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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich denke das kommt darauf an, ob du mit ihm über Meinungen oder Fakten diskutierst, und ob du das ausreichend trennst. Natürlich kannst du Gag mit Argumenten überzeugen, und natürlich gesteht er dann auch Fehler ein. Solange die Diskussion um reine Sachthemen geht, ist das gar kein Problem.
    Wenn es um Meinungen und Ansichten geht, da wirst du ihn kaum von seinem einmal eingeschlagenen Kurs abbringen, das gilt aber für die meisten hier, von denen auch jeder die einzig richtige Meinung hat, mich wahrscheinlich eingeschlossen ;)

    Bedauerlich finde ich es wenn eine Diskussion zu so einem Thema irgendwann zu einer Privatfehde ausartet. Das Thema bringt es nunmal mit sich, dass man sehr unterschiedlicher Ansicht sein kann. Hier sollte man in solchen Diskussionen immer dazu schreiben aus welche Sicht man das betrachtet. Da ich juristisch nicht sonderlich bewandert bin kann ich dabei immer nur meine private Meinung kundtun, und das versuche ich in der Formulierung zu berücksichtigen. Damit erhebe ich niemals den Anspruch auf Richtigkeit. Bei so einem Thema hat eben niemand wirklich Recht, und niemand wirklich Unrecht, aber jeder hat eine Meinung.

    Man sollte sowas dann nicht eskalieren lassen, weswegen ich mich auch irgendwann zurückgezogen habe. Wenn man Meinungen austauscht, können halt zwei Diskussionspartner unterschiedlicher Meinung sein.

    Und juristisch betrachtet ist die Sache doch einfach. Der Richter der dieses Urteil gesprochen hat kannte mehr Fakten zu der Tat als irgendjemand hier, und er hatte eine bessere juristische Ausbildung als irgendjemand hier, somit müssen wir einfach davon ausgehen dass dieses Urteil auch irgendwo sinnvoll begründet ist. Wenn man natürlich das was in ganzen Aktenordnern gesammelt ist, in drei Zeilen einer Zeitungsmeldung zusammenfasst, dann mag da schonmal eine gefühlte Ungerechtigkeit entstehen, so geht mir das ja auch. Sollten auch juristisch gebildete und mit dem Fall vertraute Personen solche Zweifel hegen, dann wird die Staatsanwaltschaft schon in Berufung gehen. Tut sie es nicht, hat das Urteil wohl seine Richtigkeit. Soviel zu den Fakten, der Rest sind Meinungen, und die können höchst unterschiedlich sein.
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Kannst du das denn? Was qualifiziert dich dazu?
    Genau das meine ich doch, zu diesem Thema können wir nur Meinungen austauschen, da gibt es aus unserer laienhaften Sicht kein richtig und falsch. Selbst wenn einer von uns eine juristische Ausbildung besitzt, wird es ihm kaum möglich sein anhand von drei Zeilen einer Zeitungsnotiz ein Urteil zu bewerten. Wir können hier schlicht nur Meinungen äussern, und uns bleibt nichts anderes übrig, als Meinungen die nicht unserer eigenen entsprechen hinzunehmen.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Du hast Recht, der Begriff ist irreführend.

    Dass ich nicht imstande bin, ein juristisches Urteil über den Fall abzugeben, habe ich ja mehrfach zum Ausdruck gebracht.

    Ich meine mit "sachlich", dass man den jeweiligen Diskussionspartner nicht persönlich angreift. Natürlich sind Meinungen stets etwas persönliches. Nur macht es einen Unterschied, ob ich eben diese Meinung "angreife", indem ich die darin vorgebrachten Argumente infrage stelle oder widerlege, oder ob ich denjenigen diskreditiere, der diese Meinung geäußert hat.

    Man kann solche Diskussionen problemlos mit sachlichen Meinungen führen und über die (bekannten) Tatsachen fachsimpeln.

