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18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 14. August 2010.

  1. ach

    ach Guest

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Was das betrifft, bist du unerreichbar. ;) Der Rest stimmt ;-)
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    q.e.d.
     
  3. ach

    ach Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Ein Beweis, dass es nicht möglich ist, dich, was das Obige betrifft, zu erreichen?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Oktober 2010
  4. manitoba

    manitoba Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Wie kindisch willst du eigentlich noch werden? Nirgendwo stand geschrieben, dass der betreffende Polizist bei dem Einsatz zugegen war. Seine Aussage soll nur die Indizienkette unterstützen, die den Polizeieinsatz in Stuttgart als illegal bezeichnet.
    Nebenbei offenbarst du ein bedenkliches Demokratie- und Rechtsverständnis, wenn dich der grundsätzliche Inhalt dieser Aussage nicht einmal stört. Für dich scheint es also vollkommen in Ordnung zu sein, wenn Bürger durch rechtswidrige Methoden an der Ausübung ihrer Grundrechte gehindert werden. Dabei reitest du doch immer auf selbigen herum, wenn es um deine Rechte geht und du Rauchern ein Ei ans Schienbein nageln möchtest. :rolleyes:
    Wer bisher noch nicht bemerkt hat, wie kleingeistig du bist, wird es spätestens an dieser Stelle tun.

    Nachdem es offenbar deine Zustimmung findet, dass beamtete Provokateure eingesetzt werden, um politisch mißliebige Demonstrationen "auflösen" zu können, ist es überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, warum du wie ein bockiges kleines Kind darauf beharrst, dass es in Stuttgart eine Ausnahme von der Regel gegeben haben soll. Dabei liegt es klar auf der Hand, jedenfalls für normal denkende Menschen, dass die Argumentationskette der Polizei, die du dir zu eigen machst, so albern wie löchrig ist.
    Da führt uns die Polizei ein von ihr selbst gefertigtes Video vor, in dem ein Pfeffersprayer gezeigt wird, der nach Polizeiangaben der Auslöser für den massiven Gewalteinsatz der Polizei gewesen sein soll. Wenn alles so eindeutig ist, bestand keine Notwendigkeit, das Video durch Schwärzung des Zeitbalkens zu manipulieren. Ich bin so böse und frage, was die Polizei wohl zu verbergen hat? Möglicherweise den Umstand, dass der zu diesem Zeitpunkt rechtswidrige Hilfsmitteleinsatz längst im Gange war, als der Sprayer auf der Bildfläche erschien?
    Wie dem auch sei, das Video zeigt also eine Person, der eine ganze Reihe von Straftaten angelastet werden können, u.a. Verstoß gegen das Waffenrecht und daraus folgend versuchte gefährliche Körperverletzung. Trotzdem sieht die zuständige Staatsanwaltschaft keine Veranlassung, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, obwohl - und jetzt wird es spannend - beides Offizialdelikte sind und es nach StPO zwingend ein solches geben muss, sofern Polizei und/oder Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erlangen. Da das Video von der Polizei selbst stammt, wird man diese Kenntnis nicht betreiten können. Und nun soll ausgerechnet jener Mensch, der angeblich Auslöser jeglicher Eskalation war, straffrei davonkommen? Das ist in sich nicht schlüssig. Und: Was bewegt einen Staatsanwalt, hier knallhart das Recht zu beugen?
    Die Beantwortung jener Frage führt uns endlich wieder zurück zum Thema , trotz deiner dauerhaften Bemühungen, den Thread von diesem zu entfernen, indem du ständig sinnlose Nebendiskussionen eröffnest.
    Es wäre nämlich zu klären, ob es tatsächlich im Interesse der Allgemeinheit war, was da am 30.9 in Stuttgart ablief.
    Wer verfolgte wessen Interessen?
    Wem nützt das Projekt?
    Wem schadet es?
    An diesen Themen kannst du dich mal abarbeiten, wenn deine Motivation zu mehr reicht, als nur den Gesprächsfaden zu stören.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Oktober 2010
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Da nichts von dem, was du mir da unterstellst, der Wahrheit entspricht, ist es auch nicht notwendig, darauf im einzelnen zu antworten.

    Deine Antwort ist ein Paradebeispiel für das Verhalten, dass ich eben gerade noch zwei Beiträge zuvor skizziert habe: das Schwarzweißdenken der S21-Gegner hier. Wer nicht für uns ist, ist gegen uns.
     
  6. offenbach

    offenbach Silber Member

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Gestern abend sind die S21-Gegner durch den Stuttgarter HBf marschiert, als ich nach Hause fuhr, mit Vuvuzela, Trillerpfeiffe, ohrenbetäubendem Gegröhle. Offensichtlich hat hier schon längst ordinäres Verhalten die Oberhand, angeführt von der Dagegen-Partei, trotz Heiner Geißler.
     
  7. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Du unterstellst doch, dass es ein Polizist war.

    Wie kommst du dann bloß auf die Idee, dass ein Polizist im Dienst gegen das Waffengesetz verstoßen könnte? Oder absichtlich einen anderen Kollegen verletzten wollte?

    Falls es ein Polizist war, wirst du keinen Staatsanwalt finden, der gegen ihn ermittelt. Dazu muss die Polizei dem Staatsanwalt allerdings sagen, dass es ein Polizist war. Aber dazu später mehr.

