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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. Monte

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter


    Wie kommst du auf diese dümmliche Frage? Wenn du deine Ansichten nicht adäquat ausdrücken kannst, dann ist das nicht mein Problem.
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter


    Genauso ist es.
    Auch das hat niemand behauptet.
    Da ergibt sich für mich die Frage: Wohin sollen denn deutsche Intensivtäter abgeschoben werden? Im Moment würden sie wahrscheinlich in Somalia am wenigsten auffallen. Nur, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?


    Das kann sein. Aber ich fürchte, es setzt ein Nachdenken der potentiellen Täter voraus - und darf bei einigen bezweifelt werden.


    Auch das kann man pauschal nicht sagen.
     
  3. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das nennt man einfach Rechtsweg und hat nichts mit Halbwissen zu tun.

    Du hast nicht besonders viel verstanden. Die Augenbinde symbolisiert, dass vor Gericht ohne Ansehen der Person entschieden werden soll.
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    1. Wieso kann ich mich nicht ausdrücken? Die einzelnen Nutzernamen sollte man schon unterscheiden können.
    2. Fass dir an die eigene Nase. Wer dummes schreibt, muss auch mit dummen Antworten (bzw. Fragen) rechnen.
     
  5. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Was dann deren Problem wäre, wenn es soweit kommt. Man müßte das nur mal konsequent durchziehen und publizieren, dann würde es wohl schon wirken.
     
  6. FilmFan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das Entscheidende habe ich mal fett hervorgehoben.
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Durchatmen.:)

    Diebstahl einer Packung Kaugummi ist vorsätzlich, wie im aktuellen Fall Körperverletzung vorsätzlich ist.

    Der Vorsatz der Tötung ist nicht erkennbar bzw. nachweisbar und somit auch nicht als vorsätzlich zu verurteilen.
     
  8. dittsche

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Für "dolus eventualis" würde es fast immer langen, wenn man nur genau genug danach prüft ;)
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ob das bei einem 15-jährigen zum "Erfolg" führen würde, wage ich zu bezweifeln. :)
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wie gesagt, von mit stammt weder die ungenauer Formulierung, noch der dusselige Kaugummivergleich. Zudem ist natürlich auch eine schwere Körperverletzung eine komplett andere Liga als Kaugummidiebstahl.