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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. dittsche

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das ist keine Frage des Alters.

    So wie ich den Sachverhalt gelesen habe ( mehrere Schläge ins Gesicht und dann noch Tritte ) war es schlicht Glück für den Delinquient, dass das Gericht so entschieden hat.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Darum ging es doch nicht.

    Diebstahl = Vorsatz
    Todesfolge nicht. :)

    Oder ich habe den Vergleichsersteller komplett missverstanden. Auch möglich.
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Sicher doch.
    Einem Erwachsenen kann man ohne weiteres zutrauen, die Folgen abzusehen.
    Dem 15-jährigen in dem Fall offensichtlich nicht.

    Ansonsten wäre das Jugendstrafrecht als solches obsolet.
     
  4. Monte

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ja, meistens klappt es auch.
    Darf ich das als Selbstkritik verstehen?
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich denke nicht, dass man es sich so einfach machen kann.
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Und?
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Auf den Begriff möchte ich noch einmal kurz eingehen. Ich habe dazu heute Folgendes gefunden: Intensivtäter » Football, Hyperbel, Kriminalität » neusprech.org Soll heißen: Auch mit der kritiklosen Übernahme dieser Begriffe sollte man eher vorsichtig sein.
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Der in einem ganz konkreten Zusammenhang kam. Und da war er nicht dusselig, sondern offenbar gut geeignet, die Dusseligkeit der Forderung, jede vorsätzliche Tat mit einer Haftstrafe zu ahnden, aufzuzeigen.
    Schön, dass du das inzwischen auch erkennst.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Es ging um die Forderung, jede vorsätzliche Tat mit Haft zu ahnden. Ich habe mit dem Vergleich nur verdeutlichen wollen, wie unsinnig diese Forderung ist.
     
  10. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Sagen wir mal so: Als die Asylbewerberheime in Rostock brannte, sagte jemand, ich glaube es war Gysi, sinngemäß, so viel gibt es nicht zu lernen, um zu wissen, dass man andere Menschen nicht anzünden darf. Ich bin geneigt, ihm da zuzustimmen.
    Im konkreten Fall wissen wir nichts. Ich erinnere an das S-Bahnopfer in München. Da ging es auch um eine Vorerkrankung. Aber ich will nicht spekulieren, was in diesem Fall zu der Entscheidung des Gerichts führte.