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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Einfach mal aufhören jedes verdammte Wort Buchstabe für Buchstabe einzeln auf die Goldwaage zu legen und daraus eine Rhetorikschulung zu machen.

    Du bist nicht blöd und auch nicht begriffstutzig und du weist sehr genau wie sunday2 das Wort "Wahrnehmungsstörungen" gemeint hat und das er dich nicht beleidigen wollte, sondern, dass im schlicht kein besseres Wort eingefallen ist!

    Ich denke jeder hier hat begriffen, dass dir hier sprachlich keiner gewachsen ist und trotzdem muss es möglich sein mit dir angemessen zu diskutieren. Das funktioniert aber nur, wenn man eben nicht 20 mal überlegen muss, ob man nicht einzelne Worte eventuell mit viel Erfindungsreichtum als Beleidigung auffassen könnte, oder (absichtlich) missverstehen könnte, was dann dazu führt, dass man keine Antwaort auf die Argumentation bekommt, sondern statt dessen wieder einzelne Formulierungen um die Ohren gehauen bekommt.

    Es bist nicht Du als Mensch, den ich kritisiere, es ist auch nicht deine Meinung, die ich kritisieren, sondern schlicht dein Stil!

    So, und jetzt genug der Schelte, schauen wir uns mal deine Aufzählung an ...

    Jain. Die Vor-, Prozessbegleitende- und Abschließende Bereichterstattung ist schon relativ umfangreich und enthält einige Diskrepanzen und Formulierungen, die typisch sind, wenn das Thema "ein heißes Eisen" ist. Gerade wenn Jugendkriminalität und vor allem "Migration" im Spiel ist.

    Zudem trifft diese von dir gewählte Formulierung auf praktisch alles zu was in den Medien zu lesen ist. Danach gehend, dürfte man überhaupt nichts konkretes mehr diskutieren, da man nie zu 100% sicher sein kann, wirklich alles Fakten zu kennen. Bei der heutigen Überlastung von Gerichten, bin ich überzeugt, dass die 100% Faktenkenntnis nicht mal auf die Richter selber zutrifft. Dazu ist schlicht kaum Zeit.

    Auf Grund der Faktenlage vielleicht nicht. Man kann aber auf Grund der Schwere der Tat und der schwere der Folgen durchaus der Meinung sein, dass eine nicht im affekt ausgeführte schwerer Körperverletzung mit Todesfolge, egal ob im Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht, generell nicht zu Bewährung ausgesetzt gehört.

    Klingt toll, nur ist ein Erziehungsheim schon lange nicht mehr das, was Ottonormalbürger darunter versteht.

    Korrekt, was aber schlicht daran liegt, dass aktuell solche Informationen für zukünftige Arbeitgeber und soweiter offen liegen. Ich hatte bezgl. dieser Problematik ja schon einige Vorschläge gemacht.

    Warum oder? Das eine sollte das andere nicht ausschließen!

    Korrekt, solange man nicht selber betroffen ist.

    Für den jenigen der bestraft wird, hat die Strafe sehr wohl eine abschreckende Wirkung, was zukünftiges Verhalten betrifft, wenn die Strafe wirklich "weh tut". Nicht umsonst nehmen gut betuchte notorische Raser den Fuß in der Regel erst vom Gas, wenn die Fleppe mal wirklich eine Zeit lang weg war, denn das tut wirklich weh und die Furcht davor ist um so größer, wenn man mal ein Zeitlang des Leben ohne eigene Mobilität gekostet hat!

    Korrekt, aber sie sind auch keine Kleinkinder mehr, die nicht in der Lage sind Gut von Böse zu unterscheiden.

    100 % deiner Meinung

    Richtig, aber nicht leicht umzusetzen ohne die Grenzen zur "Sippenhaft" zu überschreiten!

    Korrekt, auch wenn in Deutschland eher das Gegenteil gemacht wird. Statt zu schauen, woher die Probleme an Hauptschulen kommen, schafft man sie lieber ab und meint das Problem somit aus der Welt geschafft zu haben, was natürlich quatsch ist!

    Korrekt. Es hilf aber auch nichts, sie zu ignorieren und im Falle von Straftaten nicht zu berücksichtigen, nur weil man Angst haben muss die sog. "Political Correctness" zu verlassen!