    Statt jetzt auch noch dem Staatsanwalt Rechtsbeugung vorzuwerfen, solltest du ihm dankbar sein, dass seine Untätigkeit das einzige Indiz dafür sein könnte, dass es ein Polizist war. Das ist aber reine Mutmaßung, kein Beweis.

    Das ist beileibe nicht der einzige Beitrag in diesem Fred, in dem ich feststellen muss, wie blind Emotionen so manchen sogar für die eigene Logik machen können.

    Wer aber blind für Logik ist, kann auch nicht sehen, dass es vielleicht doch nur ein ganz normaler Demonstrant war und der Staatsanwalt dem einfach mehr Rechte zubilligt und, falls kein Polizist durch das Spray verletzt wurde, wegen Geringfügigkeit kein Ermittlungsverfahren eröffnet.

    Tatsache ist, dass beides möglich ist.

    Willst du dich dem etwa verschließen? Und wäre dies nicht genau das, was du Gag vorwirfst?

    ---

    Und nun spinnen wir den Faden mal emotionslos weiter ...

    Ich schrieb bereits, dass man dem Polizisten stattdessen eventuell Strafvereitelung im Amt vorwerfen könnte.

    Dafür sind aber alle 3 der folgenden Voraussetzungen gleichzeitig zu erfüllen:

    1) Der Staatsanwalt hat kein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, weil er davon Kenntnis hat, dass es ein Polizist war.

    2) Der Bediener des Wasserwerfers oder sein Einsatzleiter werden auch tatsächlich wegen Körperverletzung angezeigt

    3) Die Handlung des Polizisten musste den Zweck haben, die Körperverletzungen an den Demonstranten, sprich den Einsatz der Wasserwerfer nachträglich zu rechtfertigen.

    Gerade Punkt 3 ist dann aber - hier in der Diskussion - besonders kritisch zu sehen. Hier argumentiert man nämlich mal so und mal so, gerade wie es im Moment am Besten passt. Mal hatte er mutmaßlich die Aufgabe, gewalttätige Auseinandersetzungen zu provozieren, und ein anderes mal mutmaßlich die Aufgabe, den Wasserwerfereinsatz nachträglich zu legitimieren.

    Für ein Motiv von beiden müsst ihr euch schon mal entscheiden. Wenn das Motiv nämlich Provokation war, ist die Voraussetzung für Punkt 3) nicht erfüllt und der Staatsanwalt wird weder wegen Strafvereitelung gegen den Polizisten ermitteln, noch wegen sonst irgendwas.



    Und deswegen schrieb ich bereits mehrfach, dass der Richter a.D. mit seiner Anzeige den einzig richtigen Weg beschreitet.

    Nur auf diesem Weg lässt sich eventuell klären, ob da tatsächlich ein Polizist am Werk war.



    Bis dahin ist der "Agent Provokateur" einfach nur eine von zwei Möglichkeiten. Und ja, als solcher wird er straffrei bleiben.

    Ob du oder andere das alles nun verstehen oder nicht, ist mir ab sofort egal.

    Hauptsache, ihr seid dabei glücklich, euch möglicherweise für recht lange völlig sinnlos in eure Wunschgedanken zu vertiefen. An irgendwas muss man sich ja festhalten können, wenn man unbedingt an anderen Diskussionsteilnehmern herumnörgeln will.

    Und so etwas kommt gar nicht gut, wenn du selbst auch nur einigermaßen Ernst genommen werden willst.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Oktober 2010
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Ich bewundere deine Geduld.

    Mir ist aber meine Zeit mittlerweile zu schade, mich gegen falsche Unterstellungen zu verteidigen.
     
  9. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Oh my God.:eek::eek:
    Noch ein Befürworter der Stuttgart-Randale - mit dem gesegneten Wortwitz eines Anrufbeantworters, dessen Eloquenz und Verbalisierungskunst sich auf stumpfe ideologisch geprägte Mehrzeiler beschränkt.

    Solchen Leuten, die hier andere Member als kleingeistig bezeichnen, müsste man eigentlich jenseits der (Board) Netiquette einen Nasenring verpassen.
    Bei dumpfen Ideologen ist das aber nicht nötig.
    Die sind schon mit nem Nasenring auf die Welt gekommen.

    Dein
    A r i s t o t e l e s
     
  10. manitoba

    manitoba Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Bisher war ich der Ansicht, du würdest dich wenigstens in der Nähe von Fachkenntnis bewegen. Aber dieses hier beweist das Gegenteil.
    In §224 StGB z.B. fehlt der Antragsvorbehalt, ergo ist es ein Offizialdelikt und nach §160 StPO wäre ein Ermittlungsverfahren zwingend zu eröffnen gewesen. Auf Nichtkenntnis kann sich die Staatsanwaltschaft schlecht berufen, nachdem das Video von den Hilfsbeamten selbst gefertigt wurde. Offialdelikte unterliegen grundsätzlich einem hohen öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung. Eine Nichteröffnung des Ermittlungsverfahrens wegen Geringfügigkeit ist daher gar nicht zulässig.
    Ich werde dir hier nicht sämtliche Lehrsätze über Offizialdelikte nahe bringen, weil es erstens nicht zum Thema des Threads gehört und zweitens du dich der Mühe der Wissensaneignung selbst unterziehen solltest, bevor du dich zum Verteidiger von Polizei und Staatsanwaltschaft aufschwingst.