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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Richtig. So sieht es aus. Und wenn er aber trotz der ganzen Strafen durch seine Eltern nicht gelernt hat und trotzdem so etwas wie jetzt dabei rauskommt, muss er eben vom Staat bestraft werden.

    Wieso dürfen Eltern für Schlagen (oder ähliches) Hausarrest geben und der Richter gibt für einen Mord (Meiner Meinung nach) 2 Jahre Freiheitsstrafe? Hier muss sich der Richter auch im Umfeld informieren. War das Kind schon auffälig? Wurden Strafen verhängt (durch wen auch immer)? Hat sich das Kind gebessert?
     
  2. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das Gericht hat hat vorliegend nicht für einen Mord bestraft.

    Für das Strafmaß ist aber entscheidend, welche Straftat das Gericht für erwiesen hält und nicht, ob es für jemand anderes ein Mord war oder nicht.

    Und nein: Ich finde die Strafe auch nicht angemessen. Trotzdem handelt es sich vorliegend m. E. eindeutig nicht um Mord.
     
  3. *scirocco

    *scirocco Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich hatte es ja schon aufgeschrieben: Der Vater würde sich bedanken, wenn er nach seiner Schicht zusammen mit seinem Sohn Sozialstunden schieben müsste.
    In einem hierachischen Familienstand würde sich das Kind sicherlich mehrmals überlegen, ob es eine Straftat begeht und somit die Eltern zwangsverpflichtet..
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Februar 2012
  4. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Aber das ganze wird nicht durchführbar sein, da es bei uns glücklicherweise keine Sippenhaft gibt.
     
  5. *scirocco

    *scirocco Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Du.. es gibt an jeder Baustelle das Schild "Eltern haften für ihre Kinder".
    Erklär mir mal bitte, warum dieses bei Sachgütern gilt und nicht bei Straftaten.. ;)
     
  6. Gag Halfrunt

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Eben. Und deshalb können die Kurzen machen, was sie wollen und die Eltern heben nur unschuldig die Hände. :rolleyes:
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das Schild ist ein zahnloser Tiger. Denn man muss den Eltern eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen. Auch muss der Betreiber der Baustelle nachweisen, dass er diese ausreichend gegen unbefugtes Betreten gesichert hat.

    Dies und anderes kann man übrigens in dem netten Büchlein "Lexikon der Rechtsirrtümer" nachlesen.
     
  8. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ja das ist leider so. Weiß auch nicht wie man es rechtlich sinnvoll gestalten könnte.
    Wir haben doch sicher ein paar Rechtskundige im Forum. Meldet Euch. :winken:
     
  9. *scirocco

    *scirocco Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    @Gag
    Das Buch hab ich nicht gelesen. Mach uns schlau. Wer zahlt dann bei evtl. Schäden..?

    @Ceraton
    Wenn von Schuld gesprochen wird, sei es vor Gericht oder auch gesellschaftspolitisch, tragen die Eltern keine Mitschuld, wenn es nicht gelingt, das Kind dahingehend zu erziehen, dass es das Gesetz achtet?
     
  10. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das Schild mit der Pauschalaussage "Eltern haften für ihre Kinder" ist totaler Unfug.

    Auch, wenn es tausendfach aufgehangen wird, bleibt es Unfug.
    Quelle: http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-2.html