    Korrekt. Die Erfahrungen mit Gruppen kann und sollte aber zur Problemlösung heran gezogen werden.
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Man merkt bei so einer Diskussion ja schnell, wie gefestigt die Meinung der anderen Disksussionsteilnehmer ist. Du wirst jemanden der sich seine Meinung über Jahre gebildet hat, nicht in wenigen Sätzen davon abbringen können. Die Frage ist dann halt ob sich jemand seine Meinung erst beim Lesen des Themas gebildet hat, oder halt schon früher. Bei so einem Thema hier, kannst du aber davon ausgehen dass jeder schon lange eine Meinung hat, und da braucht man sich auch nicht der Illusion hingeben man könnte die Meinung der anderen Diskussionsteilnehmer verändern.
     
  3. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Da dieser Punkt häufiger auftaucht, äußere ich mich nun doch einmal dazu. Hier über die eigene tatsächliche oder eingebildete Qualifikation zu reden bringt herzlich wenig.

    Zum einen entzieht sich das der Überprüfbarkeit, zum anderen aber ergibt sich daraus gar nicht. Es kann jemand lange bei der Polizei arbeiten, er weiß deswegen aber nicht zwangsläufig etwas über Ursachen von Gewalt und wirksame Gewaltbekämpfung. Hinzu kommt, dass es einfach richtig ist, Aussagen kritisch zu hinterfragen - egal, von wem sie stammen. Ich dachte eigentlich, dies sei selbstverständlich.

    Und noch etwas kommt hinzu: Man kann die eigene Autorität schlecht behaupten. Autorität ist etwas, was einem von anderen entgegengebracht wird. Oder nicht.
     
  4. dittsche

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Richtig was Du schreibst.

    Deshalb mache ich es immer so wie damals, als ich von so einer Göre ungefragt interviewt wurde:

    "Ich weise diese Unterstellungen einfach zurück"
    ;)

    neulich bei einer Umfrage... - YouTube!

    Dann rede ich ohne Punkt und Komma den Diskusionsparnter tot. Nur so kommt man durchs Leben...
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2012
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das ist ja halbwegs richtig, aber die Schlußfolgerung wird schwierig:
    Den Einzelfall kann man schlecht diskutieren und noch schlechter bewerten. Du selbst bist da ja selbst inkonsequent. Einerseits behauptest du, da Urteil wäre zu milde, andererseits setzt du das Wort "Verbrecher" in Anführungszeichen, was in diesem Fall eine Distanzierung von dem Begriff bedeutet. Er ist in deinen Augen also kein Verbrecher, soll aber strenger bestraft werden. Wer soll diese irren Ansichten nachvollziehen können?
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wie soll man denn eine schriftliche Diskussion führen, wenn man sich nicht an der geschriebenen Sprache orientieren soll????
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Fein... Schublade auf, Schublade zu... :rolleyes:

    Langsam wird's echt lächerlich, findest du nicht? ;)
    Warum versuchst du es dann, indem du mich persönlich angreifst? Fass dir doch mal an deine eigene Nase. Ich sei wahrnehmungsgestört, lernresistent, du redest wie zu einem Dreijährigen mit mir, usw.

    Na, dämmert's?
    Tja, woran mag das nur liegen?
    Im Prinzip hast du da völlig Recht, sofern der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand und die Berichterstattung sich auf Mutmaßungen, Andeutungen und Aussagen von nicht vereidigten Zeugen beruft.
    Soll ich dir ein Geheimnis verraten? Denn das hat die Eifelquelle nicht gesteckt: Ich habe eine solide journalistische Ausbildung genossen. Daher kenne ich diesen Bereich sehr gut.

    Die meisten Gerichtsfälle werden öffentlich verhandelt. Das heißt, dass die Presse die vor Gericht vorgebrachten Zeugenaussagen wiedergeben kann. Auch wird das Urteil veröffentlicht, in dem die Begründung detailliert nachzulesen ist. Das ist eine solide Grundlage, um sich sein eigenes Bild machen zu können.

    Aber was haben wir hier? Wir haben ein paar vage Aussagen, die ein paar Reporter irgendwo zusammengekratzt haben. Über die Zuverlässigkeit derjenigen, die sie befragt haben, gibt es keinerlei Belege. Von daher kann man diesen Aussagen nicht trauen.
    Sie können zu 100% zutreffen, aber sie können auch von jemandem stammen, der sich nur wichtig machen wollte.

