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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das sind doch nur eine Hand voll Leute die diese Diebstähle begehen, für die ist sicher noch Platz. :D
    Warum die sich nicht abschrecken lassen? :(
    Verbieten und Einsperren ist nun mal typisch Deutsch um Probleme zu lösen. :eek:
     
  2. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Was schlägst Du denn vor? Einen 4-wöchigen Segeltörn durch die Ägäis, zusammen mit 3 Psychologen pro Patient? :rolleyes:
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Also kurze Haftstrafen für kleiner Vergehen halte ich durchaus für eine angemessene Erziehungsmaßnahme. Wichtig ist dabei, dass dies "zeitnah" geschieht, damit der Betroffene auch noch einen Bezug zu seiner Verfehlung hat.

    Wobei ich nicht glaube, dass der "Freiheitsentzug" da wirklich einen echten erzieherischen Wert hat. Vielmehr dürfte der Entzug von Fernsehen, Handy und Internet da wirken. ;)
     
  4. sunday2

    sunday2 Gold Member

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    u.a.
    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    @Gag: Da stimme ich dir voll zu. Es gab auch bereits Versuche mit einem Wochenendknast.

    Gerade bei Jugendlichen, die noch nicht zu den Hartgesottenen gehören, kann so etwas Wunder bewirken.

    Insofern könnte diese Art der Abschreckung bei Einmaltätern sicher häufig noch wirksam sein, sofern ihr Delikt so etwas zulässt.
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Was schlägst du stattdessen vor?

    Hand abhacken bei Diebstahl?
    Zunge abschneiden bei Lügen?
    Den Pranger auf dem Marktplatz wieder einführen?
     
  6. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ein öffentlicher Pranger hätte was. :D
     
  7. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Gibts doch. Die Bild"zeitung" und ihre regionalen Ableger.
     
  8. sunday2

    sunday2 Gold Member

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    u.a.
    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    "Zitat von sunday2 [​IMG]
    Es steht aber nirgendwo geschrieben, dass es zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehört in der BRD zu wohnen.
    Auch das hat niemand behauptet.
    Zitat:
    Zitat von sunday2 [​IMG]
    Mit "ich" im Beispiel meinte ich nicht mich (also sunday 2), sondern jemand (Mr. x) der gegen Abschiebung ist. Das kann natürlich auch Mr. Monte sein, wobei ich dir nichts unterstellen will.

    Dass ich persönlich für die Abschiebung von Intensivtätern bin, habe ich zuvor schon betont.


    Da ergibt sich für mich die Frage: Wohin sollen denn deutsche Intensivtäter abgeschoben werden? Im Moment würden sie wahrscheinlich in Somalia am wenigsten auffallen. Nur, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

    Zitat:
    Zitat von sunday2 [​IMG]
    Dies ist hauptsächlich zum Schutz vor weiteren Opfern gedacht, aber ich glaube auch, dass eine konsequente Abschiebungspraxis weitaus mehr abschrecken würde als die Furcht vor Gefängnisstrafen.


    Das kann sein. Aber ich fürchte, es setzt ein Nachdenken der potentiellen Täter voraus - und darf bei einigen bezweifelt werden."

    Ich habe deine Statements mal nicht zitiert sondern kopiert, weil sie ohne die Zitate von mir keinen Sinn ergeben.

    Gibt es da eigentlich keine elegantere Möglichkeit?

    Grundsätzlich freue ich mich, dass wir uns mit unseren Meinungen annähern.

    Gegen Abschiebungen (auch von Kriminellen) werden häufig alle möglichen Gründe ins Feld geführt. Mir erscheint aber die Tatsache, dass ein Straftäter seine gewohnte Umgebung verlassen muss, weitaus geringer traumatisierend zu sein, als was seine Opfer erlitten haben und unter dessen Folgen sie oft jahrelang zu leiden haben.

    Intensivtäter ist in Berlin ein festgelegter Begriff. Das beginnt ab 10 Straftaten. Es ist nun einmal eine Tatsache, dass die meisten davon einen ausländischen Pass haben und daher abgeschoben werden könnten.

    Der Irakkrieg ist vorbei. Der Bürgerkrieg im Libanon sogar schon seit mehr als 20 Jahren. Das sollte also kein Hindernis mehr sein.

    Deutsche Straftäter kannst du natürlich nicht abschieben. Da braucht man bessere Konzepte. Bei Jugendlichen muss die pädagogische Komponente stärker betont werden, bei Hartgesottenen und Erwachsenen z.B. die Beobachtung (Stichwort Fußfessel), weil die Sicherungsverwahrung bisher recht unausgereift ist.
     
  9. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Hier hast Du nun auch wieder recht, ;)
     
  10. Mad9000

    Mad9000 Silber Member

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter