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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. Ceraton

    Ceraton Guest

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Verbrecher deswegen in Anführungszeichen, da er nach meinem Verständis lt. Gericht keiner ist. Das wollte ich damit Aussagen.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Naja, ist vielleicht eine Angewohnheit von mir, dass ich das lese, was andere schreiben, statt mir nur zu denken, was sie denn meinen könnten. :rolleyes:

    Tut mir leid, das konnte ich mir nicht verkneifen. Aber lassen wir das und kommen jetzt ENDLICH zum Thema zurück.
    Hab ich in der Antwort an sunday schon erläutert: Der Prozess ist nicht öffentlich. Es gibt keine verlässlichen Informationen über Zeugenaussagen.

    Alles, was öffentlich wurde, ist "drumherum" zusammengetragen worden. Aber keiner kann dir sagen, wie zuverlässig diese Informationen sind.

    Anders ist es bei einem öffentlichen Prozess: Hier sitzen Gerichtsreporter im Zuschauerraum und berichten anschließend über das, was vor Gericht zur Urteilsfindung vorgetragen wurde. Nur darauf kann man sich am Ende verlassen. Nicht, was irgend eine Geliebte des Angeklagten der BUNTE verkauft hat ("Kachelmann-Prozess").

    Nein, siehe oben.

    Nein, kann man nicht, da vor deutschen Gerichten eben jeder Fall einzeln verhandelt wird. Es gibt kein Schema F das besagt: Das Opfer ist tot, kostet 2 Jahre Knast plus Mehrwehrtsteuer. Es gibt Mindeststrafmaße und gesetzliche Vorgaben. Aber der Rest hängt vom Richter ab.
    Vor allem das Jugendstrafrecht geht hier viel mehr auf die individuellen Begleitumstände ein.
    Warst du schon mal in einem? Also ich nicht.
    Ich meinte das eigentlich eher auf den Betroffenen selbst bezogen. Ein geschlossener Vollzug, selbst wenn man "drinnen" therapiert/erzogen/geschult, usw. ist, entfremdet die Person von der Gesellschaft.

    Es ist nicht allein der Eintrag im Vorstrafenregister, ein Jugendlicher, der zwei Jahre oder mehr in seiner wichtigsten Entwicklungsphase "weg vom Fenster" ist, bekommt automatisch Probleme.

    Das ist zumindest meine Meinung dazu.

    Mit Wegsperren meinte ich hier wirklich weg -- also Sicherungsverwahrung mit Schlüssel-Wegwerfen.
    Dann ist es aber zu spät.

    Es ging aber darum, inwieweit man andere Jugendliche durch eine Abschreckung wirklich davon abhalten könne.
    Das ist ein Äpfel-Birnen-Vergleich. Bei leichten Vergehen ist es eine Abwägungssache. Was ist es mir wert, wenn ich 5 Minuten schneller am Ziel bin? Wie hoch ist die Gefahr, dass ich ein Ticket bekomme?

    Aber mit sowas rechnet ein Verbrecher nicht -- vor allem in dem Alter.

    Klar. Nur was ist, wenn "böse" für sie "gut" ist? Bekommen sie in den Medien ja schön vorgelebt.
    Wieso streiten wir dann? ;)
    Hätte ich im Fall von Minderjährigen absolut nichts dagegen. Ich bin davon überzeugt, dass die Androhung von Strafen auf die Eltern wesentlich effektiver wirkt als auf ihre Kinder.
    Die Idee, die Hauptschulen abzuschaffen, stammt doch eher daher, dass mit solch einem Abschluss kaum noch vernünftige Lehrstellen zu finden sind.

    Zudem will man nicht alle "faulen Eier" auf einen Haufen werfen. Denn dann potenziert sich der Gestank nur noch mehr. Das ist doch genau das Problem dieser Schulen in den "sozialen Brennpunkten".

    Na, mal langsam. Ich verbitte mir einfach, dass man über jemanden urteilt, nur weil er Nationalität X hat, aus Wohnviertel Y kommt und auf Schule Z geht. Jeder Mensch ist individuell, auch wenn viele sich stereotyp verhalen.

    Wenn es darum geht, präventive Maßnahmen zu ergreifen, die das Verhalten dieser Gruppen entsprechend "lenken", ja selbstverständlich. Jedoch nicht, um direkt von der Gruppe auf den einzelnen zu urteilen.
     
  3. sunday2

    sunday2 Gold Member

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    u.a.
    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Dümmlich empfinde ich schon als Beleidung.
    Den Satz mal eben sinnentstellend verkürzt und schon habe ich, was ich brauche.

    "Eure angebliche menschenfreundliche, vorurteilsfreie Haltung entpuppt sich bei näherem Hinsehen als täterzentriert und nimmt faktisch künftige Opfer billigend in Kauf, auch wenn ihr das natürlich nicht wollt."

    So heißt der Satz vollständig.

    Beispiel: Wenn ich also dagegen bin, dass ein ausländischer Intensivtäter abgeschoben wird, dann muss ich damit rechnen, dass er weitere Straftaten verübt. Also ist mir der Aufenthalt für den Täter in der BRD wichtiger als eventuelle zukünftige Opfer (auch wenn ich mir dessen im Moment nicht bewusst bin).

    Daher nehme ich dies faktisch (also tatsächlich durch die Umstände - aber nicht wirklich gewollt - für mich ein deutlicher Unterschied!) in Kauf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2012
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ist mir bewusst und ich habe bereits mehrfach betont, dass es nicht die Richter sind, die ich kritisiere, sondern die Gesetzgebung des Jugendstrafrechts, welches meiner Meinung nach nicht dazu geeignet ist, mit den Problemen die sich jetzt und heute stellen, fertig zu werden.

    Meine Aufassung ist ganz klar, dass eine durch geplante Gewalte hervorgerufene Tötung im Strafmaß eine Bewährungsstrafe perset ausschließen sollte.

    Das an ein Jugendgefängnis hierbei ganz andere Ansprüche gestellt werden müssen, als an eine Strafanstalt für Erwachsene, setze ich natürlich voraus!

    Wie will denn das Jugenstrafrecht auf individuelle Begleitumstände eingehen, wenn alles, was vor dem 14. Lebensjahr passiert ist, ignoriert werden muss?

    Ein guter Freund (eigentlich einer meiner ältesten und besten) betreut Jugendliche Straftäter, die genau die im konkreten Fall benannte Veurteilung oder ähnliche "Akten" haben.

    Zumindest hier in NRW ist es so, dass das eben keine geschlossenen Heime sind, sondern betreute Wohngruppen in stink normalen Wohnungen (die Häuser sind in der Regel im Besitz der Städt). Das es dort sehr wohl auch Freizeit gibt und in der Regel Wohngruppen in der Nähe des Umfelds der Täter genommen werden, halte ich so etwas schlicht für Kontraproduktiv!

    Tja, genau das ist der Punkt, weshalb eben die Gesellschaft bzw. das Umfeld des Täters berücksichtigt werden muss. Nehmen wir einfach mal an, mein Verdacht dem Täter entsprechend wäre korrekt. Meinst du nicht es wäre in diesem Fall eher Kontraproduktiv, den Täter in seinem gewohnten Umfeld zu lassen. Es macht doch überhaupt keinen Sinn ihn weiterhin im Dunstkreis der Menschen und der Umstände zu lassen, die ihm zu dem gemacht haben, was er ist!

    Das das nicht ein probates Mittel für jugendliche sein kann, sollte eigentlich klar sein.

    Also für mich gilt eine Strafe erst einmal demjenigen, der sie bekommt und das er daraus eine Lehre zieht.

    Naja, also zumindest ich habe sehr wohl als Jugendlicher mit Strafen kalkuliert, die ich schon mal erlitten habe, also tatsächlich aus eigener Erfahrung kannte. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass jemand der schon mal selber 2 Wochen im Knast gesessen hat, so eine Zelle mit ganz anderen Augen sieht, als jemand der das nur aus dem TV kennt.