    Und selbstverständlich bedient die Presse auch die Erwartungen ihrer Leserschaft. Daher wird gerne mit nebulösen Andeutungen gespielt, wie eben dieses, dass der Junge nach seinem 14. Lebensjahr bis zur Tat nicht staffällig wurde. Was heißt das denn? Nichts. Natürlich kann man dort hinein interpretieren, dass er vorher viel angestellt hat. Vielleicht ist es auch die Intention des Autoren gewesen.

    Warum fragst du dann nicht einfach? Zum aktuellen Fall habe ich ja bereits geäußert, dass ich dazu nichts sagen kann.
    Die allgemeine Situation ist mir durchaus bekannt, da ich a) in einem Ballungszentrum wohne, b) Augen im Kopf habe und mich c) nebenbei noch in einem Bereich betätige, in dem man die Auswirkungen von jugendlichen Schlägern beseitigen muss. Und damit meine ich keine Sachschäden.
    Mit einem Wort: Anmaßend. Du kennst mich so gut, dass du dir dieses Urteil über mich erlauben kannst?
    Mit anderen Worten: Weil ich dich ob deiner brillanten Argumentation nicht ausreichend gehuldigt habe, bin ich "lernresistent".

    Ahja. Bitte entschuldige, wenn ich gerade ein bisschen schmunzeln muss. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass du nicht nur hier ein bisschen vorschnell mit deinen Urteilen über andere Menschen bist.

    Auf den Rest deines Beitrags gehe nicht nicht weiter ein. Hinweis an dich: Nicht, weil ich "lernresistent" oder dergleichen bin, sondern weil es nur lächerliche Wortklauberei ist, auf die ich jetzt keine Lust mehr habe. Führt zu nichts.

    Du hast anscheinend kein Interesse, auf einer sachlichen Ebene zu diskutieren.
     
  8. sunday2

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    @Gag: Nachdem du nun während der Formulierung meines Beitrags ein paar sachliche Äußerungen zum Thema gemacht hast, die ich ausdrücklich begrüße, auch wenn ich nicht in allen Punkten dieser Meinung bin, will ich noch eine kurze Ergänzung schreiben.

    Vielleicht habe ich am Anfang etwas scharf formuliert, weil mich die Fehde mit Eiffelquelle etwas aufgeregt hat, obwohl ich mich da nicht einmischen wollte. Wahrscheinlich habe ich dich damit provoziert und du bist eben dann nicht mehr sachlich geblieben. Die Eskalation tut mir jedenfalls leid. Dies ist meine Art eigentlich nicht.

    Ansonsten hoffe ich mit dem Beitrag zuvor etwas aufgeklärt zu haben.

    @Monte: Die Antwort auf deine erste Frage "erschüttert" steht sogar in dem von dir zitierten Satz.

    Auf die beleidigende Äußerung zum Schluss gehe ich nicht mehr ein. Auf dieses Niveau habe ich keine Lust. Grundsätzlich kann ich dazu nur anmerken, dass ich mich als Anwalt der Opfer (auch zukünftiger) sehe. Für die Täter bringe ich keinerlei Sympathie und ein nur eng begrenztes Verständnis auf.

    Falls du die Gewichtung anders setzen möchtest, so ist das deine Sache.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Nein, da steht keine beleidigende Äußerung. Lies es einfach genau, wenn du willst.

    Stimmt, du darfst anderen unterstellen, dass sie Opfer billigend in Kauf nehmen - und wer sich dagegen wehrt, den beschuldigst du der Beleidigung. Das ist dreist.



    In diesen Fällen geht es um viel, mit Sicherheit geht es dabei aber nicht um Sympathie oder Antipathie.
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Man könnte zum Beispiel mal im Hinterkopf behalten, dass hier Menschen verschiedendster Bildungsgrade, verschiedendstem Vermögen sich schriftlich auszudrücken und auch verschiedenster Herkunft (lokal gesehen) miteinander diskutieren.

    Vor allem die Herkunft hat hier im Forum schon für viele Missverständnisse gesorgt. Was hier im Ruhrgebiet wo ich herkommen, als flappsig, freundschaftliche Bemerkung durchgeht, kann in Bayern schon als übelste Beschimpfung interpretiert werden.