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18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 14. August 2010.

  1. SvenC

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  2. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

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  3. ach

    ach Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Das war ja gar nicht der Kern deiner und meiner Aussage der letzten Post:rolleyes:

     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Ja, diese Ignoranz seitens Sven ist echt anstrengend. [​IMG]
     
  5. ach

    ach Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Beim Verfälschen von Aussagen hört der Spaß auf. Antworte doch ganz normal mit deiner Version. Da kannst du gerne austeilen - damit habe ich kein Problem. Nur falsch zitieren geht nicht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Oktober 2010
  6. SvenC

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Hol dir mal den Duden raus und suche nach dem Wort
    "beschränkt".*
    Solltest Du Dir etvl. etwas genauer durchlesen.

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    *bezieht sich auf GG Artikel 8 Absatz 2
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2010
  7. Gag Halfrunt

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Ja, blöd, wenn man in seiner Argumentationslinie so beschränkt ist wie du, indem man nur bereits widerlegte Argumente stoisch wiederholt bzw. anderen falsche Behauptungen unterstellt.

    Du darfst auch gerne zum Thema "Nötigung" Stellung nehmen, das ich dir zum wiederholten Mal erklären muss und du immer wieder mit irgendwelchen auf der Wiese sitzenden Leuten kommst.
     
  8. Gag Halfrunt

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    beschr?nken übersetzung beschr?nken definition beschr?nken Wörterbuch

    Und?

    Damit sollte doch erklärt sein, dass es kein unbedingtes Recht auf Versammlung gibt. Was willst du denn?
     
  9. SvenC

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

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  10. SvenC

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Mach Dich doch über Absatz 2 doch eiiiinmal kundig, bevor Du wieder damit ankommst.
    Selbst Absatz 2 ist geschützt durch das GG und kann unter GANZ besonderen Umständen zum Einsatz kommen. Eine Demo ist grundsätzlich erlaubt, auch eine Demo unter freien Himmel, wenn sie Auflagen erfüllt, die dazu da sind um Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. DAS hat aber nix mit dem Artikel 8 unseres GGs zu tun. Ist das nur so schwer zu verstehen?
    Eine präventive Verhinderung einer angemeldeten Demo kann man nur über die Gerichtsinstanz erzwingen! Was meinst Du, warum man Naziaufmärsche kaum unterbinden kann? Wie oft soll ich das eigentlich noch wiederholen?
    Alles andere hat was mit der Verhältnismäßigkeit zu tun (also das Auflösen). Aber das wiederholte ich bereits zum 100. Mal.

    *immer im Tenor einer FRIEDLICHEN Demonstration!
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2010