstaltung ?

    Keine Veranstaltung - kein Schaden. Die Kosten sind hier hauptsächlich entstanden, weil die Bedrohungslage falsch eingeschätzt wurde - das kommt vor und wird immer wieder passieren - besser als man hätte die Lage unterschätzt.
    Damit das klar ist: ich will die Entscheidung, dort ein mit einem Aufgebot zu erscheinen garnicht in Frage stellen, aber ich bin doch der Meinung, daß die Kosten in dem Fall keinem Einzelnen auferlegt werden können.

    Falls jemand meldet, daß er einen Autounfall mit einem Mitbürger hat, "der aussieht wie ein Taliban" und daraufhin vorsichtshalber alle Grenzübergänge und Flughäfen geschlossen werden - wie sieht dann seine Rechnung aus ...


    Überlegt doch mal was es bedeutet, wenn dieses Prinzip sich durchsetzt:

    1. Ein Verein organisiert ein Fußballspiel.
    2. Fußballspiel wird verboten.
    3. Fußballspiel findet daraufhin weisungsgemäß nicht statt.
    4. Polizei überwacht die Telefongespräche der Dauerkartenbesitzer und die scheinen "sauer" zu sein.
    5. Polizei erscheint daraufhin vorsichtshalber, aber eben allein zum Termin.

    Der Verein und zwei Dauerkartenbesitzer, die den ursprünglichen Termin weiterverbreitet hatten und sich am Bahnhof verabredeten sollen zahlen.
    Neeee .... so darf es ja nun auch nicht laufen ...


    Ich bin dafür das zukünftig noch viel klarer zu regeln:
    Bei einem Verbot oder dem "Erkennen einer besonderen Bedrohungslage", dem Ausrufen des Katastrohen- oder Ausnahmezustands zahlt der Staat grundsätzlich und ohne Ausnahme die Zeche und zwar allein.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Wenn du zu einer nicht genehmigten Veranstaltung aufrufst und entsprechendes Gewaltpotenzial erkennbar ist -- ja.

    Du wirst lachen: Aber ich habe mich ausschließlich gegen Ereignisse versichert, die möglich wären.
     
  5. jukson

    jukson Senior Member

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    Gut ... der Lacher geht auf mich:D

    Ich formuliere es mal um. Die Zahlungspflicht (der Versicherung) sollte nur eintreten, wenn etwas passiert ist und nicht auch dann, wenn etwas möglich gewesen wäre.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das ist der Hammer, ne?

    Bislang habe ich mich nur versichert, weil ich jedes Jahr zwingend drei Unfälle baue und mindestens zweimal in mein Haus eingebrochen wird. :winken:

    Das jetzt schon die reine Möglichkeit ausreichen soll, war mir auch neu :eek:
     
  7. jukson

    jukson Senior Member

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    ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2013
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Also ich muss meine Versicherungsbeiträge auch dann zahlen, wenn nichts passiert. Keine Ahnung, wie das bei dir so ist.
     
  9. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    Sie werden aber ihr Leben lang zur Kasse gebeten, vorausgesetzt natürlich, daß sie jetzt im Erlernen und in der Ausübung eines Berufes noch einen Sinn sehen.
     
  10. jukson

    jukson Senior Member

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    Klasse, meinen Satz kann man tatsächlich so und so interpretieren.

    Au Backe ... es ist nicht mein Tag aber es ist sehr lehrreich.
    Es ist doch schwerer etwas eindeutig zu formulieren, als man denkt.


    Neue Formulierung:
    Die Versicherung, die du abschließt für den Fall, daß dir was passiert, zahlt dir nur etwas, wenn dir auch etwas passiert ist und nicht dann wenn es dir lediglich hätte passieren können, obwohl du die Versicherung zugegebenermaßen bereist abschließt nur weil dir etwas böses zustoßen könnte.

    Boa - jetzt müsste es gerichtsfest formuliert sein. Klingt aber genauso unverständlich wie dieses Kleingedruckte ... ich hoffe ich hab mich nicht noch mehr reingeritten:D