    Jeder hat die Meinung des anderen zu akzeptieren, aber er muss ihr nicht zustimmen und darf sie kritisieren.

    Ich glaube, ein Hauptproblem dabei ist, dass manche sich bereits dann persönlich angegriffen fühlen, wenn ein anderer eben nicht ihrer Meinung ist und/oder diese Meinung von anderen kritisiert wird. Das führt dann immer wieder dazu, dass diese Personen dann tatsächlich persönlich werden.
     
  4. sunday2

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    @Eifelquelle: Danke für die Aufklärung! Da ich noch nicht so lange in diesem Forum aktiv bin, kannte ich seine "spezielle" Diskussionsform noch nicht Daher habe ich jetzt gleich 2 Diskussionen mit Gag geführt: die erste und die letzte. Das ist wirklich Zeitverschwendung. So langsam dämmert mir nun auch, warum er sich Gag nennt.

    @ Gag: Etwas möchte ich richtig stellen: Es war nicht meine Absicht dich als "blöde" (wie du sagst) hinzustellen. Das bist du ganz sicher nicht. Du hast in früheren Äußerungen in diesem Thread durchaus gute Sätze gesagt, die auch von mir stammen könnten. Nur kommt es mir so vor, als wenn alles, was sich auf konkrete Fälle bezieht, bei dir durch eine Art Neutralitätsfilter geht.

    Damit kannst du nicht nur zu dem Fall in Köln nichts sagen, sondern eigentlich zu keinem Fall in Deutschland. da deine gleiche Argumentation greift.

    Ferner zweifelst du Darstellungen in Zeitungen an. Ich gehe mal davon aus, dass dies mit Funk, TV und Internet nicht viel anders ist.

    Darum frage ich mich nun ernsthaft, woher deine Kompetenz in diesem Bereich (nicht diesem Fall!) kommen soll. Wenn ich von den schlimmen Auswüchsen der Jugendkriminalität schreibe oder dem mangelnden Respekt der Jugendlichen (ich rede nicht über den in Köln!), dann gehst du darauf nicht ein.

    Das meine ich mit Wahrnehmungsstörungen. Du willst anscheinend einfach nicht wahrnehmen, dass unsere Gesellschaft dabei ist, den Bach runter zu gehen. Viele Rentner in Berlin trauen sich abends nicht mehr aus dem Haus. Auch in anderen Bereichen geht Lebensqualität verloren.

    Das Wort "Wahrnehmungstörung" hat also eine doppelte Bedeutung und ich meine hier nicht ein geistiges Defizit. Für deinen Tipp mit dem Deutschbuch will ich dich ausdrücklich loben. Ich hoffe, dass du ihn auch für dich beherzigst.

    Ähnlich ist es mit der Lernbereitschaft. Auch da meine ich kein gestiges Defizit, sondern dass du dich mit wesentlichen Argumenten von mir einfach nicht auseinander gesetzt hast (mangelnde Wirksamkeit der Bewährung, mangelnder Respekt vor der Justiz usw.). Auch dass du dich nicht weiter nach dem von mir empfohlen Buch erkundigt hast, spricht nicht gerade für deine Bereitschaft, dich offen mit diesem Thema auseinander zu setzen.

    "Wesentlich ist, dass ich persönlich durch jahrelange berufliche Erfahrungen mit solchen Jugendlichen, aber auch durch andere Quellen die Richtigkeit dieser Aussage kenne." Mit solchen Jugendlichen meine ich Jugendliche, die mit Gewalt zu tun hatten und mit denen ich gearbeitet habe. Das hat sehr viel mit fundierten Urteilen, aber absolut nichts mit Vorurteilen zu tun, die du dauernd herbeizureden versuchst. Ich habe das nicht auf den Kölner Fall übertragen.

    Wieso ich dir drohe, wenn ich deiner Familie wünsche, dass sie von dem verschont bleiben möge, was in Berlin leider fast täglicher Alltag geworden ist, das erschließt sich wohl nur dir.

