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2 Fragen zu Ebay

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Master-D, 3. Januar 2009.

  1. Anzeige
    AW: 2 Fragen zu Ebay


    Garantien und deren Bedingungen sind freiwillige Leistungen des Herstellers/Verkäufers. Solange keine gesetlichen Gewährleistungsbestimmungen verletzt werden, können die auch grundsätzlich die Bedingungen diktieren.;)
     
  2. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Sony (SCEE / Sony Computer Entertainment Europe) gibt auf Konsolen nur ein Jahr Garantie.
    Das betrifft auch die Playstation 3.
    Wenn das Gerät schon ein Jahr alt sein sollte, hat sich das erledigt.
    Es besteht dann nur noch der zweijährige Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler.
    (wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist das aber ein zahnloser Tiger)
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Diese "freiwilligen" Leistungen sind aber dann Bestandteil des Kaufvertrags und unterliegen sehr wohl gesetzlichen Bestimmungen.
    Wie oben bereits ausgeführt bezweifel ich sehr stark, dass es statthaft ist, eine solche Leistung nur auf den Erstbesitzer zu beschränken.

    Gag
     
  4. AW: 2 Fragen zu Ebay

    Warum nicht?
    Ich verletze damit keinerlei gesetzliche Gewährleistungsansprüche.
     
  5. theheaker19

    theheaker19 Junior Member

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    das stimmt doch eer verlezt doch keine
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Davon spricht auch niemand. Blättere einfach mal zurück, da habe ich das schon erläutert.
    Da die Garantie Bestandteil des Kaufvertrags ist, muss man diese Leistung eigentlich auch weiter verkaufen bzw. an einen neuen Eigentümer übertragen können.
    Aber offensichtlich scheint das allgemein kein wirkliches Problem zu sein, sonst gäbe es schon längst ein Gerichtsurteil dazu.
    Hast du eigentlich abgesehen von diesen aussagelosen Einzeilern überhaupt nichts konstruktives zu diesem oder irgend einem anderen Thread beizutragen?
     
  7. AW: 2 Fragen zu Ebay

    Warum muss das ein privater Verkäufer/Endkunde können?
    Garantien sind freiwillige Leistungen über gesetzliche Bestimmungen hinaus.
    Wirksam zwischen den Partnern des unter Umständen ersten Kaufvertrages.
    Ganz einfach.

    Wozu auch, es ist schlicht und ergreifend im Rahmen unserer Gesetze
    unstrittig.


    Zweizeiler, falls es mit dem Zählen hapert.

    Welchen irgend anderen Thread deines Forums meinst du so im speziellen?
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Weil du in Deutschland das Recht hast, dein rechtmäßig erworbenes Eigentum jederzeit an andere zu verkaufen oder zu übertragen kannst.

    Mit den Software-Lizenzen ist das ja dasselbe. Da haben die Hersteller auch versucht, den Verkauf von Gebraucht-Lizenzen zu verhindern, was jedoch vor Gericht nicht Bestand hat.
    Du schließt keinen separaten Garantievertrag ab, sondern die Garantieleistung ist Bestandteil der erworbenen Sache. Daher muss man dies auch entsprechend weitergeben können.

    Und nochmal: Mit den "gesetzlichen Bestimmungen" hat das nichts zu tun. Auch mit "freiwilligen Leistungen" hat das nichts zu tun. Wenn dir beim Kauf diese "freiwillige" Leistung zugesichert wird, dann ist das bindend. Der Hersteller/Händler kann dann keinen Rückzieher mehr machen.
    Anscheinend nicht.
    Ich fürchte, bei dir hapert es eher am Erinnerungsvermögen, wie du eigentlich heißt... Oder warum fühlst du dich angesprochen?

    Gag
     
  9. AW: 2 Fragen zu Ebay

    Falsches Fenster erwischt, kommt von zu vielen Accounts hier.:eek:

    Aber Spaß beiseite.:)

    Garantien halte ich nicht für frei übertragbare Forderungen, ad hoc fallen mir auch diverse Ticketformen des ÖPNV ein.
     
  10. pschorr

    pschorr Gold Member

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Zu Frage 1 : Ich durfte bei ebay auch kein FReeX-TV Modul anbieten. Obwohl diese von gewerblichen Verkäufern immer geduldet werden.

    Zu Fage 2 : Du schickst einfach den Rechnungsbeleg mit. Sagst dem Käufer noch wo Du das Ding her hast. Und fertig.