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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. AOD

    AOD Gold Member

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Dann ist die nicht allzu erfreuliche Erkenntnis des Tages, dass wir nur auf die Anwendung von Gewalt verzichten, wenn wir Strafe, Rache oder Abwehrverhalten fürchten müssen? Empathie spielt keine Rolle? Jetzt bin ich deprimiert.
     
  2. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Deine geistlosen Belehrungen kannst du für dich behalten. Und ansonsten kannst du mal gerne ein bißchen runter kommen von deinem hohen Ross.

    Wenn du nicht weißt, was ich mit der Konditionalreihe sagen wollte, dann hat es dich wohl überfordert.
     
  3. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Es keinen Grund, deprimiert zu sein. Mit der Menschheit ging es durchaus aufwärts, auch wenn man jeden Tag daran zweifeln könnte. Auf lange Sicht hat sich ja schon eine Menge an zivilisatorischen Verhaltensweisen entwickelt. Derzeit wird ja über ein Buch debattiert, was dies sogar sehr fundiert erörtern soll, ich selbst habe es aber noch nicht gelesen:


    Gewalt: Eine neue Geschichte der Menschheit: Steven Pinker, Sebastian Vogel: 9783100616043: Bücher
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Was ist daran geistlos, wenn ich dich auf einen von dir mehrfach gemachten Fehler hinweise. Du musst dich nicht einmal dafür bedanken.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Nö. Die Erkenntnis sollte eher sein, dass erst durch die Verlagerung der "Gewalt" in ein übergeordnetes, reglementiertes und vom Volk legitimiertes System dazu führt, dass man eben nicht mehr befürchten muss, an jeder Straßenecke eins auf die Zwölf zu bekommen und sich deshalb bis auf die Zähne bewaffnen muss.

    Die Durchsetzung der persönlichen Freiheit haben wir praktisch "outgesourct".

    Im Übrigen bin ich sehr wohl der Meinung, dass Strafe eine abschreckende Wirkung hat. Allerdings ist diese Wirkung nicht beliebig skalierbar und bietet keinen echten Schutz.

    Denn um aufs Thema zurück zu kommen: Ich glaube einfach nicht, dass der Verurteilte nicht auf den anderen Jungen eingeprügelt hätte, wenn unser Strafrecht auch bei Jugendlichen eine mehrjährige Haftstrafe vorgesehen hätte.

    Die z.T. organisierten Banden, die mit Minderjährigen "arbeiten", da sie nicht bestraft werden, sind ein reines Randphänomen -- allerdings ein durchaus ernstzunehmendes.
     
  6. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wie ich etwas schreibe, hast du gefälligst mir zu überlassen. Wir sind hier nicht in der Grundschule. Aber dazu hat dir ja schon Eisenbahnfan alles gesagt. Ich belehre dich auch nicht, wie du was schreiben sollst.
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wobei man dort die Erwachsenen, die dahinter stecken, je nachdem wegen Hehlerei oder Anstiftung zu einer Straftat usw. belangen kann. Es ist ja nicht so als wäre man da völlig hilflos.
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Natürlich kannst du schreiben wie du willst und dich dabei nach Herzenslust blamieren. Die Rechtschreibung wurde ja nicht für die Grundschule erfunden. Und wer sich öffentlich äußert, muss es auch ertragen lernen, dass es öffentliche Reaktionen darauf gibt. Das ist doch eigentlich ganz einfach.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Zum Beispiel dann, wenn potentielle Täter über die Folgen ihres Tuns nachdenken und so möglicherweise auf eine Straftat verzichten. Die Pauschalaussage: Strafen schrecken ab ist somit genauso falsch wie die gegenteilige Aussage. Das ist ja klar. Weiter oben wurde ja - ich glaube von dir selbst - das Beispiel der Verkehrssünder gebracht.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Es ist eine zweiteilige Abwägung:

    1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden.
    2. Wie hoch ist die Strafe.

    Gerade der Faktor "Wahrscheinlichkeit" ist für die meisten Menschen zu abstrakt, dass hier völlig willkürliche Einschätzungen erfolgen. Kommt derjenige zu der Auffassung, dass er nicht erwischt wird, dann ist ihm das Strafmaß egal. Und das ist bei den meisten geplanten (Straf-)Taten der Fall. Denn die werden ja mit dem Vorhaben begangen, eben nicht erkannt oder erwischt zu werden.

    Es gibt eigentlich nur wenige Taten, bei denen der Täger bewusst mit der Strafe kalkuliert und praktisch eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellt. Beispiele dazu wären z.B. Schwarzfahren im ÖPNV oder Falschparken.

    Insgesamt ergibt sich jedoch allein durch die Tatsache, dass bestimmte Taten "verboten" sind und "bestraft" werden (können), eine Erziehung. So weiß der charakterlich gefestigte, sozial integrierte und gesunde Mensch, dass man bestimmte Dinge nicht tut bzw. nicht tun "darf".
    Und selbst wenn er den vollständigen Sinn dieses Verbots nicht versteht, so befolgt er diese Weisung, weil sie strafbewehrt ist. Und das meist auch nicht, weil er die Strafe nicht zahlen will, sondern weil dies eine Signalwirkung hat. "Man" will nicht, dass dies oder jenes getan wird.

    Diese Grundhaltung verinnerlicht man irgendwann, so dass man die durch Gesetze und Strafen aufgestellten gesellschaftlichen Normen auch unterbewusst befolgt. Man haut den anderen nicht deshalb in die Fresse, weil man Angst vor Strafe hat, sondern weil man einfach so "erzogen" wurde. Man hat sowas einfach nicht zu tun. Somit beeinflussen Strafen auch das unbewusste Handeln. Hier spielt dann das Strafmaß überhaupt keine Rolle mehr.

    Natürlich gibt es jede Menge Menschen, die sich über solche Normen hinwegsetzen. Da greift dann ersteres -- die Abwägung, was ihnen schon passieren könnte, wenn sie sich nicht dran halten.

    Fatal ist hier besonders, wenn es bestimmte Verbote gibt, die nicht durchgesetzt werden. Bestes Beispiel wäre das Rauchen auf dem Bahnhofsgelände. Das interessiert keine Sau, weil einfach noch nie bekannt wurde, dass jemals irgendwer deswegen überhaupt bestraft wurde.
    Und dann kommt hier der alte Herdentrieb: Wenn sich die anderen nicht dran halten, dann muss ich das auch nicht. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2012