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1und1 Kündigung, was ist mit der Nachmieterin?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Raymus, 29. Juni 2011.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: 1und1 Kündigung, was ist mit der Nachmieterin?

    Vom neuen Anbieter wirst Du nur zu hören bekommen, dass man derzeit nichts machen kann, da der Port nicht frei ist. Der hat keine Möglichkeit, irgend etwas dagegen zu unternehmen.
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: 1und1 Kündigung, was ist mit der Nachmieterin?

    Sonderkündigung wegen Eigenbedarfs?
    Da wär ich ja ganz stur, raus aus der Wohnung und 1&1 zurück gelassen.
     
  3. Raymus

    Raymus Platin Member

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    AW: 1und1 Kündigung, was ist mit der Nachmieterin?

    Ich habe den Vertrag damals nicht geschlossen sondern auch nur "übernommen", aber das ist ja egal, bedeutet ja dasselbe. Ich hätte mir sonst wahrscheinlich einen Anbieter mit monatlicher Kündigungsfrist gesucht. Ich kann ja nichts dafür, dass sich der Vertrag ungünstigerweise genau zum 1. März um ein Jahr verlängert hat und ich einen Monat später die Kündigung der Vermieterin erhalte. Sowas ist ja an sich alltäglich. Ich sehe es ja auch zu 100% ein, dass ich verpflichtet bin, 1und1 ihr monatliches Geld wieter zu zahlen, was ich ja auch mache, verstehe nur nicht, wieso sie dann den Port nicht freimachen. Ich meine ich kann im Supermarkt ja auch einen Joghurt kaufen und dann gleich hinter der Kasse in den Müll werfen...kann mich ja keiner zwingen, den mit nach Hause zu nehmen. Ich bin ja keiner der dann irgendwelche rechtlichen Spielchen beginnt und sagt er zahlt nicht mehr weil die Leitung tot ist, obwohl er das wollte. Ich wollte das 1und1 ja auch schriftlich geben, dass ich weiter zahle obwohl mir bewusst ist, dass ich ab dem 1. August keine Gegenleistung erhalten würde.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: 1und1 Kündigung, was ist mit der Nachmieterin?

    Lechuks Einwurf ist gar nicht mal so dumm. Deine Vermieterin hat dir wegen Eigenbedarfs gekündigt - dann soll sie auch für die Kosten aufkommen, zumindest für die Umzugsgebühr. Ich würde ihr auf jeden Fall mal klar machen, dass sie ansonsten für die nächsten Monate auf einem belegten Port sitzt.

    Es ist ja offensichtlich nicht so, dass Du aus der Wohnung rauswolltest.
     
  5. r123

    r123 Guest

    AW: 1und1 Kündigung, was ist mit der Nachmieterin?

    Da der TE aber (unverschuldet) gekündigt wurde und den Mietvertrag nicht selbst gekündigt hat, kann er sich m.E. das Geld bis zum Vertragsende von dem Vermieter zurückholen.
    Einen Umzugsservice muss er keinesfalls bei 1 & 1 buchen. Wenn der Vermieter das wünscht, damit der Port freigegeben wird, kann er den TE bitten und der TE kann(!) dies machen. Ich würde mir dann aber vom Vermieter schriftlich zusichern lassen, dass er die Kosten für den Umzugsservice trägt.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: 1und1 Kündigung, was ist mit der Nachmieterin?

    Das kann sicher so sein, ich hab das ja auch vorgeschlagen.

    Nur ist eben 1&1 zu nichts verpflichtet. Wenn die auf die Erfüllung des Vertrags bestehen, hat man da erst mal keine Chance.

    Und 1&1 ist ja nicht der einzige Anbieter, der das so handhabt.