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20 Euro Abos bei EBAY

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von aleks, 12. Dezember 2005.

  1. fcsh

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    AW: 20 Euro Abos bei EBAY

    Nee, ist mir zu blöd, und ich will gar nichts mit diesen Leuten zu tun haben, sonst würde ich's vielleicht tatsächlich machen.

    Der Verkäufer hat übrigens tatsächlich schon bei anderen Auktionen Erfolg gehabt und wenn man die Bewertungen anschaut waren die "Käufer" auch noch zufreiden. Allerdings wurde eine andere Auktion scheinbar von Ebay entfernt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2005
  2. ClubJBZ

    ClubJBZ Junior Member

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    AW: 20 Euro Abos bei EBAY

    Wäre vielleicht eine Idee mit dem Kaufen von Nichts!

    Eine Andere wäre eventuell, selbst bei Ebay das selbe anbieten für 1 Euro im SofortKauf. Es werden potentielle Käufer eher beim 1-Euro-Angebot zugreifen, als für das selbe 5 oder mehr Euro ausgeben.
     
  3. chris0584

    chris0584 Neuling

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    AW: 20 Euro Abos bei EBAY

    Nur ein paar "juristische Hinweise", weil das hier vorher diskutiert wurde:

    Strafrechtlich verfolgbar bedeutet, dass es einen Tatbestand gibt, der ein konkretes Verhalten - hier den Verkauf von Premiere-Gutscheinen trotz Untersagung - unter Strafe stellt.

    Einen solchen kann ich nicht finden (was nicht bedeutet, dass ich das Verhalten gutheiße). Wenn im Gutschein (bzw. im Vertrag) steht, dass die Weitergabe untersagt ist, dann ist das eine privatrechtliche Vereinbarung, die keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Wäre schon merkwürdig, wenn wir in irgendeinem kleinen Kaufvertrag eine Vertragsstrafe von 5 Jahren Gefängnis festlegen und der Staat diese dann durchsetzen müsste, oder?

    Betrug ist m.E. schwierig: Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, was sodann zu einem Vermögensschaden bei dem Getäuschten führt, müsste jedesmal nachgewiesen werden. Sofern der Anbieter aber nur den Gutschein zum Verkauf anbietet, ist darin keine (relevante) Täuschung erkennbar.


    Anders sieht es dann zivilrechtlich aus. Da kann dann derjenige, der einen Vertrag geschlossen hat, schadensersatzpflichtig sein, wenn er sich nicht an diesen hält. Lade ich mir aber nur ein Formular aus einem Forum runter, dann habe ich weder mit RBC noch mit premiere irgendeinen Vertrag geschlossen; ergo kann ich auch diesen auch nicht brechen.

    Soweit ich das sehe, ist der Verkauf bei ebay also (meistens) rechtlich kein Problem.


    Und moralisch? Naja, ohne ebay wäre ich z.B. nie auf dieses 20 EUR Angebot gekommen und hätte mir evtl. ein viel teureres Angebot direkt von premiere geholt. Insofern hat der "Erwerb" eines solchen Gutscheins bei ebay schon einen gewissen Gegenwert.

    Andererseits kann sich jeder mit einigermaßen Verstand denken, dass es diese Gutscheine wohl auch noch woanders kostenlos geben könnte und danach suchen (so wie ich das dann gemacht habe :) ).
     
  4. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

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    AW: 20 Euro Abos bei EBAY

    Strafrechtlich wäre m.E., wenn überhaupt, tatsächlich nur ein Betrug das mögliche Delikt. Und ich denke, dass man zumindest im Bezug auf den späteren Abonennten, sprich den Käufer des Gutschein, mal darüber nachdenken könnte.

    Und ein Betrug evtl. zwischen Verkäufer und Käufer, aber m.E. sicher nicht zwischen Verkäufer und Premiere.

    Zivilrechtlich sieht die ganze Geschichte anders aus, da teile ich deine Meinung teilweise. Man könnte jedenfalls immer noch seitens Premiere auf Unterlassung klagen ... Und das könnte in der Tat funktionieren,

    Oder den Vertragspartner wie RBC dazu anhalten, das alles genauer zu überprüfen oder die eigenen Mitarbeiter genauer prüfen lassen ...
     