    Das Wort "Gutmensch" müsstest du nach deiner Argumentation doch als Kompliment auffassen und nicht als Beleidigung. Es ist auch nicht ausdrücklich auf dich gemünzt.

    Ich habe da von Fällen gehört, wo zuvor ähnlich argumentiert wurde, wie du es machst, aber persönliche Erfahrung dies änderte.

    Das letzte Wort kannst du gern haben. Für mich war es das nun endgültig in diesem Thread. Schade, dass so ein ernstes Thema auf diese Art verschenkt wurde.
     
  5. dittsche

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wahre Worte !!!

    Es ist ein bekanntes Phänomen. Gerade bei Juristen meinen viele Stammtischbrüder, es besser zu wissen wie jene Fachleute, die sich Tag ein, Tag aus mit der Materie beschäftigen.

    Komischerweise gibt es dieses Phänomen nur bei Hobbyjuristen. In anderen akademischen Berufen muss man sich damit weniger herumschlagen. Oder hört man von

    - medizinischen Laien Sätze wie " Nö, die Darmspielgelung wurde jetzt aber falsch durchgeführt"

    - Atomphysiklaien: "Völlig falsch, wie da letztens Atome gespalten wurden"

    usw.

    Nur bei Fragen, welche sich um tatsächliche Rechtsprechung drehen, meinen viele Zeitgenossen etwas fachliches beitragen zu können.

    Komisch, gell ;)

    ( Ich meine in diesem Zusammenhang jedoch gerade nicht die User Gag und Eifelquelle. Die streiten zwar hier, aber ohne Stammtischplatitüden ). Da gibt es andere Kalieber an Board...
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Und du denkst, nur du bist da erschüttert?
    Wie willst du denn künftige Opfer vermeiden?
    Das ist infam. Und es ist auch ziemlich dümmlich, was du hier schreibst und sehr selbstgerecht.
     
  7. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Aber er hat recht, ;)
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Jein. Natürlich kann und soll sich jeder auch über die Rechtssprechung Gedanken machen, schließlich werden durch sie letztlich gesellschaftliche Normen geprägt.

    Das Problem beginnt dort, wo ohne genaue Kenntnis über Einzelfälle debattiert wird. Da werden ganz locker Sozialprognosen abgegeben, da wird darüber schwadroniert, wie sich der Angeklagte vor Gericht verhalten hat und letztlich wird erklärt, dass der Richter keine Ahnung hat. (All das ist in diesem Strang nachzulesen; die Aufzählung ist unvollständig). Da stellt sich dann wirklich die Frage, woher all dieses Wissen gekommen sein soll.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ach, es ist also dümmlich und doch richtig? Wie geht das?
     
  10. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Da wir als Volk die Gesetze, welche von Juristen interpretiert werden mit gestaltet haben.(indirekt durch Wahlen der Gesetzgeber usw.)
    Deswegen hat man auch das Recht und sogar die Pflicht über die Auslegung zu diskutieren und den "gesunden Menschenverstand" miteinzubringen, da die Gesetze von Menschen für Menschen gemacht wurden.
    Eigentlich schon schlimm, dass man für die Interpretation der Gesetze Juristen/Anwälte braucht, auch um sie zu verstehen. Wenn man böse ist könnte man sagen, dass es kein Wunder ist, da im Bundestag viele Anwälte und Lehrer sitzen. ;)

    Nene, Juristen haben schon ihre Berechtigung und sind in Sachen der Rechtspflege wichtig, keine Angst, dass weiß ich auch.

    Aber aus den oben genannten Punkten nehme ich mir mein Recht als mündiger Bürger raus, Entscheidungen der Gerichte usw. kritisch zu hinterfragen und bleibe dabei, dass das Urteil gegen diesen "Verbrecher" zu gering ist.