    Habe ich auch nie verlangt. Was ich aber sehr wohl verlange ist, dass diese Umstände berücksichtigt werden. Jemanden der ein Produkt seiner Umgebung ist, in genau jene Umgebung (selbst mit Betreuung) zurück zu schicken, kann meiner Meinung nach nicht die Lösung sein!
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Im "Erwachsenenstrafrecht" ist das Mindeststrafmaß dafür 1 Jahr Freiheitsstrafe.

    Da ich kein Jurist bin, hab ich mal nachgeschlagen: Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr können zur Bewährung ausgesetzt werden, unter besonderen Umständen auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

    Die Bewährungszeit ist dabei nicht identisch mit der ursprünglichen Freiheitsstrafe.

    Da stimme ich dir zu. Einerseits kann selbst ein 20jähriger noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn ihm die entsprechende Reife fehlt.

    Aber ein 13jähriger, der eine schwere Straftat begeht, die von ihrer Ausübung durchaus eine gewisse (kriminelle) Reife vermuten lässt, geht praktisch straffrei aus. Ein Unding.


    Sind das dann tatsächlich "Erziehungsheime" oder sind das entsprechende Unterbringungen zur Resozialisiserung?
    Absolut. Er gehört möglichst weit weg von seinem alten Millieu.
    Da stimme ich dir voll und ganz zu. Aber es ist eben nur eine Mutmaßung, da wir beide nicht wissen wo und in welches Erziehungsheim er gesteckt wird.
    Aber in in eine Spielgruppe in seinem alten Kiez zu stecken, dürfte wohl völlig sinnlos sein.

    Mal langsam. Eingangs wurde doch hier viel über die "Signalwirkung" auf andere geschrieben.

    Dass der Betroffene selbst in einer völlig anderen Situation ist, sollte klar sein. Aber Ziel sollte es doch sein, Taten überhaupt erst zu verhindern und eben nicht die Ersttat in Kauf nehmen und dann auf den Lerneffekt zu vertrauen. ;)

    Wie gesagt: Wir beide wissen nicht, inwieweit er tatsächlich in diese Umgebung zurück geschickt wird. Daher ist das rein spekulativ.
     
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich werde ihn heute Abend gerne noch mal drauf ansprechen, wie sich das juristisch und im Beamtendeutsch exakt nennt. Mein Wissen basiert natürlich nur auf Gespräche unter Freunden, wie man sich halt über den Job unterhält und nicht speziell auf diese Diskussion bezogen.

    Was ich aber weiß ist, dass es wohl in der Regel dem jeweiligen Jugendamt und eventuell bestellten Bewährungshelfern obliegt, wie genau die Art der Unterbringung genau aussieht und organisiert ist.

    Wirklich "Geschlossen" ist diese Betreuung aber nur, wenn sie explizit vom Gericht als "Geschlossen" angeordnet wird!

    Ich denke, man muss hier unterscheiden und aufpassen keinen kausalen zusammenhang zu bilden, der fehlerhaft ist.
    Nur weil man davon ausgeht, dass drohende Strafen auf andere relativ wenig Signalwirkung haben, heißt das noch lange nicht, dass das für "keine Strafen" genauso gilt!

    Ich denke, dass sich Straftäter von drohenden Strafen (Ausnahme, sie haben sie bereits selber erlebt) kaum von ihrem Tun abhalten lassen. Ich denke aber auch, dass "keine Strafen" sie in ihrem Tun noch zusätzlich bestätigen! Die Hemmschwelle wird hierdurch noch mehr sinken, als sie eh schon ist!
     
  7. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Genau das passiert aber, wenn man vorsätzlich begangene Taten mit Bewährungsstrafen ahndet. Meiner Meinung nach ein Unding!
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2012
  8. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das gibt es nicht.

    Das denke ich auch.
     
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Weiß ich. Was es aber gibt, sind klar definierte Bezeichnungen, die man in der Regel nur innhalb der jeweiligen Branche bzw. des jeweiligen Berufsbildes (im Schriftfall soagr meist verpflichtend) nutzt und kennt.
     
  10. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Richtig. Und obwohl es, wie Du zutreffend schreibst, solche Definitionen und Passus für jedes Berufsfeld gibt wird trotzdem meist nur auf dem sog. Beamtendeutsch herumgeritten.