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20 Jahre alte DVB-S Anlage upgraden?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Dr.Eier, 9. Januar 2022.

  1. Millex

    Millex Gold Member

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    Und wenn nichts passiert dann ist deine Pflicht so viel Wert wie ein Sack Reiß der irgendwo in China umfällt. Was soll das denn für eine Pflicht sein, deren Einhaltung niemand, außer dem VDE-Verlag, interessiert, es sei denn der Sack Reis fällt zufällig einen auf den Kopf...
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  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Ob jemand einen Sack Reis mit ß oder s schreibt, ob der in China umfällt oder nicht und ob ein normunkundiger User seine Begründungen von Beitrag zu Beitrag umstellt oder nicht, kümmert mich weniger als die Frage ob ich mit Jahrgang 1945 noch einen vom aktuellen Zaren im Kreml angezettelten Krieg erleben muss.

    Dieses Zwiegespräch hat einen vorhersehbaren Verlauf genommen und auch wenn es eigentlich zu spät ist, ziehe ich die jetzt die Konsequenz bevor du noch bei Adam und Eva landest.
     
  3. Millex

    Millex Gold Member

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    Wenn dir die Argumente ausgehen suchst du in der Rechtschreibung nach Antworten...
    Tolle Strategie, aber ich habe Legasthenie, würde ich nicht alle meine Beiträge durch eine Rechtschreibprüfung im PC korrigieren lassen könntest du sie vielleicht gar nicht lesen.
    Warum sollte Rußland einen Krieg anfangen? Das Säbelrasseln höre ich eher auf der anderen Seite die unter Trump die Globalisierung aufgegeben hat und wieder angefangen hat kleinstaatlich zu denken und zu handeln.
     
  4. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Rechtschreibfehler kommentiere ich gewöhnlich nicht. Das ist mir genervt herausgerutscht und war weder Taktik noch Strategie. Dass ich von meiner Praxis abgewichen bin bedauere ich, ebenso den OT-Schlenker zum "Zaren".

    Falls der TE noch Fragen hat was bei der Antennenverlegung normativ zu beachten ist, stehe ich zur Verfügung. Meine Argumente habe ich genannt auch wenn sie nicht jeder verstehen kann oder will.
     
  5. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Wie wahr, zeigte sich doch @Millex schon früher gegenüber jedweden Argumenten resistent, wonach eine Missachtung der EN 60728-11 auch für den Privatmenschen ernsthafte Konsequenzen haben kann.

    Mein Versuch vom Mai 2018:
    Nun bedient sich @Millex ebenfalls Wikipedia:
    Auf der von @Millex verlinkten Seite heißt es weiter:
    Das mag auf den ersten Blick wie ein Freibrief klingen, sich, übertragen auf die Thematik in diesem Thread, nicht um Antennen-Blitzschutz kümmern zu müssen. Schaut man aber nach, was sich unter der Quellenangabe [1] verbirgt, wird schnell das Gegenteil klar: Vereinfacht und verkürzt lese ich ein BHG-Urteil so, dass Freiwilligkeit in diesem Fall meint, dass sich der Käufer einer Immobilie nicht mit den Mindestanforderungen einer DIN-Norm begnügen muss, nachdem ihm vom Unternehmer zunächst ein über diese Mindestanforderung hinausgehende Leistung zugesagt wurde.



    Das alles wurde hier von @Dipol bereits thematisiert. Daher wollte ich mich zunächst nicht selbst beteiligen. Hiermit habe ich das jetzt doch gemacht, auch wenn das so etwas war, wie Eulen nach Athen zu tragen. Mit Blick auf Dritte (= meine Adressaten) schien es mir aber angebracht, durch meine Positionierung die Gewichtung auch quantitativ in die mMn einzig sinnvolle Richtung zu verschieben.
     
  6. Millex

    Millex Gold Member

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    Und wieder wurde ein Tread in diesem Forum von den Erdungspflichtologen okkupiert.
    Früher gab's hier in der BHG Blumenerde, hat also auch was mit Erdung zu tun, ganz in Gegensatz zu dem was du da verlinkt hast, da finde ich das Wort nicht.
     
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Jo, echte Frechheit bei einer Antennenversetzung sogar "Blitzschutz" zu erwähnen: :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2022
  8. Millex

    Millex Gold Member

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    Du willst jetzt ernstlich behaupten daß nach deiner Norm die Möglichkeit besteht daß für Sat-Antennen Blitzschutz vorgeschrieben ist und für Solaranlagen auf den gleichen Dach nicht?
     
  9. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Legasthenie und Demenz hängen doch nicht zusammen, oder? Gerade mal eine Seite zurück hast du in deinem Beitrag #29 eine Antwort von mir sogar zitiert aber die schon wieder vergessen?

    Der Fakt, dass
    • Blitzschutzsysteme für ganze Gebäude nach LBO nur für bestimmte Gebäude gefordert sind;
    • aber nach IEC 60728-11, nationale deutsche Klassifikation DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1), Außenantennen nur in bestimmten Fasssadenbereichen von blitzstromtragfähiger Erdung (meinetwegen nenn es Blitzschutzerdung) nach Klasse H = 100 kA befreit sind;
    • diese Norm aber ausschließlich für Antennen gilt;
    • für PV-Anlagen jedoch DIN VDE 0100-712 und DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Beiblatt 5,zuständig sind,
    ist im DF und anderen Foren in hunderten von Threads nachzulesen, es sei denn der Autor ist genauso ahnungslos und gleichzeitig rechthaberisch wie du.

    Hab Erbarmen und hör bitte auf mit deiner profunden Ahnungslosigkeit die Foren-Nervensäge zu machen und befasse dich entweder endlich mal mit Fakten oder befolge bei Themen, von denen du keinen blassen Schimmer hast, das Motto von Dieter Nuhr.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2022
  10. Millex

    Millex Gold Member

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    Und wie hieß noch mal die staatliche Behörde die die "Erdungspflicht" überwacht? VDE-Verlag?
    Du haust hier Erdung und Blitzschutz wild durcheinander was soll dieses Verwirrspiel? Aber wenn dich das so sehr belastet dann nehme ich mal Rücksicht auf dein Alter und verlasse den Tread.