  5. Tycho

    Tycho Senior Member

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    AW: 20 Euro Abos bei EBAY

    'kh_telcom_kommunikationstechnik' müsste allerdings auch wirklich Angst haben. Immerhin nutzen die zur Zeit immer noch rechtlich geschützte Bilder aus Filmen und/oder von Firmen in ihren Auktionen (z.B. @ http://cgi.ebay.de/Premiere-Komplet-ABO-20-EUR-mtl-EINMALIG_W0QQitemZ5843053074QQcategoryZ112066QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem ). Darüberhinaus haben die ebenfalls jedes Bild mit einem '© KHTCOM' versehen (auch wenn bei manchen noch das Original-© zu erkennen ist).
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2005
  6. chris0584

    chris0584 Neuling

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    AW: 20 Euro Abos bei EBAY


    Hm, hört sich gut an; ich sehe das in etwa so:

    - Käufer des Gutscheins zum Nachteil von Premiere: Wenn der Käufer nicht weiß, dass der Gutschein nur für bestimmte Personengruppen gedacht ist, liegt kein Betrug vor.

    Verwendet der Käufer dagegen einen Gutschein, bei dem er fälschlich vorgibt Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens etc. zu sein, so macht er sich strafbar - er täuscht und fügt Premiere einen Vermögensschaden zu.

    - e-bay Verkäufer zum Nachteil des Käufers: M.E. kein Betrug (s.o.)

    - e-bay Verkäufer zum Nachteil von Premiere: Das ist eigentlich ein spannender Fall, wenn der Käufer nicht weiß, dass er den Gutschein eigentlich nicht verwenden darf (weil er nur für eine bestimmte Personengruppe "zugelassen wurde"). Hier könnte der Käufer das im Tatumstandsirrtum befindliche "Werkzeug" des ebay-Verkäufers sein, dieser sich also wegen Betrugs in mittelbarer Täterschaft zum Nachteil von Premiere strafbar machen; allerdings ist fraglich, ob der ebay-Verkäufer wirklich einen Vermögensvorteil für seinen Kunden will - letztlich dürfte seine Strafbarkeit wohl an der fehlenden "Unmittelbarkeit" im subjektiven Tatbestand scheitern.

    Eigentlich ein sehr lustiger Fall - was das Leben so bereithält, man will's nicht glauben :eek:
     
  7. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

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    AW: 20 Euro Abos bei EBAY

    Das wird bei den bisherigen Gutscheinen, sei es F&F, RBC oder dergleichen fast immer auffallen, weil es meistens irgendwo einen Punkt gibt, wo man Daten eintragen sollte, die man nicht hat. Da kann man das sehr einfach erkennen, dass man eben nicht dazu gehört. Und Unwissenheit schützt auch vor Strafe nicht, wobei natürlich eine Täuschungsabsicht vorliegen muss.

    Im Ergebnis denke ich wird schon klar sein, dass du den Gutschein nicht verwenden darfst in den meisten Fällen.

    Aber das ist ja alles pure Theorie und ich denke mal wenn überhaupt wird es da eher um zivilrechtliche Fragen gehen, weil damit kann Premiere ja noch Kohle machen ;-) ...

    PS: Wievieltes Semester ?
     
  8. chris0584

    chris0584 Neuling

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    AW: 20 Euro Abos bei EBAY

    Das sieht das Strafrecht aber anders, oder? Wenn der Käufer nicht weiß, dass er Premiere täuscht, schützt ihn seine Unwissenheit auf jeden Fall (§ 16 StGB), allerdings dürfte er es schwer haben "unwissend zu bleiben" (die Frage, ob seine Unwissenheit vermeidbar ist, stellt sich dagegen nur, wenn er glaubt, andere Leute zu betrügen wäre in Ordnung, § 17 StGB).

    Fazit: Unwissenheit schützt (zum Glück) doch vor Strafe ;-)

    PS: Fast fertig.
     
  9. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

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    AW: 20 Euro Abos bei EBAY

    Ja, klar ... Grundsätzlich hast du Recht bzgl. des Strafrechts.

    Der Punkt ist hier - ich kann mir kaum vorstellen, wie man da unwissend bleiben soll, wenn der Gutschein klar darlegt, wer ihn benutzen kann ;-)

    PS: Dann mal viel Glück...