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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    In diesem fall, wurde aber nunmal passend zum gesetz geurteilt...
    Gegenteiliges könnten nunmal nur andere Urteile beweisen.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Mir ging es ja hauptsächlich um diesen Begriff "Erziehungsberechtigter", der ja wörtlich besagt, dass ausschließlich diese Personen das Recht haben, die Minderjährigen "zu erziehen".

    Soll heißen, dass selbst ein Lehrer kein Recht hat, erzieherische Maßnahmen (in welcher Form auch immer) zu verhängen.

    Des weiteren impliziert der Begriff "Berechtigung" ja, dass es sich hier um eine "Kann-Regel" handelt. Also ich darf/kann, wenn ich will, dieses Kind erziehen. Ich "muss" aber nicht. Und genau das halte ich für fatal. Die Eltern (bzw. die gesetzlichen Vertreter) müssen eine Pflicht auferlegt bekommen, diese Kinder zu erziehen. Und wenn sie diese Pflicht verletzen, dann müssen sie bestraft werden können. Momentan gibt es ja lediglich eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Und selbst die ist sehr schwammig.

    Denn was die "Berechtigung" angeht, so sehe ich es als eine gesellschaftliche Pflicht wiederum an, dass jeder seinen Teil dazu beiträgt, dass "unsere" Kinder so erzogen werden, dass sie sich als soziale Lebewesen in unsere Gesellschaft eingliedern können.

    Klingt jetzt ein bisserl verschwurbelt, aber letztlich meine ich damit eben: Die Eltern müssen sich um ihre Kinder kümmern und jedem anderen obliegt es, außerhalb des Wirkungskreises der Eltern sich ebenfalls um diese Kinder kümmern zu dürfen.

    Früher war das irgendwie selbstverständlich: Die "Oma" hat die Nachbarskinder ausgeschimpft, wenn sie irgendwelchen Unsinn gemacht haben.
     
  3. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ob die Gesetzte richtig angewendet wurde steht erst fest, wenn das Urteil rechtskräftig ist. ;)
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Auch dann eigentlich nicht.

    Aber klar sollte sein, dass wir hier nicht in der Lage sind, dies zu beurteilen. Wir kennen den Jungen nicht. Wir kennen den Tathergang nicht. Wir kennen sein Umfeld nicht. Wir kennen nichts außer den paar Brocken aus der Meldung.

    Dennoch maßen sich einige hier an, darüber urteilen zu können, dass das Urteil falsch sei.

    Bemerkenswert.
     
  5. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Hat er wohl, die Art und Weise steht da auf einem völlig anderen Blatt. Wobei ich Dir in der Art Recht gebe, dass die ihm/ihr zur Verfügung stehenden Mittel nicht immer ausreichend sind.

    Völlig richtig.
    Edit: So "völlig" wohl doch nicht. Der §171 StGB spricht von "Fürsorge- oder Erziehungspflicht". Es hapert dann wohl eher an der Umsetzung geltenden Rechts.

    Jaaaa, aber.... ;) Ohne das empirisch belegen zu können, aber ich glaube(!) es werden im Vergleich zur "Angst vor klagenden Eltern" mehr "Delikte" nicht "geahndet", weil es der Masse einfach mal schei.egal ist, was die "Blagen" anderer Leute so treiben. Und ganz ehrlich: Ich schließ mich da mit ein. Was soll ich mich mit anderen "Rotzlöffeln" auseinandersetzen, das Ergebnis ist gleich 0. In den meisten Fällen ist das auch ne Abwägung zwischen Aufwand und Risiko. Gerade hier in Berlin hat man bei ner "falschen" Aussage ab und an mal ein Messer im Rücken. Und ja, da ist mir meine Gesundheit lieber als das Wohlbefinden aller "Mitreisender", denen die zu laut gestellte Handy-Musik ebenfalls auf die Ketten geht. Kapitulation? Jo! Schuldig.
    Weicht jetzt aber vom Thema ab. Ich versuch's mal kurz und knapp: Allgemeingültiges "Erziehungsrecht" bedingt allgemeingültige Verhaltensnormen. Die sind aber (gefühlt) mehr und mehr aufgeweicht. Von daher find ich das nicht so prickelnd.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2012
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich neige dazu, Ansichten einfach mal masslos zu übertreiben, das verhilft einem manchmal zu einen etwas anderen Blickwinkel.
    In diesem konkreten Fall ist natürlich klar, dass es Menschen gibt denen im Affekt, wenn sie die Tat begehen, völlig egal ist wie hoch eine mögliche Strafe aussieht. Es mag aber auch andere geben, die sich der üblicherweise geringen Strafen durchaus bewusst sind, und auch durch dieses Wissen, ihre Hemmungen zunehmend verlieren.
    Es gab da vor Jahren hier ein Beispiel wo ein vierzehnjähriger andere krankenhausreif geschlagen hat, auf die Polizeiwache kam, verhört wurde, es wurden Personalien aufgenommen, und er konnte wieder gehen. Aus Protest hat er sich auf den nächstbesten Passanten gestürzt und den wieder krankenhausreif geschlagen, nur um die Polizisten zu ärgern, denen er ja direkt wieder gegenüber stand.
    Und weisst du was? Dieses Spiele hat der drei vier Tage lang fortgesetzt. Von Montag bis Mittwoch mussten so vier Leute ins Krankenhaus. Das Problem war dass es so schnell keine Verhandlung gab, keinen richterlichen Beschluss, und es gibt keine Untersuchungshaft für Minderjährige. Die Polizei konnte jedesmal nur die Tat aufnehmen, und ihn wieder wegschicken, und er fand es lustig sich jedesmal das nächste Opfer zu suchen.

    Vielleicht schrecken hohe Strafen ja nicht ab, aber wie wäre es wenn wir es mal umgekehrt formulieren:
    Vielleicht laden allzu geringe Strafen die Täter dazu ein ihre Tat zu wiederholen? Oder vielleicht laden allzu geringe Strafen auch andere dazu ein, es den Tätern nachzumachen?

    Ich kenne die Argumentation um die Höhe von Strafen, und ich weiß dass "Experten" die Meinung vertreten eine besonders hohe Strafe hätte keine zusätzliche Abschreckung. Aber ich meine diese Diskussion bezieht sich in den meisten Fällen auf die Frage der Todesstrafe oder Lebenslänglich, oder Fahrverbot oder Geld bei Verkehrsdelikten.

    Ich weiß jedenfalls nicht ob von diesem Urteil das richtige Signal an andere Jugendliche ausgeht. Sollte der fälschliche Eindruck "Ey Mann, du kannst andere voll kalt machen und wirst nicht betraft" sich jetzt auch nur bei einem einzigen Jugendlichen festsetzen, so kann das vielleicht den nächsten Toten bedeuten. :(
     
  7. Monte

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ach so. Es ist dir halt einfach zu mild. Ich dachte, das wäre eine Begründung wert. Wie will man das aber einschätzen, wenn man weder die genauen Umstände kennt, noch den Prozeß verfolgt, noch mit anderen Fällen vergleichen kann?
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Raubkopieren.
     
  9. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich glaube nicht das sich irgendwer, Jugendliche erst recht nicht, über die Folgen oder das Strafmaß vor der Tat überhaupt Gedanken machen.
    Manche glauben das härtere Strafen abschrecken.
    Unsere "Freunde" in USA zeigen das dem nicht so ist. :(
     
  10. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Raub ist eine schwere Straftat. :LOL: :(